Beschlussvorschlag zu 1): Der Rat der Stadt beschließt, die Abwägung der zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes "Meisenweg" vorgebrachten Bedenken und Anregungen, wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt, vorzunehmen.
Beschlussvorschlag zu 2): Der Rat der Stadt beschließt die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes "Meisenweg" und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
Sachverhalt:
Planziel der 46. Änderung des FNP
Ziel der Bauleitplanung im Bereich "Meisenweg" ist die Vorbereitung von Planrecht für eine Wohnbebauung auf der ehemaligen Sportplatzfläche "Asterweg" und der nördlich angrenzenden Wiese. Im Rahmen der 46. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Wermelskirchen ist beabsichtigt, die derzeitige Darstellung des ehemaligen Sportplatzareals ("Grünfläche", Zweckbestimmung "Sportplatz") und eines Teilbereichs des Wiesengrundstücks ("Fläche für die Landwirtschaft") in "Wohnbaufläche" zu ändern.
Hinweis zur verbindlichen Bauleitplanung
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. DA 14 "Meisenweg" wird parallel zu dieser Änderung des FNP geführt. Die Themenbereiche verkehrliche Erschließung, Abwasserbeseitigung, Versickerung von Niederschlagswasser, Schallschutz, FFH-Vorprüfung, Artenschutz, Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft werden detailliert im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans "Meisenweg" behandelt (Beschlussvorlage 0195/2019).
1) Verfahren zur 46. Änderung des FNP und Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung zu 46. FNP-Änderung fand in zwei Schritten statt (siehe auch Beschlussvorlagen 0087/2019 und 0114/2019): A) Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer öffentlichen Auslegung vom 18.03. bis zum 18.04.2019 B) Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 26.08. bis zum 27.09.2019
Teil der Offenlage waren neben dem Entwurf der 46. Änderung des FNP auch die zugehörige Begründung, der Umweltbericht und die Artenschutzprüfung Stufe I (Bericht mit Anhängen). Des Weiteren lagen folgende verfügbare, umweltrelevante Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht wurden, öffentlich aus: Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis vom 08.04.2019 Stellungnahme Öffentlichkeit, Person 2 vom 17.04.2019 (Anlage 9) und Person 5 vom 13.04.2019 (Anlage 12), beide inhaltlich stellvertretend für Personen 1-24
Alle Unterlagen, die Teil der öffentlichen Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung bzw. der Offenlage waren, konnten während der oben genannten Zeiträume auch auf der Internetseite der Stadt Wermelskirchen https://www.wermelskirchen.de/planen-bauen/stadtplanung-entwicklung/buergerbeteiligung/ eingesehen werden. Auf dieser Seite bestand während der Beteiligungsfrist auch die Möglichkeit, Stellung zum Entwurf der 46. Änderung des FNP zu nehmen.
Während der vorgenannten Beteiligungsverfahren wurden zahlreiche Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern abgegeben (Anlagen 8 – 30 / Personen 1 – 23 und Anlagen 36 – 50 / Personen 24 – 38). Hierbei haben einerseits sowohl einzelne Personen mehrere Schreiben vorgelegt; diese wurden jeweils mit einer Anlagennummer geführt. Andererseits gib es Themenbereiche, zu denen die Bürgerinnen und Bürger in Form einer Sammeleingabe mit 33 Unterzeichnenden (Anlage 10, zur frühzeitigen Beteiligung) bzw. mit 91 Unterzeichnenden (Anlage 44 zur Offenlage) Stellung genommen haben. Auch diese Sammeleingaben wurden mit je einer Anlagen-Nummer registriert. Aus Datenschutzgründen wurden die Namen von Privatpersonen anonymisiert (d. h. die entsprechenden Bereiche der Stellungnahmen "geschwärzt" bzw. digital bearbeitet/mit weißen Flächen abgedeckt). Diese Stellungnahmen sind dieselben, die auch im Rahmen des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. DA 14 "Meisenweg" vorgebracht wurden. Die Themen beziehen sich deshalb überwiegend auf den Bebauungsplanentwurf und nicht auf den Entwurf zur 46. Änderung des FNP. Insofern wird vorgeschlagen, die Stellungnahmen wie folgt zu behandeln: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen beziehen sich auf Inhalte, die nicht Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung sind. Sie werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft und abgewogen.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand ebenfalls in zwei Verfahrensschritten statt: A) Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs.1 BauGB: mit Schreiben vom 06.03.2019 wurden die Behörden um Abgabe ihrer Stellungnahme gebeten bis zum 08.04.2019 B) Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB: mit Schreiben vom 26.08.2019 wurden die Behörden um Abgabe ihrer Stellungnahme bis zum 27.09.2019 gebeten
Während der vorgenannten Zeiträume ist eine Reihe von Stellungnahmen von Behörden eingegangen (Anlagen 1 - 7 und 31 - 35). Überwiegend wurden in Bezug auf die vorgestellte Planung keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Einzig der Rheinisch-Bergische Kreis hat in seinen Stellungnahmen (Anlagen 7 und 35) Hinweise, Anregungen und Bedenken vorgebracht, die in den Abwägungsvorgang einbezogen werden. Diese betreffen vornehmlich folgende Aspekte (kursiv: Vorschläge, wie diese behandelt werden können) Eingriffsbeschreibung Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Verringerung der Wohneinheit gegenüber frühzeitigen Beteiligung Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Eingriff (sowohl in den Wald, als auch ins Grünland) / Ausgleich Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrags zum Bebauungsplan Nr. DA 14 "Meisenweg" wurde eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich erstellt.
Waldabstand Der Anregung wird teilweise gefolgt. Der Abstand zwischen dem Wald und dem Baufenster WA2 ist auf 25 m vergrößert worden. Der Sicherheitsabstand wird als ausreichend erachtet.
Umweltbericht wird mitgetragen Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Artenschutzprüfung wird zugestimmt Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden unter den „Hinweisen zur Artenschutzprüfung“ in die textlichen Festsetzungen übernommen.
Fazit Abwägung:
In der Anlage 51 "Abwägungstabelle 46. FNP-Änderung“ sind alle im Rahmen des Auf-stellungsverfahrens zur Änderung des FNP eingebrachten Stellungnahmen (Anlagen 1 - 50) aufgeführt und mit Stellungnahmen der Verwaltung /Abwägungsvorschlägen versehen: Im Ergebnis können nahezu alle vorgebrachten Bedenken und Anregungen im Rahmen des 46. FNP-Änderungsverfahrens "Meisenweg" berücksichtigt bzw. die Hinweise zur Kenntnis genommen werden. Die von Seiten der Öffentlichkeit im Rahmen des FNP-Verfahrens vorgebrachten Stellungnahmen decken sich inhaltlich mit denen, die im Rahmen des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. DA 14 "Meisenweg" vorgelegt wurden. Sie beziehen sich überwiegend auf den Bebauungsplanentwurf und somit auf Inhalte, die nicht Bestandteil der FNP-Änderung sind. Diese Stellungnahmen werden im Rahmen des B´Planverfahrens geprüft und abgewogen (Beschlussvorlage 0195/2019).
2) Beschluss der 46. Änderung des FNP Nach erfolgter Abwägung (Beschluss zu 1) kann der Rat der Stadt nunmehr die Änderung des FNP "Meisenweg" beschließen und der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht zustimmen (Anlagen 52 – 55: „46. Änderung des Flächennutzungsplans“).
Anlage/n:
* Anlage nur digital, siehe Ratsinformationssystem * ** Anlage gedruckt, verkleinert, schwarz/weiß **
Stellungnahmen zur frühz. Beteiligung -gemäß § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB- Anlagen 1 - 6 Behörden Anlage 7 Rheinisch-Bergischer Kreises Anlagen 8 - 30 Öffentlichkeit, Person 1–23 -Namen von Privatpersonen anonymisiert-
Stellungnahmen zur Offenlage -gemäß § 3 (2) u. § 4 (2) BauGB- Anlagen 31 - 34 Behörden Anlage 35 Rheinisch-Bergischer Kreises Anlagen 36 - 50 Öffentlichkeit, Person 24–38 -Namen von Privatpersonen anonymisiert-
Abwägungstabelle 46. Änderung des FNP Anlage 51 enthält alle Stellungnahmen (1-50) einschließlich Stellungnahmen der Verwaltung /Abwägungsvorschlägen
46. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 52 ** Planzeichnung zur 46. Änderung des FNP ** Anlage 53 * Begründung, bestehend aus: Teil A "Allgemeiner Teil" (53) und Anlage 54 Teil B "Umweltbericht" (54) * Anlage 55 * Artenschutzprüfung (ASP, Bericht mit Anhängen) *
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