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Beschlussvorschlag: Zu a Der Rat der Stadt beschließt die von den Trägern öffentlicher Belange und von den Bürgern während der öffentlichen Auslegung zu den Aussenbereichssatzungen Engerfeld, Rölscheid, Süppelbach, Well und Am Röttgen vorgebrachten Anregungen gemäß den in der Sitzungsvorlage dargestellten Sachverhalten und den dazu entsprechend formulierten Beschlußvorschlägen zu berücksichtigen. Zu b Der Rat der Stadt beschließt die Satzungen nach § 35 (6) BauGB für die Hofschaften Engerfeld, Rölscheid, Süppelbach, Well und Am Röttgen in der in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage vorliegenden Fassung. Sachverhalt: Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 21.07.2003 die Einleitung und Aufstellung von Aussenbereichssatzungen für die Hofschaften Engerfeld, Rölscheid, Süppelbach, Well und Am Röttgen beschlossen. Zwischenzeitlich wurde die Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vom 02.02.2004 bis zum 02.03.2004 durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 BauGB mit Schreiben vom 26.01.2004 beteiligt und um eine Stellungnahme bis zum 02.03.2004 gebeten. a)
Abwägung der Anregungen aus der
öffentlichen Auslegung 1. Von den Trägern öffentlicher Belange sind folgende Stellungnahmen abgegeben worden 1.1 Die BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH Wipperfürth meldet mit Schreiben vom 05.02.2004 für alle Satzungsbereiche keine Anregungen an. (Anlage 1.1) 1.2 Der Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper meldet mit Schreiben vom 03.02.2004 für die Hofschaften Rölscheid, Süppelbach, Well und Am Röttgen keine Anregungen an. In Bezug auf die Hofschaft Engerfeld verweist der Wasserversorgungsverband auf eine Rohwassertransportleitung, die die Ortslage durchläuft, und gewisse Schutzabstände erfordert. Der Verband bittet darum den Bestand der Leitung in der Planung zu berücksichtigen. (Anlage 1.2) Stellungnahme des
Bürgermeisters Der Bitte des
Wasserversorgungsverbandes kann insofern entsprochen werden, dass die
Information zu der Leitungsführung mit den erforderlichen Schutzabständen als
zusätzlicher Hinweis in den Satzungstext eingefügt wird. Darüber hinaus ist nicht
vorgesehen weitergehende Festsetzungen oder Bestimmungen wie Baugrenzen oder
Leitungstrassen in der Satzung festzusetzen.
1.3 Die PLEdoc GmbH Essen meldet mit Schreiben vom 17.03.2004 für die Hofschaften Engerfeld, Rölscheid, Well und Am Röttgen keine Anregungen an. In Bezug auf die Hofschaft Süppelbach verweist die PLEdoc GmbH auf die Trassenführung von Ferngasleitungen der Ruhrgas AG. Die Leitungen liegen in einem 15,00 m breiten Schutzstreifen und tangieren das Satzungsgebiet im nord- und südöstlichen Bereich. Die PLEdoc bittet um Anpassung möglicher Baugrenzen und –linien im Satzungsbereich. (Anlage 1.3) Stellungnahme des
Bürgermeisters Der Bitte der PLEdoc kann
insofern entsprochen werden, dass die Information zu der Leitungsführung mit
den erforderlichen Schutzabständen als zusätzlicher Hinweis in den Satzungstext
eingefügt wird. Darüber hinaus ist nicht
vorgesehen weitergehende Festsetzungen oder Bestimmungen wie Baugrenzen und
–linien oder Leitungstrassen in der Satzung festzusetzen.
1.4 Der Rheinisch Bergische Kreis meldet mit Schreiben vom 27.02.2004 aus den verschiedenen Fachabteilungen unterschiedliche Anregungen an. 1.4.1 Untere Landschaftsbehörde Die Untere Landschaftsbehörde hat zu allen Satzungen dann keine Bedenken, wenn in den jeweiligen Satzungstexten Ergänzungen zur Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung getroffen werden. Darüber hinaus bittet die UL um eine Änderung des Hinweistextes zu der Satzung Engerfeld. Hier geht es um eine Klarstellung der für das Satzungsgebiet geltenden Schutzbestimmungen zum Landschaftsschutz. (Anlage 1.4) Stellungnahme
des Bürgermeisters Den
Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde kann gefolgt werden. Die Ergänzung
der Satzungen durch den Hinweis auf die “Naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung” erfolgt unter § 3
“Hinweise” der jeweiligen Satzungstexte. Der
Klarstellung in Bezug die Schutzbestimmungen zum Landschaftsschutz zur Satzung
Engerfeld kann in § 3 des Satzungstextes erfolgen. Es
ist auch ausreichend diese Anregungen als Hinweis in der Satzung aufzunehmen,
da in möglichen Genehmigungsverfahren die jeweiligen Fachbehörden nach wie vor
direkt beteiligt werden. Die Satzung ersetzt von daher kein Genehmigungs- und
Zustimmungsverfahren wie es auch im bisherigen Ablauf einer
Aussenbereichsgenehmigung üblich ist. Insofern
sind die Fachbehörden in das Genehmigungsverfahren im Aussenbereich eingebunden
und können in diesem Zusammenhang ihre Belange geltend machen.
1.4.2 Das Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft und Bodenschutz verweist in seiner Stellungnahme auf die vorhandenen bzw. geplanten Entsorgungseinrichtungen (Kanal) in den jeweiligen Hofschaften. Von daher bestehen keine grundsätzlichen Bedenken zum Erlass dieser Satzungen. In Bezug auf die Ortslage Engerfeld wird noch im Besonderen auf ein Oberflächengewässer hingewiesen. Hier ist keine Bebaubarkeit möglich, bzw. ist ein Schutzabstand von mind. 3,00 m zum Gewässer einzuhalten. (Anlage 1.4) Stellungnahme des
Bürgermeisters Die vom Amt für Wasser-
und Abfallwirtschaft vorgebrachten Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis in Bezug auf
das Oberflächengewässer im Bereich Engerfeld wird als Hinweis im Satzungstext
aufgenommen. Auch hier ist
festzustellen, dass im Rahmen möglicher Genehmigungsverfahren die jeweiligen
Fachbehörden, unabhängig von dieser Satzung, beteiligt werden.
1.4.3 Aus verkehrsrechtlicher Sicht (In Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde) werden keine Anregungen vorgetragen. (Anlage 1.4) 1.4.4 Aus der Sicht des Artenschutzes wird insbesondere auf Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Satzungsbereich Am Röttgen hingewiesen. (Anlage 1.4) Stellungnahme des
Bürgermeisters Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen. Wie schon unter Pkt. 1.4.1 dargelegt sind die Vorschriften
des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) zu
beachten. Darauf wird in den
jeweiligen Satzungen hingewiesen und die Fachbehörden werden bei möglichen
Genehmigungsverfahren beteiligt. 2.
Anregungen der Bürger Von den Bürgern sind lediglich zum Satzungsbereich “Engerfeld” Anregungen vorgebracht worden 2.1 Frau Monika Weyer und Herr Volker Niemz regen mit Schreiben vom 29.02.2004 an im westlichen Bereich der Ortslage Engerfeld eine Grundstücksfläche zusätzlich in den Satzungsbereich einzubeziehen. (Anlage 2) Stellungnahme des
Bürgermeisters Das von Frau Weyer und
Herrn Niemz angesprochene Grundstück wird heute in Teilen als Lagerfläche
genutzt. In Anbetracht der übrigen
Abgrenzung des Satzungsbereiches (teilweise etwas weiträumig abgegrenzt) , die
im Einvernehmen mit der Bez. Reg. Köln vorgenommen worden ist, soll versucht
werden die von Frau Weyer und Herrn Niemz beantragte Einbeziehung des
Teilgrundstückes im Genehmigungsverfahren zu erreichen. Städtebaulich ist diese
Einbeziehung aus Sicht der Stadt noch zu begründen. Inwieweit dann an dieser
Stelle ein Bauvorhaben nach § 35 BauGB genehmigungsfähig ist, bleibt in einem
entsprechenden Genehmigungsverfahren, mit Beteiligung der Oberen
Bauaufsichtsbehörde abzuwarten.
b)
Satzungsbeschluss Nachdem zu den jeweiligen Satzungsbereichen die Abwägung der vorgebrachten Anregungen erfolgt ist, können zu den Außenbereichssatzungen für die Hofschaft Engerfeld, Rölscheid, Süppelbach, Well und Am Röttgen die Satzungen nach § 35 (6) BauGB in der in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage vorliegenden Fassung beschlossen werden. Anlage/n: 1. Anregungen und Stellungnahmen der TÖB 2. Anregungen und Stellungnahmen der Bürger 3. Satzungstexte und Plananlagen zu den Satzungsbereichen Engerfeld Rölscheid Süppelbach Well Am Röttgen |
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