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Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei der Haushaltsstelle 1.615.963.1.0 (370.000,- €) “Ausbau Untere Eich” und Haushaltsstelle 1.615.967.1.0 (400.000,- €) “Ausbau Burger Str., Schwanen, Kurze Str.” Gesamt von 770.000,00 € um 584.000,00 € auf 1.354.000,00 € gem. § 29 GemHVO zur Kenntnis. Von den Mehrausgaben in Höhe von 584.000 € werden 100.000 € in 2004 und 484.000 € in 2005 fällig. Hierzu ist eine Deckung über eingeplante VE (Verpflichtungsermächtigung) in 2004 erforderlich. Der Rat der Stadt beschließt, Mehrausgaben in 2004 von 100.000 € überplanmäßig bei der HHSt. 1.615.967.1.0 bereitzustellen. (Einsparungen bei der HHSt. 1.631.987.0.3 “Investitionszuschuss an Vorhabenträger”). Der Rat der Stadt beschließt, VE für 2005 von 290.000 € überplanmäßig bei der HHSt. 1.615.963.1.0 Projekt “Untere Eich” und 194.000 € außerplanmäßig bei der HHSt. 1.615.967.1.0 Projekt “Burger Str. /Schwanen/Kurze Str.” bereitzustellen. (Einsparungen der VE bei den Haushaltsstellen: HHSt. 1.631.987.0.3 “Investitionszuschuss an Vorhabenträger” über 50.000 € HHSt. 1.639.960.1.4 “Ausbau Buchholzen” über 100.000 € HHSt. 1.639.961.1.1 “Ausbau Emminghausen” über 250.000 € HHSt. 1.639.963.1.6 “Ausbau Finkenholler Heide/Hinterhufe” über 84.000 € -------------------- 484.000 €) Sachverhalt: Nach § 29 GemHVO ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der ”Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)” und in den ”Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling” festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Straßenbaumaßnahme “Ausbau Untere Eich” und “Ausbau Burger Str., Schwanen, Kurze Str.” auf jeden Fall überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO erfolgt, bevor mit der Bearbeitung des Projektes weiter fortgefahren wird. Beschreibung der Maßnahme und Begründung
für die Erhöhung:
Zur Erläuterung wird auf die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 22.03.04 (RAT/0050/2004) verwiesen. In dieser Sitzung wurde die Planung umfassend erläutert, gleichzeitig erfolgte der Ausbaubeschluss. Da im Februar (HUF März) die an das Ingenieurbüro in Auftrag gegebene Überprüfung aller Kosten noch nicht abgeschlossen war, erfolgt die Angabe der konkreten Ergebnisse jetzt in Form dieser Mitteilung gemäß § 29 GemHVO. Die Kostenberechnung des Büro MWM beinhaltet den jetzigen Planungsstand gemäß Ausbaubeschluß vom 22.03.04. Aufstellung der Ausbaukosten Baukosten 1.059.500,- Möblierung 51.500,- Bepflanzung 67.300.- Beleuchtung 85.700,- Planung, Vermessung 90.000,- --------------- Gesamtsumme 1.354.000,- Die genannten Straßen die zum Ausbau vorgesehen sind, unterteilen sich auf folgende aufgeteilte Haushaltsstellen: HHST 1.615.963.1.0 “Untere Eich” HHST 1.615.967.1.0 “Schwanen, Burger Str. und Kurze Str.” Zur Verfügung stehende Mittel: HHST 1.615.963.1.0 HHP 2004 190.000,- € VE 165.000,- € GAB 370.000,- € HHST 1.615.967.1.0 HHP 2004 372.000,- € VE 0 € GAB 400.000,- € In der Veranschlagung zur Haushaltsanmeldung von 2003 wurden reduzierte Ausbauflächen und Ausbauqualitäten berücksichtigt. In der jetzigen Planung (gem. Ausbaubeschluss) werden, entgegen der Haushaltsanmeldung 2003, zusätzliche Ausbaubereiche und Ausbauqualitäten erfasst. Folgende zusätzliche Ausbaubereiche sind in den jetzt geplanten Umbau enthalten. a) Ausbau des Straßenbereiches Burger Str. (Stich von der Kreuzung Friedrichstr. Richtung Waldstr. bis zur neuen Brücke) b) Kurze Str. (Fläche ist im Masterplan nicht berücksichtigt) c) Umbau der Kreuzungen mit umfangreicher Anpassung der Nebenstraßen d) Vollausbau der Straßenfläche Burger Str. (Aufgrund des Bodengutachtens muß hier auch der Unterbau erneuert werden) e) Ausbau der Straße Schwanen / Gehwegflächen Entgegen dem Masterplan werden die Gehwegflächen auch im Bereich Schwanen mit Natursteinpflaster versehen f) Einbahnstraßenverkehr (Burger Str., Kurze Str., Schwanen) (Bedingt durch die Einbahnstraßenregelung reduzieren sich die Straßenflächen und die Gehwegflächen erhöhen sich) g) Buswartehallen Diese v.g. Punkte waren in der Haushaltsanmeldung für 2004 nicht enthalten, da sie zum Zeitpunkt der Anmeldung (keine Planung vorhanden) noch nicht absehbar waren. Die Errichtung von Buswartehallen im Stadtgebiet sind bisher im GVFG-ÖPNV Förderantrag erfasst. Da es aber (Stand Ende 2003) abzusehen ist, dass das Land NRW kein Förderprogamm für ÖPNV-Verbesserung (Wartehallen) aufstellt, müssen die notwendigen Wartehallen in den separaten Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Die v.g. Punkte ergeben zwar Mehrkosten aber gleichwohl werden die Bereiche im Rahmen der Städtebauförderung gefördert. Die im Haushaltsplan angesetzten Mittel der v.g. HHSt. sind gemäß der Kostenberechnung nicht ausreichend. Die Mehrausgaben werden separat am Ende Aufgeführt. Projektstand:
Gemäß
den Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beträgt die
Kostensicherheit der Stufe III +/- 50 %. Die
Mehrausgaben führen zu einer Abweichung von 56,8 %. Belastung der StadtGemäß der jetzigen Kostenberechnung betragen die Gesamtbaukosten 1.354.000,- €. Die Anlieger werden für die Straßenbaumaßnahme nach § 8 KAG (Kommunales Abgabengesetz) veranlagt, dieses bedeutet, das 50 % bzw. 10 % der umlagefähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind. Gemäß der Stadtebauförderung (zur Zeit beträgt der Fördersatz 50 %) beträgt die Förderung (abzüglich der nicht förderfähigen Flächen ”Parkplätze”) ca. 640.000,-€ . Ursprünglicher Ansatz für den Haushalt 2004 betrug 385.000 € . Wenn sich der Fördersatz der Stadtebauförderung auf 70 % erhöhen sollte (Gemäß Einstufung nach den entsprechenden Richtlinien) beträgt die Förderung ca. 900.000 € .
Deckung
der Mehrausgaben: Von den Mehrausgaben in Höhe von 584.000 € werden 100.000 € in 2004 und 484.000 € in 2005 fällig. Hierzu ist eine Deckung über eine eingeplante VE (Verpflichtungsermächtigung) in 2004 erforderlich. Die Mehrausgaben in 2004 von 100.000 € sind überplanmäßig bereitzustellen durch Einsparungen bei der HHSt. 1.631.987.0.3 “Investitionszuschuss an Vorhabenträger”. Die zusätzliche VE in 2005 von 484.000 € sind überplanmäßig bei der HHSt. 1.615.963.1.0 Projekt “Untere Eich” und außerplanmäßig bei der HHSt. 1.615.967.1.0 Projekt “Burger Str. /Schwanen/Kurze Str.” bereitzustellen durch Einsparungen der VE (Verpflichtungsermächtig-ungen) bei den Haushaltsstellen: HHSt. 1.631.987.0.3 “Investitionszuschuss an Vorhabenträger” über 50.000 € HHSt. 1.639.960.1.4 “Ausbau Buchholzen” über 100.000 € HHSt. 1.639.961.1.1 “Ausbau Emminghausen” über 250.000 € HHSt. 1.639.963.1.6 “Ausbau Finkenholler Heide” über 84.000 € -------------------- 484.000 €
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