Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von
den im Zeitraum vom 03.03.2004 bis 26.03.2004 vom Stadtkämmerer genehmigten
über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Sachverhalt: Im Zeitraum vom 03.03.2004 bis 26.03.2004
wurden durch den Stadtkämmerer über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt.
Soweit sie den Betrag von 1.000 € überschreiten, sind sie dem Haupt- und
Finanzausschuss und dem Rat der Stadt gem. § 82 (1) GO NW zur Kenntnis zu
geben. Sie sind in der Anlage aufgeführt.
Anlage/n: Übersicht über die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
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