Vorlage - 0266/2018  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Ablösung von Stellplätzen
hier: Anpassung der Satzung an die neue Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Christoph, Karina
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.12.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Gegenüberstellung Satzung alt neu_Version Tischvorlage PDF-Dokument
Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Wermelskirchen_ab 01.01.2019_Version Tischvorlage PDF-Dokument
Stellplatzablösesatzung_Anlage 3  

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgelegten Form.

 

Ein Exemplar der Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Wermelskirchen wird dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates beigefügt.


 

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Sachverhalt:

 

Durch Änderung der Landesbauordnung 2018 ist es erforderlich geworden, die bisherige „Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 64 Abs. 7 Landesbauordnung NRW vom 19.06.1979 in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 06.08.2007“ zu überarbeiten.

 

Die neue Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Wermelskirchen soll zum 01.01.2019 in Kraft treten.

 

Auf die vorgenommenen Änderungen wird im Folgenden eingegangen. Rein redaktionelle Änderungen werden nicht kommentiert.

 

Bezeichnung

 

Die Bezeichnung der Satzung wurde verdeutlicht und verkürzt:

 

Neue Bezeichnung :

 

„Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Wermelskirchen vom xxx“

 

Bisherige Bezeichnung der Satzung:

 

Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 64 Abs. 7 Landesbauordnung NRW vom 19.06.1979 in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 06.08.2007

 

§ 1 Allgemeines

 

Die Satzung erhält unter § 1 eine allgemeine Erklärung zur Anwendung.

 

§ 2 Festlegung der Gebietszone

 

Inhaltlich wurde § 1 der ursprünglichen Satzung in § 2 der neuen Satzung übernommen.

 

§ 3 Ablösebetrag

 

Unter Berücksichtigung der Steigerung des Baupreisindex wurde der Ablösebetrag auf 9.720,00 € festgesetzt.

 


 

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Anlage/n:

Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Satzung

 

Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Wermelskirchen

 

Abgrenzung der Gebietszone zur Stellplatzsatzung

 

 

 

 
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gegenüberstellung Satzung alt neu_Version Tischvorlage (22 KB) PDF-Dokument (56 KB)    
Anlage 2 2 Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Wermelskirchen_ab 01.01.2019_Version Tischvorlage (20 KB) PDF-Dokument (53 KB)    
Anlage 3 3 Stellplatzablösesatzung_Anlage 3 (1481 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: