Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2019 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2019:
a) die Gebühren
Abflusslose Gruben 10,10 € je m³ Schmutzwasser Kleinkläranlagen 64,68 € je abgefahrenem m³ Fäkalien
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 1.432 € und (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 1.000 € zu entnehmen
c) die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017
Ein Exemplar der 1.Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. 1)Sachverhalt:
Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2019 für den Gebührenhaushalt "Fäkalienab-fuhr/-behandlung" vor.
A) Gebührenkalkulation 2019
Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:
Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Jahr 2019 ausgeglichen. Der Ausgleich kann durch Veränderung der Gebührensätze erreicht werden.
Die Gebühr für die Abflusslosen Gruben sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 1,35 € (-11,8 %) auf 10,10 € pro m³ (2018: 11,45 €). Der Gebührenbedarf jedoch steigt gegenüber dem Vorjahr um 548 € (+ 0,7 %) auf 77.268 € (2018: 76.720 €). Wie 2018 konnte eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 1.432 € (2018: 3.460 €) in Abzug gebracht werden. Die prognostizierte, gebührenrelevante Menge steigt gegenüber dem Vorjahr um 950 m³ auf 7.650 m³ (2017/2018: 6.700 m³). Hier wurden die Erkenntnisse aus der Nachkalkulation zugrunde gelegt.
Der Gebührensatz für die Kleinkläranlagen steigt für das Jahr 2019 von 45,29 € auf 64,68 € (+ 19,39 € / + 42,8 %). Der Gebührenbedarf sinkt gegenüber dem Vorjahr um 1.558 € (- 9,3 %) auf 15.200 € (2018: 16.758 €). Hierbei konnte wieder eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 1.000 € berücksichtigt werden (2018: 3.922 €). Bei den Kleinkläranlagen sinkt die abgerechnete Menge in der Nachkalkulation. Insofern konnte in der Kalkulation 2019 eine Schlammmenge von 235 m³ berücksichtigt werden (2018: 370 m³).
Die kostendeckenden Gebühren 2019 stellen sich wie folgt dar:
Nach den Vorschriften des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen verliefen unterschiedlich. Bei den Kleinklär-anlagen ergaben sich in den Jahren 2014 und 2017 Defizite, welche gänzlich aus Überschüssen vergangener Jahre gedeckt werden konnten. In den Jahren 2015 und 2016 wurden Überschüsse erzielt.
Bei den Festen Gruben verlief die Entwicklung anders. Während in 2015 eine Unterdeckung entstanden ist, die durch Überschüsse gedeckt werden konnte, entstand in den Jahren 2014, 2016 und 2017 eine Überdeckung.
Die erzielten Über- und Unterdeckungen werden aufgrund der erläuterten gesetzlichen Regelungen des KAG NRW in den entsprechenden Kalkulationen berücksichtigt.
B) Entwicklung der Ansätze
Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2019 (92.468 €) sinken gegenüber der Kalkulation 2018 um 1.010 € ( - 1,1 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen und Verteilungsschlüssel der kostenrechnenden Einrichtung Fäkalienabfuhr wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2018 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.
Gegenüber der Gebührenkalkulation 2018 ergeben sich folgende Änderungen:
C) 1. Nachtragssatzung
Zum 01.01.2019 muss aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation 2019 die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017 angepasst werden, da sich eine Änderung der kostendeckenden Gebühren ergeben hat
1)Anlage/n: Anlage 1 - Kalkulation 2019 „Fäkalienabfuhr“Anlage 2 – 1. Nachtragssatzung Grundstücksentwässerung (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017 1)
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