Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die in der Anlage 1 aufgeführten Projekte zur Regionale 2025 auf der Grundlage des „Interkommunalen, Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Burscheid | Wermelskirchen 2030“ anzumelden.
Sachverhalt:
Die Kommunen Burscheid und Wermelskirchen haben den Willen zur interkommunalen Zusammenarbeit. Vor diesem Hintergrund wurde seit Mitte 2017 ein „Interkommunales, Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid | Wermelskirchen 2030“ (IKEHK) als eine nachhaltige, sektorenübergreifende Entwicklungsperspektive für die Region, in der die Perspektiven für die beiden Städte bis zum Jahr 2030 aufgenommen wurden, erarbeitet. Über das IKEHK soll der Kooperationsgedanke nicht nur vereinbart, sondern auch gelebt werden. Das IKEHK ist ein ressortübergreifendes Werk, das ein breites Spektrum an Themen behandelt. Durch die integrierte Betrachtung und Bewertung der stadtentwicklungsrelevanten Sektoren und hieraus abgeleitet der Maßnahmen sollen Synergien bewirkt werden, die eine nachhaltige Entwicklung der Region initiieren. Das IKEHK zeigt realisierbare Perspektiven auf und ist der Handlungsrahmen für eine mittelfristige Entwicklung der Region. Hieraus abgeleitet wurden die herausragenden Projekte, die für die Region besonders große Wirkung entfalten. Diese Leitprojekte sollen mit ihren Maßnahmen in den Regionale 2025-Prozess eingebracht werden. Dieser ist wie folgt aufgebaut (vgl. Regionale 2025 2018: Information über die 1. Sitzung des Lenkungsausschusses der Regionale 2025-Agentur GmbH: S. 20 f.): Damit eine Projektidee zu einem Projekt der Regionale 2025 wird, muss diese einen Qualifizierungsprozess durchlaufen, der von der Regionale 2025-Agentur begleitet und vom Lenkungsausschuss als zuständigem Gremium beschlossen wird. Hierfür wird ein aus anderen Regionalen bewährtes, dreistufiges System eingesetzt. Der Lenkungsausschuss entscheidet auf der Grundlage einer Vorlage der Regionale-Agentur über die Auswahl bzw. Einstufung der Projektvorschläge in C-, B- oder A-Status. Die Einstufung in die Kategorie C bescheinigt eine tragfähige Idee mit solider Ausgangsposition und Potenzial für die Regionale, aber weitrechendem Qualifizierungsbedarf. Kategorie B bescheinigt ein bereits gut konkretisiertes Projekt mit weiterem Qualifizierungsbedarf. Die Einstufung in die Kategorie A wählt einen Projektvorschlag offiziell als ein Regionale 2025-Projekt aus, empfiehlt es damit zur Umsetzung und attestiert ihm im Falle eines Förderbedarfs die grundsätzliche Förderwürdigkeit, dem sich das formale Förderantragsverfahren anschließt. Im ersten Schritt können Einreicher durch das Ausfüllen eines „Projektbogens“ die Aufnahme in die Regionale 2025 beantragen. Projekte, die einen C-Status erhalten haben, sind Teil der Regionale 2025 und werden von der Regionale-Agentur bei der weiteren Qualifizierung beraten und begleitet. Im Laufe des Prozesses erstellen die Einreicher bzw. die Projektträger eine „Projektskizze“, die als Grundlage für die B-Status-Vergabe notwendig ist. Dort werden die Angaben aus dem Projektbogen vertieft und die durchgeführten Qualifizierungsprozesse dokumentiert. Außerdem muss gezielt auf die Trägerschaft, die regionalen Kooperationen, die Einbettung in bestehende Konzepte (z.B. Integrierte Handlungskonzepte oder Dach- und Rahmenkonzepte der Regionale), die rechtliche Realisierbarkeit und die Projektkommunikation eingegangen werden. Nicht zuletzt müssen in der Projektskizze Aussagen zu Kosten und der geplanten Finanzierung enthalten sein. Sofern ein Projekt mithilfe der Projektskizze einen B-Status erhalten hat, soll es zur Realisierungsreife weiterentwickelt werden. In einem „Projektdossier“ wird dieser nächste Qualifizierungsgrad beschrieben. Gegenüber der Projektskizze enthält das Projektdossier mehr Details. Darüber hinaus sind im Projektdossier Angaben zu geplanten Umsetzungsschritten, Beschlüssen und die Kosten- und Finanzierungssicherheit darzulegen. Auf dieser Grundlage entscheidet der Lenkungsausschuss über die Vergabe eines A-Status, sodass das Projekt bei Bedarf in das formale Förderantragsverfahren einsteigen und umgesetzt werden kann. Die anzustrebenden Projekte gemäß Anlage 1 wurden mit den interfraktionellen Arbeitskreisen der Räte der beiden Städte abgestimmt. Einvernehmen zwischen den beiden Kommunen wurde auch hinsichtlich der Priorisierung der 8 Leitprojekte erzielt. Es wird empfohlen, die in der Anlage aufgeführten Projekte zur Anmeldung zur Regionale 2025 zu beschließen.
Anlage/n:
Anlage 1 Regionale 2025 – anzustrebende Projekte
Anlage 2 Gleichlautende Sitzungsvorlage der Stadt Burscheid
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