Vorlage - 0292/2018  

 
 
Betreff: Resolution des Rates der Stadt zur hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt folgende Resolution zur Verbesserung der medizinischen und insbesondere hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein:

 

Resolution

 

Die Stadt Wermelskirchen hat nach eigenen statistischen Erhebungen der KV Nordrhein mit unter 75 % den schlechtesten Versorgungsgrad in der gesamten Region Nordrhein. Nach aktuellen Informationen sind insgesamt 8 hausärztliche Kassenarztsitze unbesetzt. Diese Situation, aber auch die erkennbaren Entwicklungstrends bei den Allgemeinmedizinern (mehr als 50% der Hausärzte gehen in den nächsten 10 bis 15 Jahren in den Ruhestand; zu wenige Ausbildungsabsolventen rücken nach; deutliche Zunahme von Teilzeitarbeit) hat der Rat der Stadt mit großer Besorgnis zur Kenntnis genommen.

 

Zur Verbesserung und Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Wermelskirchen bittet der Rat der Stadt die KV Nordrhein um Prüfung folgender Punkte:

 

 

  1. Aufnahme von Gesprächen mit der Stadtverwaltung über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des hausärztlichen Versorgungsgrades

 

  1. Einrichtung einer Notfallpraxis am Krankenhaus Wermelskirchen  
     
  2. Öffnung des im Krankenhaus befindlichen hochmodernen MRT für die Diagnostik der Wermelskirchener Ärzteschaft             
     
  3. Beteiligung von nicht-ärztlichen Praxisassistenten (Modell Thüringen) an der Versorgung der Bevölkerung in dem bekannten zulässigen Rahmen.


 

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Sachverhalt:

 

Die Fraktion von WNK UWG FREIE WÄHLER hat am 08.11.2018 einen Antrag betreffend „Maßnahmen zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen“ gestellt (s. Beschlussvorlage 0246/2018). Dieser Antrag ist am 03.12.2018 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten worden. Die Verwaltung wurde beauftragt, einige der im Antrag enthaltenen Punkte in eine Resolution umzuformulieren, was hiermit geschehen ist.

Die Resolution ist aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeiten im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung an die KV Nordrhein zu richten.

 

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Anlage/n:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: