Vorlage - 0291/2018  

 
 
Betreff: Genehmigung eines Eilbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses durch den Rat der Stadt;
hier: Auflösung des Bergischen Transportverbandes
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt genehmigt den vom Haupt- und Finanzausschuss am 05.11.2018 im Rahmen der Beschlussvorlage 0206/2018-1 gefassten Eilbeschluss zur Auflösung des Bergischen Transportverbandes.

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt ermächtigt einstimmig den Haupt- und Finanzausschuss in einer Sondersitzung über die Auslösung des Bergischen Transportverbandes (BTV) zu entscheiden. Der Haupt- und Finanzausschuss ist nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW hierzu ermächtigt.“

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.11.2018 daraufhin den folgenden Beschluss gefasst:

 

Unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen nimmt der Haupt- und Finanzausschuss die vom BTV zur Verfügung gestellten Unterlagen aus der BTV Verbandsversammlung vom 11.07.2018 i.V.m. den Unterlagen für die Erstellung dieser Beschlussvorlage zur Kenntnis. Der Haupt- und Finanzausschuss erklärt seinen Willen, dass der Zweckverband BTV zum 31.12.2018 aufgelöst werden soll. Dieser Wille steht unter der Prämisse, dass die zukünftige Aufgabenwahrnehmung nicht ausschließlich alleine durch die Stadt Wermelskirchen erfolgt, sondern im Rahmen einer Kooperation zwischen der Stadt Wermelskirchen als zuständiger „Sammel-örE“, der BWS GmbH und dem BAV. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen:

 

1. Die Vertreter der Stadt Wermelskirchen werden ermächtigt und angewiesen, eine Auflösung des BTV zum 31.12.2018 in der nächsten Verbandsversammlung des BTV zu beschließen.

 

2. Die Stadt Wermelskirchen nimmt ihre Rechte und Pflichten nach dem Verpackungsgesetz als zuständiger örE nach § 17 KrWG[3], § 5 abs. 6 LAbfG[4] NRW wahr. Es wird eine Kooperation bei der zukünftigen Aufgabenerledigung mit der BWS[5] GmbH und dem BAV[6] angestrebt.

 

3. Die der Stadt Wermelskirchen zustehenden Gesellschafteranteile an der BWS GmbH sollen im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung der Stadt Wermelskirchen übertragen werden.“

 

Dieser Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses ist gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen dem Rat der Stadt zur Genehmigung vorzulegen, was hiermit geschieht.


 

 

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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: