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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt bestellt Herrn Heinz-Jürgen Manderla als beratendes Mitglied für die FDP Fraktion gem. § 58 (1) Gemeindeordnung NRW in den Haupt- und Finanzausschuss.
Sachverhalt: Seit dem Fraktionsaustritt von Herrn Horst Walter Schenk aus der FDP Fraktion am 09.07.2017 war die FDP Fraktion nicht mehr mit einem ordentlichen Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss vertreten.
Herr Manderla war seitdem lediglich noch stellvertretendes Mitglied für Herrn Schenk in diesem Ausschuss und hätte nur dann noch an den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses teilnehmen und mitwirken können, wenn Herr Schenk abwesend gewesen wäre. Herr Schenk hat nun seit dem 01.11.2018 als fraktionsloses Ratsmitglied zusammen mit Frau Jutta Hildner und Herrn Andreas Müßener, ebenfalls fraktionslose Ratsmitglieder, eine neue Fraktion, FÜR-Wermelskirchen, gegründet
§ 58 (1) GO NRW sieht vor, dass Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, berechtigt sind, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied zu benennen. Das benannte Ratsmitglied wird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Es wirkt in diesem Ausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses wird es nicht mitgezählt.
Die FDP Fraktion beantragt somit, Herrn Heinz-Jürgen Manderla als beratendes Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss zu bestellen.
Anlage/n:
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