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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2017 mit Schlussbilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 2.805.928,39 € und mit einem Fehlbetrag in Höhe von 533.142,76 € ab.
2. Der Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 16.09.2019 vorbehaltlose Entlastung.
3. Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Ausschuss für Schule und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss mit Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
Sachverhalt:
Allgemeines Seit dem 01.01.1999 wird die Kattwinkelsche Fabrik in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform geführt. Für das Wirtschaftsjahr 2017 ist ein Jahresabschluss aufzustellen, der nach § 27 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) i. V. m. § 95 GO NRW aus der Bilanz, der Ergebnis - und Finanzrechnung und dem Anhang besteht. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Jahresergebnis 2017 Der Wirtschaftsplan 2017 wies in der Planung als Jahresverlust 515.650,00 € aus. Der tatsächlich im Rahmen des Jahresabschlusses für 2017 ermittelte Jahresverlust beträgt 533.142,76 €.
Prüfung des Jahresabschlusses Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NRW (a. F.) obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer / eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Der Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 vorgeschlagen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gab keinen Anlass zu Beanstandungen.
Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Mitgliedern des „Ausschusses für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik“ zur Kenntnis gegeben. Je eine Ausfertigung erhalten das örtliche Rechnungsprüfungsamt und die Gemeindeprüfungsanstalt. Bei der Sitzung des Ausschusses soll das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung des Ausschusses wird ein mit der Prüfung beauftragter Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH anwesend sein und zur Prüfung Stellung nehmen.
Wiedereingliederung der Kattwinkelschen Fabrik in die Stadtverwaltung Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.03.2017 beschlossen, zum 31.12.2017 die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kattwinkelsche Fabrik aufzulösen und den Kinder- und Jugendbereich und den Veranstaltungsbereich der Kattwinkelschen Fabrik in Gänze in das Dezernat II einzugliedern.
Die Werte der Schlussbilanz der Kattwinkelschen Fabrik zum 31.12.2017 werden zum 01.01.2018 in die Bilanz des Städtischen Haushaltes überführt.
Anlage/n: Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH
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