Vorlage - 0191/2019  

 
 
Betreff: Verwendung der Mittel Gute Schule 2020
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
13.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, die Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ wie folgt in Anspruch zu nehmen:

 

Tranche 2017 416.954 € Neubau Mensa Schwanenschule (Abruf 2018)

Tranche 2018 416.954 € Neubau Mensa Schwanenschule (Abruf 2019)

Tranche 2019 416.954 € Neubau Sekundarschule (Abruf 2020)

Tranche 2020 416.954 € Neubau Sekundarschule (Abruf 2020)

 

 

 

 

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Sachverhalt:
Das Land NRW hat im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) beschlossen, den Kommunen über die NRW.Bank Kredite zur Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und des Ausbaus der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in Höhe von 2 Milliarden € zur Verfügung zu stellen. Das Land übernimmt die Zins- und Tilgungsleistungen hierfür vollständig. Die Kontingente für die einzelnen Kommunen bestimmen sich hierbei jeweils zur Hälfte nach der Höhe der Schlüsselzuweisungen nach den Gemeindefinanzierungsgesetzen 2011 – 2015 und der Höhe der Schulpauschale/Bildungspauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2016. Für die Stadt Wermelskirchen wurden vom Land für die Jahre 2017 – 2020 jeweils Tranchen in Höhe von 416.954 € vorgesehen.

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2018 wurde die Tranche für 2017 für den Neubau der Mensa Schwanenschule in Anspruch genommen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 1 Mio. €. Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung, so dass die fristgerechte Abrechnung der Maß­nahme gewährleistet ist. Daher wird vorgeschlagen, auch den Abruf der 2. Tranche (aus 2018 in 2019) für die Maßnahme Neubau Mensa Schwanenschule vorzunehmen.

 

Für die Tranchen aus 2019 und 2020 wird vorgeschlagen, die Mittel für den Neubau der Sekundarschule Wermelskirchen bzw. die vorbereitenden Arbeiten hierfür zu verwenden. Maßgeblich ist hierbei nicht der Abschluss der Baumaßnahme, sondern dass entsprechend der Haushalts­jahresabschnitte abgerechnet werden kann.

 

Da in der aktuellen Planung bereits zahlreiche bauliche Maßnahmen im schulischen und auch schulnahen Bereich (Sporthallen) stattfinden und betreut werden müssen und es zurzeit auch erhebliche Probleme gibt, bei Ausschreibungen geeignete Auftragnehmer zu finden, ist es sinnvoll, sich bei der Inanspruchnahme der Mittel für „Gute Schule 2020“ auf wenige Maßnahmen zu konzentrieren.

 

Andere förderfähige Aspekte wie z. B. die Schaffung von leistungsfähigen Breitband­anschlüssen an den Schulgebäuden werden bereits in Zusammenarbeit mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis über andere Förderwege auf den Weg gebracht. Hierüber wird ebenso wie über die Verwendung der Mittel aus dem „Digitalpakt“ eine Information im Februar/März 2020 im Fachausschuss sowie im Rat der Stadt erfolgen.

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Anlage/n:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: