Vorlage - 0285/2018  

 
 
Betreff: Inanspruchnahme der Mittel "Gute Schule 2020"
hier: Tranche 2017
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, die Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ aus der Tranche für das Jahr 2017 für die Maßnahme „Neubau Mensa Schwanenschule“ in Anspruch zu nehmen. Eine Entscheidung über die Verwendung der Tranchen 2018 – 2020 wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 erfolgen.

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Sachverhalt:
Das Land NRW hat im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) beschlossen, den Kommunen über die NRW.Bank Kredite zur Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und des Ausbaus der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in Höhe von 2 Milliarden € zur Verfügung zu stellen. Das Land übernimmt die Zins- und Tilgungsleistungen hierfür vollständig. Die Kontingente für die einzelnen Kommunen bestimmen sich hierbei jeweils zur Hälfte nach der Höhe der Schlüsselzuweisungen nach den Gemeindefinanzierungsgesetzen 2011 – 2015 und der Höhe der Schulpauschale/Bildungspauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2016. Für die Stadt Wermelskirchen wurden vom Land für die Jahre 2017 – 2020 jeweils Tranchen in Höhe von 416.954 € vorgesehen.

 

Es war ursprünglich vorgesehen, diese Mittel für die Finanzierung der Sekundarschule mit zu nutzen. Aufgrund der Verzögerungen bei dieser Maßnahme wurde der Abruf der Tranche für 2017 daher auf das Jahr 2018 verschoben. Der Abruf der Mittel aus der Tranche 2017 war bis zum 30.11.2018 möglich.

 

Da sich die Umsetzung der Maßnahme Sekundarschule aber weiterhin verzögert hat und der Verwendungsnachweis für die abgerufenen Mittel innerhalb von 30 Monaten erstellt werden muss, hat die Kämmerei in Abstimmung mit dem Bürgermeister entschieden, dass die Mittel aus der Tranche für 2017 für die Maßnahme „Neubau Mensa Schwanenschule“ abgerufen werden sollen, um die Mittel nicht verfallen zu lassen.

 

Über die Verwendung der Mittel aus den Tranchen 2018 (abrufbar bis 30.11.2019), 2019 und 2020 wird im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 eine Vorlage erstellt, die im Fachausschuss vorberaten wird.

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Anlage/n:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: