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Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei der Haushaltsstelle 1.639.966.0.0 “Ausbau Lüffringhausen, Lüffringhauser Weg” gem. § 29 GemHVO zur Kenntnis. Die Mehrausgaben in Höhe von 198.000 € werden erst in 2005 kassenwirksam. Zur Auftragserteilung ist deshalb eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Diese kann im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Abschnittes / Unterabschnitt durch Minderausgaben der Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle 1.639.961.1.1 “Ausbau Emminghausen” gedeckt werden. Sachverhalt: Allgemeines Nach § 29 GemHVO ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der ”Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)” und in den ”Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling” festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Straßenbaumaßnahme ”Lüffringhausen/Lüffringhauser Weg” auf jeden Fall überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO erfolgt, bevor mit der Bearbeitung des Projektes weiter fortgefahren wird. Beschreibung der Maßnahme und Begründung
für die Erhöhung:
Zur Erläuterung wird auf die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 22.03.04 (RAT/0058/2004) verwiesen. In dieser Sitzung wurde die Problematik der Oberflächenentwässerung umfassend erläutert. Da zu diesem Zeitpunkt die an das Ingenieurbüro in Auftrag gegebene Überprüfung aller Kosten noch nicht abgeschlossen war, erfolgt die Angabe der konkreten Ergebnisse jetzt in Form dieser Mitteilung gemäß § 29 GemHVO. Wie in der Vorlage dargestellt und in der Sitzung erläutert wurde, ist die Oberflächenentwässerung in dem Bereich Lüffringhausen/Lüffringhauser Weg nur mit erheblichen Aufwendungen zu realisieren. So muss unterhalb der Ortslage ein Regenrückhaltebecken gebaut werden, dem das Oberflächenwasser mittels einer Regenwasserkanalisation (teilweise in Vortriebstechnik zu errichten) zugeleitet wird. Glücklicherweise konnte mit den hier betroffenen Eigentümern nach langen und schwierigen Verhandlungen entsprechende Vereinbarungen erreicht werden. Die Einzelheiten sind der genannten Vorlage zu entnehmen. Da große Kostenanteile der Oberflächentwässerung vom planenden Ingenieurbüro versehentlich in der Kostenberechnung für den Straßenbau Ende letzten Jahres nicht berücksichtigt worden sind, erfolgte die Veranschlagung im Haushalt 2004 damit deutlich zu niedrig. Das Büro war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass das Regenrückhaltebecken und der Zuleitungskanal der Abwasserbeseitigung zugeordnet werden muss. Dies ist eindeutig nicht richtig, leider aber erst bei Beauftragung weiterer Planungsleistungen aufgefallen. Insofern ist der Ansatz 2004 nun an das Ergebnis der jetzt neu erstellen Kostenberechnung unter Berücksichtigung einer korrekten Kostenaufteilung zwischen Kanal-/ und Straßenbau anzupassen. Wie in der genannten Vorlage zu entnehmen ist, wurde das planende Büro beauftragt, die mit Einrechnung dieser Entwässerungskosten sehr hohen Ausbaukosten auf Plausibilität und Einsparungen detailliert zu überprüfen. Im Ergebnis konnten die Gesamtkosten von ursprünglich ca. 1,2 Mio Euro auf jetzt ca. 1 Mio Euro reduziert werden. Dies gelang zum einen durch die Reduzierung des Beckenvolumens (die Größenordnung der Reserveflächen im Einzugsgebiet wurden deutlich reduziert!) und zum anderen durch die Senkung des Standards bei der Befestigung der nicht auszubauenden Seitenbereiche (Statt Pflaster-/ oder Asphaltbelag jetzt wassergebundene Decke). Die ursprünglich angedachte Bereitstellung freier Abflußkapazitäten im Regenwasserkanal zur Entwässerung einzelner Privatgrundstücke läßt sich aus satzungsrechtlichen Gründen nicht realisieren. Da mit der Herstellung einer betriebsfertigen Kanalisation vor dem Grundstück nach Satzung für jedes der hiervon erschlossenen Grundstücke die Anschlußpflicht entsteht, ist eine mengenbezogene Begrenzung der Einleitungen dann quasi nicht mehr möglich. Um jedoch alle Grundstücke entwässern zu können, müßte der Regenwasserkanal und auch das Becken deutlich vergrößert werden. Dies wäre technisch zwar möglich, würde jedoch erhebliche Mehrkosten im Abwasserbetrieb verursachen. Darüber hinaus wäre ein Becken mit der Gesamtentwässerung von Lüffringhausen an der jetzt geplanten Stelle genehmigungsrechtlich nicht mehr zu realisieren, weil der Lüffringhauser Bach eine Vergrößerung der Einleitungsmenge nicht mehr verkraftet. Deshalb wurde entschieden, es bei der reinen Oberflächenentwässerung der Straße zu belassen. Dies ist bei der jetzigen Beckenbemessung so auch berücksichtigt. Projektstand:
Gemäß
den Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beträgt die
Kostensicherheit der Stufe III +/- 50 %. Die
Mehrausgaben führen zu einer Abweichung von 24,4 %. Zusammenstellung
der Gesamtkosten: Lüffringhausen: Lüffringhauser
Weg: 1. Grunderwerb: 4.000,00 € 1.000,00 € 2. Baukosten: 443.000,00 € 186.000,00 € 3. Ing.-Kosten: 58.000,00 € 25.000,00 € 4. Beleuchtung: 19.900,00 € 7.100,00 € 5. Entwässerung: 212.000,00 € 45.000,00 € 6.
Angleichung: 5.000,00 € 2.000,00 € Gesamtsumme: 741.900,00 € 266.100,00 € Insgesamt: 1.008.000,00 € Damit wird auch deutlich, dass die jetzt dargestellten Mehrausgaben eindeutig mit der Oberflächenentwässerung zusammenhängen, die bei dieser Maßnahme immerhin fast 30 % der Gesamtkosten ausmacht. Deckung
der Mehrausgaben:
Die Mehrausgaben in Höhe von 198.000 € werden erst in 2005 kassenwirksam. Zur Auftragserteilung ist deshalb eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Diese kann im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Abschnittes / Unterabschnitt durch Minderausgaben der Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle 1.639.961.1.1 “Ausbau Emminghausen” gedeckt werden.
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