Vorlage - RAT/0086/2004  

 
 
Betreff: Aussenbereichssatzungen nach § 35 (6) BauGB für die Hofschaften Engerfeld, Rölscheid, Süppelbach, Well und Am Röttgen
a) Abwägung der vorgebrachten Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
10.05.2004 
47. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
17.05.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Zu a     Der Rat der Stadt beschließt die von den Trägern öffentlicher Belange und von den Bürgern während der öffentlichen Auslegung zu den Aussenbereichssatzungen Engerfeld, Rölscheid, Süppelbach, Well und Am Röttgen vorgebrachten Anregungen gemäß den in der Sitzungsvorlage dargestellten Sachverhalten und den dazu entsprechend formulierten Beschlußvorschlägen zu berücksichtigen.

 

Zu b     Der Rat der Stadt beschließt die Satzungen nach § 35 (6) BauGB für die Hofschaften Engerfeld, Rölscheid, Süppelbach, Well und Am Röttgen in der in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage vorliegenden Fassung.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 21.07.2003 die Einleitung und Aufstellung von Aussenbereichssatzungen für die Hofschaften Engerfeld, Rölscheid, Süppelbach, Well und Am Röttgen beschlossen.

 

Zwischenzeitlich wurde die Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vom 02.02.2004 bis zum 02.03.2004 durchgeführt.

 

Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 BauGB mit Schreiben vom 26.01.2004 beteiligt und um eine Stellungnahme bis zum 02.03.2004 gebeten.

 

a)                  Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

1.                  Von den Trägern öffentlicher Belange sind folgende Stellungnahmen abgegeben worden

 

1.1              Die BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH Wipperfürth meldet mit Schreiben vom 05.02.2004 für alle Satzungsbereiche keine Anregungen an. (Anlage 1.1)

 

1.2              Der Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper meldet mit Schreiben vom 03.02.2004 für die Hofschaften Rölscheid, Süppelbach, Well und Am Röttgen keine Anregungen an.

 

In Bezug auf die Hofschaft Engerfeld verweist der Wasserversorgungsverband auf eine Rohwassertransportleitung, die die Ortslage durchläuft, und gewisse Schutzabstände erfordert. Der Verband bittet darum den Bestand der Leitung in der Planung zu berücksichtigen. (Anlage 1.2)

 

Stellungnahme des Bürgermeisters

 

Der Bitte des Wasserversorgungsverbandes kann insofern entsprochen werden, dass die Information zu der Leitungsführung mit den erforderlichen Schutzabständen als zusätzlicher Hinweis in den Satzungstext eingefügt wird.

Darüber hinaus ist nicht vorgesehen weitergehende Festsetzungen oder Bestimmungen wie Baugrenzen oder Leitungstrassen in der Satzung festzusetzen.

 

Beschlußvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt den Satzungstext zu der Aussenbereichssatzung Engerfeld mit dem Hinweis auf die Rohwassertransportleitung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper zu ergänzen.

 

 

1.3              Die PLEdoc GmbH Essen meldet mit Schreiben vom 17.03.2004 für die Hofschaften Engerfeld, Rölscheid, Well und Am Röttgen keine Anregungen an.

 

In Bezug auf die Hofschaft Süppelbach verweist die PLEdoc GmbH auf die Trassenführung von Ferngasleitungen der Ruhrgas AG. Die Leitungen liegen in einem 15,00 m breiten Schutzstreifen und tangieren das Satzungsgebiet im nord- und südöstlichen Bereich.

Die PLEdoc bittet um Anpassung möglicher Baugrenzen und –linien im Satzungsbereich.

(Anlage 1.3)

 

Stellungnahme des Bürgermeisters

 

Der Bitte der PLEdoc kann insofern entsprochen werden, dass die Information zu der Leitungsführung mit den erforderlichen Schutzabständen als zusätzlicher Hinweis in den Satzungstext eingefügt wird.

Darüber hinaus ist nicht vorgesehen weitergehende Festsetzungen oder Bestimmungen wie Baugrenzen und –linien oder Leitungstrassen in der Satzung festzusetzen.

 

 

Beschlußvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt den Satzungstext zu der Aussenbereichssatzung Süppelbach mit dem Hinweis auf die Ferngasleitungstrasse der Ruhrgas AG zu ergänzen.

 

 

 

1.4              Der Rheinisch Bergische Kreis meldet mit Schreiben vom 27.02.2004 aus den verschiedenen Fachabteilungen unterschiedliche Anregungen an.

 

1.4.1        Untere Landschaftsbehörde

 

            Die Untere Landschaftsbehörde hat zu allen Satzungen dann keine Bedenken, wenn in den jeweiligen Satzungstexten Ergänzungen zur Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung getroffen werden.

 

            Darüber hinaus bittet die UL um eine Änderung des Hinweistextes zu der Satzung Engerfeld. Hier geht es um eine Klarstellung der für das Satzungsgebiet geltenden Schutzbestimmungen zum Landschaftsschutz.

            (Anlage 1.4)

 

            Stellungnahme des Bürgermeisters

 

            Den Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde kann gefolgt werden. Die Ergänzung der Satzungen durch den Hinweis auf die “Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung” erfolgt unter § 3  “Hinweise” der jeweiligen Satzungstexte.

           

            Der Klarstellung in Bezug die Schutzbestimmungen zum Landschaftsschutz zur Satzung Engerfeld kann in § 3 des Satzungstextes erfolgen.

 

            Es ist auch ausreichend diese Anregungen als Hinweis in der Satzung aufzunehmen, da in möglichen Genehmigungsverfahren die jeweiligen Fachbehörden nach wie vor direkt beteiligt werden. Die Satzung ersetzt von daher kein Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren wie es auch im bisherigen Ablauf einer Aussenbereichsgenehmigung üblich ist.

            Insofern sind die Fachbehörden in das Genehmigungsverfahren im Aussenbereich eingebunden und können in diesem Zusammenhang ihre Belange geltend machen.

 

 

 

 

 

           

Beschlußvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Ergänzung der jeweiligen Satzungstexte durch den Hinweis auf die “Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen” des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die Änderung und Klarstellung des Hinweises der Schutzbestimmungen im Satzungsbereich Engerfeld.

 

 

 

1.4.2        Das Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft und Bodenschutz verweist in seiner Stellungnahme auf die vorhandenen bzw. geplanten Entsorgungseinrichtungen (Kanal) in den jeweiligen Hofschaften.

Von daher bestehen keine grundsätzlichen Bedenken zum Erlass dieser Satzungen.

 

In Bezug auf die Ortslage Engerfeld wird noch im Besonderen auf ein Oberflächengewässer hingewiesen. Hier ist keine Bebaubarkeit möglich, bzw. ist ein Schutzabstand von mind. 3,00 m zum Gewässer einzuhalten.

(Anlage 1.4)

 

Stellungnahme des Bürgermeisters

 

Die vom Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft vorgebrachten Anregungen werden zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis in Bezug auf das Oberflächengewässer im Bereich Engerfeld wird als Hinweis im Satzungstext aufgenommen.

Auch hier ist festzustellen, dass im Rahmen möglicher Genehmigungsverfahren die jeweiligen Fachbehörden, unabhängig von dieser Satzung, beteiligt werden.

 

Beschlußvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Ergänzung des Satzungstextes Engerfeld mit dem Hinweis auf die erforderlichen Schutzabstände zu einem Oberflächengewässer im Teilbereich des  Satzungsbereiches

 

 

1.4.3        Aus verkehrsrechtlicher Sicht (In Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde) werden keine Anregungen vorgetragen.

(Anlage 1.4)

 

1.4.4        Aus der Sicht des Artenschutzes wird insbesondere auf Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Satzungsbereich Am Röttgen hingewiesen.

(Anlage 1.4)

 

Stellungnahme des Bürgermeisters

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie schon unter Pkt. 1.4.1 dargelegt sind die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) zu beachten.

Darauf wird in den jeweiligen Satzungen hingewiesen und die Fachbehörden werden bei möglichen Genehmigungsverfahren beteiligt.

2.                  Anregungen der Bürger

 

Von den Bürgern sind lediglich zum Satzungsbereich “Engerfeld” Anregungen vorgebracht worden

 

2.1              Frau Monika Weyer und Herr Volker Niemz regen mit Schreiben vom 29.02.2004 an im westlichen Bereich der Ortslage Engerfeld eine Grundstücksfläche zusätzlich in den Satzungsbereich einzubeziehen.

(Anlage 2)

 

Stellungnahme des Bürgermeisters

 

Das von Frau Weyer und Herrn Niemz angesprochene Grundstück wird heute in Teilen als Lagerfläche genutzt.

In Anbetracht der übrigen Abgrenzung des Satzungsbereiches (teilweise etwas weiträumig abgegrenzt) , die im Einvernehmen mit der Bez. Reg. Köln vorgenommen worden ist, soll versucht werden die von Frau Weyer und Herrn Niemz beantragte Einbeziehung des Teilgrundstückes im Genehmigungsverfahren zu erreichen.

 

Städtebaulich ist diese Einbeziehung aus Sicht der Stadt noch zu begründen. Inwieweit dann an dieser Stelle ein Bauvorhaben nach § 35 BauGB genehmigungsfähig ist, bleibt in einem entsprechenden Genehmigungsverfahren, mit Beteiligung der Oberen Bauaufsichtsbehörde abzuwarten.

 

 

Beschlußvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Erweiterung des Satzungsbereiches Engerfeld um das von Frau Weyer und Herrn Niemz beantragte Teilstück

 

 

 

b)                 Satzungsbeschluss

 

Nachdem zu den jeweiligen Satzungsbereichen die Abwägung der vorgebrachten Anregungen erfolgt ist, können zu den Außenbereichssatzungen für die Hofschaft Engerfeld, Rölscheid, Süppelbach, Well und Am Röttgen die Satzungen nach § 35 (6) BauGB in der in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage vorliegenden Fassung beschlossen werden.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1.                  Anregungen und Stellungnahmen der TÖB

 

2.                  Anregungen und Stellungnahmen der Bürger

 

3.                  Satzungstexte und Plananlagen zu den Satzungsbereichen

 

Engerfeld

Rölscheid

Süppelbach

Well

Am Röttgen