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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Ein Exemplar der Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Wermelskirchen wird dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates beigefügt.
Sachverhalt:
Durch Änderung der Landesbauordnung 2018 ist es erforderlich geworden, die bisherige „Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 64 Abs. 7 Landesbauordnung NRW vom 19.06.1979 in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 06.08.2007“ zu überarbeiten.
Die neue Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Wermelskirchen soll zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Auf die vorgenommenen Änderungen wird im Folgenden eingegangen. Rein redaktionelle Änderungen werden nicht kommentiert.
Bezeichnung
Die Bezeichnung der Satzung wurde verdeutlicht und verkürzt:
Neue Bezeichnung :
„Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Wermelskirchen vom xxx“
Bisherige Bezeichnung der Satzung:
„Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 64 Abs. 7 Landesbauordnung NRW vom 19.06.1979 in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 06.08.2007“
§ 1 Allgemeines
Die Satzung erhält unter § 1 eine allgemeine Erklärung zur Anwendung.
§ 2 Festlegung der Gebietszone
Inhaltlich wurde § 1 der ursprünglichen Satzung in § 2 der neuen Satzung übernommen.
§ 3 Ablösebetrag
Unter Berücksichtigung der Steigerung des Baupreisindex wurde der Ablösebetrag auf 9.720,00 € festgesetzt.
Anlage/n: Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Satzung
Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Wermelskirchen
Abgrenzung der Gebietszone zur Stellplatzsatzung
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