Vorlage - 0243/2018  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2019 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 1. Nachtragssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
29.11.2018 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Gebührenkalkulation für das Jahr 2019  
Anlage 2 - Auszug aus dem Anlagennachweis  
Anlage 3 - 1. Nachtragssatzung Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017  

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2019 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2019:

 

a)      die Gebühren

 

  Schmutzwasser  3,24

  Niederschlagswasser  1,33

  Durchleitungsgebühr  2,11 €

 

b)      dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 457.981 € zu entnehmen

 

c)      die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

 

 

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Sachverhalt:

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2019 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor.

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

·         Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,

·         Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,

·         Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).

 

A) Gebührenkalkulation 2019

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 2.191(+0,6 %) auf 3.408.075 € (2018: 3.405.884 €). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.360.000 qm und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 260.733(2018: 119.989 €) sinkt die Gebühr um 0,04 € je qm (-2,9 %) auf 1,33 € je qm.

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 40.346 € (+ 0,8 %) auf 5.292.346 € (2018: 5.252.000 ). Zuvor konnte, wie im Vorjahr, eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 197.248 € in Abzug gebracht werden (2018: 193.036 €). Die Schmutzwassergebühr sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 0,03 € pro m³ (-0,9 %) auf 3,24 € pro m³.

Darüber hinaus ist, wie bereits in den Vorjahren, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung - aufgrund der Rechtsprechung - separat zu ermitteln. Diese sinkt von 2,14 € auf 2,11 € pro m³ (- 0,03 €).

Die kalkulierte Frischwassermenge beim Schmutzwasser beläuft sich 2019 auf 1.590.000 m³. Dieser Wert orientiert sich am zu erwartenden gebührenfähigen Frischwasserverbrauch. Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 49.500 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge enthalten ist.


Die Gebühren 2019 stellen sich wie folgt dar:

Teilanschluss

Gebühren ab 01.01.2018

Gebühren ab 01.01.2019

Veränderung

Schmutzwasser

(je cbm bezogenem Frischwasser)

3,27

3,24

(- 0,03 € / - 0,9 %)

Niederschlagswasser

(je qm angeschlossene Grundstücksfläche)

1,37

1,33

(- 0,04 € / - 2,9 %)

Durchleitungsgebühr

2,14

2,11

(- 0,03 € / - 1,4 %)

Nach der Regelung des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

4. Ausgleichsverplichtung nach § 6 (2) KAG NRW

 

Schmutz-

Regen-

 

 

wasser

wasser

 

 

 

 

    Überschuss/Fehlbetrag aus 2014 (Ausgleich bis 2018)

93.036 €

69.989 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

 

0 €

0 €

    verbleiben

 

93.036 €

69.989 €

 

 

 

 

    Überschuss/Fehlbetrag aus 2015 (Ausgleich bis 2019)

100.688 €

160.733 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

 

0 €

0 €

    verbleiben

 

100.688 €

160.733 €

 

 

 

 

    Überschuss/Fehlbetrag aus 2016 (Ausgleich bis 2020)

252.560 €

231.376 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

 

0 €

0 €

    verbleiben

 

252.560 €

231.376 €

 

 

 

 

    Überschuss/Fehlbetrag aus 2017 (Ausgleich bis 2021)

227.836 €

300.848 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

 

0 €

0 €

    verbleiben

 

227.836 €

300.848 €

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichssumme

 

674.120 €

762.945 €

Vortrag in Kalkulation 2018

 

-193.036 €

-119.989 €

Vortrag in Kalkulation 2019

 

-197.248 €

-260.733 €

Verbleibende Ausgleichssumme gesamt

 

283.836 €

382.223 €

 

Die Überdeckungen der Jahre 2014 – 2015 sind vollständig und 2016 zum Teil in den Kalkulationen eingestellt worden. Es verbleibt noch die Überdeckung 2016 (Rest) und 2017, welche in zukünftigen Kalkulationen Berücksichtigung finden kann.

 

B) Entwicklung der Ansätze

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2019 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2018 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 8.700.421 € und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 42.537 €. Bei nachfolgenden Kosten ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

  • Die Position Unterhaltung Entwässerungsanlagen sinkt gegenüber dem Vorjahr um rund 22.000 €.
  • Die Position Kanalsanierungen sinkt gegenüber dem Vorjahr um rund 150.000 €.
  • Die Verteilung der Personalkosten zwischen den Produkten des Abwasserbetriebes wurde überprüft und an die Erfahrung der vergangenen Jahre angepasst. In Summe steigen die Personalkosten um rund 33.100 € und die Sachkosten um 20.900 €, jedoch sinken die Erstattungen an den Betriebshof um 5.900 €.
  • Die Kalkulatorischen Abschreibungen steigen, aber die Kalkulatorischen Zinsen sinken.
  • Der Verbandsbeitrag an den Wupperverband steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 86.700 €. Grund hierfür sind hier insbesondere (temporär) höhere Kosten bei der Unterhaltung von Bauwerken, welche vom Wupperverband unterhalten werden, die Kosten aber auf die Stadt Wermelskirchen bzw. den Abwasserbetrieb entfallen.

Im Vorjahr stand für die Schmutzwassergebühr ein Auflösungsbetrag des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 193.036 € (2019: 197.248 €), für das Nieder-schlagswasser in Höhe von 119.989 € (2019: 260.733 €) zur Verfügung.

 

C) 1. Nachtragssatzung

 

Zum 01.01.2019 muss aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation 2019 die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017 angepasst werden, da sich eine Änderung der kostendeckenden Gebühren ergeben hat.       

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Anlage/n:

  • Anlage 1 - Gebührenkalkulation für das Jahr 2019
  • Anlage 2 - Auszug aus dem Anlagennachweis
  • Anlage 3 - 1. Nachtragssatzung Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 (15 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Auszug aus dem Anlagennachweis (14 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - 1. Nachtragssatzung Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017 (64 KB)      
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift