Beschlussvorschlag zu 1) Der Rat der Stadt beschließt, die Abwägung der zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. DA 14 "Meisenweg" vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise, wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt, vorzunehmen.
Beschlussvorschlag zu 2) Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. DA 14 "Meisenweg" gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
Sachverhalt:
Ziel und Inhalt der verbindlichen Bauleitplanung "Meisenweg"
Planziel des Bebauungsplanes "Meisenweg" ist die Schaffung von Planrecht für eine Wohnbebauung auf der ehemaligen Sportplatzfläche und einem Teilbereich der sich nördlich anschließenden Wiese. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll ein neues Wohngebiet so entwickelt werden, dass der Ortsteil sinnvoll abgerundet und durch 17 Wohngebäude in Form von freistehenden Einfamilien- oder Doppelhäusern mit 2 Vollgeschossen ergänzt wird.
Hinweis zur vorbereitenden Bauleitplanung
Mit der Aufstellung des hier in Rede stehenden Bebauungsplans wird gleichzeitig auch das Verfahren zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im sogenannten Parallelverfahren durchgeführt (siehe hierzu die Beschlussvorlage 0194/2019).
Hinweis zum städtebaulichen Vertrag
Planungsergänzend schließt die Stadt Wermelskirchen mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag (SBV). Im Rahmen dieser Vereinbarung wird für den Bereich des Bebauungsplans die Realisierung von den im Bebauungsplan festgesetzten Erschließungsanlagen, Infrastruktureinrichtungen sowie naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen geregelt. Dies umfasst - neben der Planung, Herstellung und Finanzierung der Anlagen zur verkehrlichen Erschließung und der Anlagen zur Entwässerung der Grundstücke sowie der Straßen einschließlich des Versickerungsbeckens - beispielsweise Maßnahmen, wie die fachgerechte Entsorgung des Tennenbelags auf dem ehemaligen Sportplatz, die Übernahme anteiliger Kosten für im Rahmen der Baumaßnahmen ggf. entstehende Sanierungsarbeiten für die bestehenden Straßen Asterweg und Meisenweg, die Herstellung der Spielplatz-/Grünfläche und die Finanzierung des ökologischen Ausgleichs im Plangebiet sowie der zu leistenden Ökopunkte. Beschlossen werden soll der Vertrag im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung (Beschlussvorlage 0243/2019).
1) Verfahren zur Aufstellung des B´Plans Nr. DA 14 "Meisenweg" und Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplans fand in zwei Schritten statt (siehe auch Beschlussvorlagen 0087/2019 und 0115/2019): A) Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer öffentlichen Auslegung vom 18.03. bis zum 18.04.2019 B) Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 26.08. bis zum 27.09.2019
Teil der Offenlage waren neben Bebauungsplanentwurf und zugehöriger Begründung einschließlich Umweltbericht auch alle vorliegenden Gutachten sowie die verfügbaren Umweltinformationen / umweltrelevanten Stellungnahmen:
Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf: 01 Lage im Stadtgebiet: Plangebiet Meisenweg 02 Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. DA 14 Meisenweg 03 Bebauungsplan TEIL A, Blatt 1: Planzeichnung, Maßstab 1:500 04 Bebauungsplan TEIL A, Blatt 2: Übersichtskarte "Maßgebl. Außenlärmpegel, DIN 4109" 05 Bebauungsplan TEIL B: Textliche Festsetzungen 06 Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan 07 Bodengutachten Dioxinprüfbericht 08 Bodengutachten Versickerungsfähigkeit 09 Artenschutzprüfung, ASP 10 Schalltechnisches Prognosegutachten 11 FFH-Vorprüfung 12 Entwässerungskonzept 13 Erschließungskonzept 14 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Verfügbare umweltrelevante Stellungnahmen (aus der frühzeitigen Beteiligung): 15 Landesbetrieb Wald und Holz NRW 16 Rheinisch-Bergischer Kreis 17 Öffentlichkeit, Einwender 2 (inhaltlich stellvertretend für Einwender 1-24) 18 Öffentlichkeit, Einwender 5 (inhaltlich stellvertretend für Einwender 1-24)
Alle Unterlagen, die Teil der öffentlichen Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung bzw. der Offenlage waren, konnten während der oben genannten Zeiträume auch auf der Internetseite der Stadt Wermelskirchen https://www.wermelskirchen.de/planen-bauen/stadtplanung-entwicklung/buergerbeteiligung/ eingesehen werden. Auf dieser Seite bestand während der Beteiligungsfrist auch die Möglichkeit, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen.
Stellungnahmen, Datenschutz/Anonymisierung, Anlagen-Nummern Während der vorgenannten Beteiligungsverfahren wurden zahlreiche Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern abgegeben (Anlagen 9 - 33 / Personen 1 - 25 und Anlagen 39 - 53 / Personen 26 - 40). Hierbei haben einerseits sowohl einzelne Personen mehrere Schreiben vorgelegt; diese wurden jeweils mit einer Anlagennummer geführt. Andererseits gibt es Themenbereiche, zu denen die Bürgerinnen und Bürger in Form einer Sammeleingabe mit 33 Unterzeichnenden (Anlage 10, zur frühzeitigen Beteiligung) bzw. mit 91 Unterzeichnenden (Anlage 44 zur Offenlage) Stellung genommen haben. Auch diese Sammeleingaben wurden mit je einer Anlagen-Nummer registriert. Aus Datenschutzgründen wurden die Namen von Privatpersonen anonymisiert (d. h. die entsprechenden Bereiche der Stellungnahmen "geschwärzt" bzw. digital bearbeitet/mit weißen Flächen abgedeckt).
Thematik "Baustraße K 18 - Neubaugebiet" Im Rahmen der Verfahrensbeteiligung wird von Seiten der Öffentlichkeit insbesondere die künftige Erschließung des Baugebiets über die bestehenden Anliegerstraßen "Asterweg" und "Meisenweg" kritisch gesehen: Befürchtet werden eine zunehmende Lärm- und Schmutzbelastung. Durch Baufahrzeuge und Anlieferverkehr könnten die Straßen und Entwässerungseinrichtungen im Bereich von Aster-, Meisen- und Finkenweg Schäden nehmen. Ferner werden finanzielle Ansprüche für etwaige Instandsetzungs- oder Erneuerungsmaßnahmen thematisiert. Gemäß der eingebrachten Stellungnahmen wird vorgeschlagen, während der Bauphase eine Anbindung des Baugebiets an die Kreisstraße K 18 einzurichten. Die Stellungnahmen werden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 24.06.2019 und dem Rat der Stadt am 08.07.2019 im Wege der Beschlussvorlagen 0114/2019 (FNP-Änderung) und 0115/2019 (Bebauungsplan) vorgelegt. Infolgedessen beauftragt der Ausschuss in seiner Sitzung vom 24.06.2019 die Verwaltung, die Errichtung einer Baustraße von der K 18 zum Neubaugebiet zu prüfen, um die Belastung der vorhandenen Straßenkörper im Aster-, Meisen- und Finkenweg zu vermeiden.
In seiner Sitzung vom 23.09.2019 nimmt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr den in der Beschlussvorlage 0149/2019 dargestellten Sachstand zur "Prüfung einer Baustraße von der K 18 zum Neubaugebiet" zur Kenntnis. Im Ergebnis beauftragt der Ausschuss die Verwaltung darüberhinaus, die Planung und Kostenermittlung zur späteren Instandsetzung der Wohnstraßen Aster- und Meisenweg, zu ggf. erforderlichen Aufweitungen in Einmündungsbereichen der Wohnstraßen einschließlich der erforderlichen Regelung zum "Prinzip Pauschalbetrag" mit dem Investor abzustimmen und im städtebaulichen Vertrag festzuschreiben (Inhalte des SBV siehe oben, "Hinweis zum städtebaulichen Vertrag").
Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren und zur 46. Änderung des FNP Einige der eingebrachten Stellungnahmen sind dieselben, die auch im Rahmen des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens zur 46. Änderung des FNP "Meisenweg" vorgebracht wurden. Die Themen beziehen sich überwiegend auf den Bebauungsplanentwurf und nicht auf Inhalte, die Bestandteil der 46. Änderung des FNP sind. Diese Stellungnahmen wurden dem Rat der Stadt im Rahmen des FNP-Verfahrens zur Kenntnis gegeben. Die Prüfung und Abwägung erfolgt im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens.
Zusammenfassend beziehen sich die von der Öffentlichkeit vorgelegten Stellungnahmen vorwiegend auf folgende Themenbereiche (kursiv: Vorschläge, wie diese behandelt werden können, siehe Anlage 54 "Abwägungstabelle"):
Baustraße über Meisen- und Asterweg Der Anregung wird gefolgt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat eine Baustraße mit direkter Anbindung an die Hilgener Straße (K18) in der Sitzung am 23.09.2019 abgelehnt. Der Bauverkehr wird über den Meisen- und Asterweg abgewickelt und die Kosten für eine mögliche Sanierung im städtebaulichen Vertrag geregelt.
Baustraße von K18 aus Der Anregung wird nicht gefolgt (siehe Stellungnahme oben).
Dimensionierung der Schmutzwasserentwässerung in den vorhand. Leitungen Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Entsprechend der anerkannten Regeln der Technik sind die vorhandenen Schmutzwasserkanäle in der Mindest-Dimension DN250 verlegt worden. Hierüber kann das Schmutzwasser von über 5.000 Einwohnern abgeleitet werden. Berücksichtigt man die Anwohnerzahl im Siedlungsbereich und rechnet 60 neue Anwohner hinzu, so wird deutlich, dass die Kapazität der vorhandenen Schmutzwasserkanäle bei weitem nicht ausgenutzt wird.
Schalltechnisches Prognosegutachten Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Schallemissionen, welche auf das Plangebiet einwirken, wurden gemäß der gültigen Vorschriften und Richtlinien ermittelt. Die Berechnungsergebnisse und daraus entstandene Schallschutzmaßnahmen wurden in den Bebauungsplan übernommen.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand ebenfalls in zwei Verfahrensschritten statt: A) Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs.1 BauGB: mit Schreiben vom 06.03.2019 wurden die Behörden um Abgabe ihrer Stellungnahme gebeten bis zum 08.04.2019 B) Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB: mit Schreiben vom 26.08.2019 wurden die Behörden um Abgabe ihrer Stellungnahme bis zum 27.09.2019 gebeten
Während der vorgenannten Zeiträume ist eine Reihe von Stellungnahmen von Behörden eingegangen (Anlagen 1 - 8 und 34 - 38). Überwiegend wurden in Bezug auf die vorgestellte Planung keine grundsätzlichen Bedenken geäußert.
Einzig der Rheinisch-Bergische Kreis hat in seinen Stellungnahmen (Anlagen 8 und 38) Hinweise, Anregungen und Bedenken vorgebracht, die in den Abwägungsvorgang einbezogen werden, diese betreffen vornehmlich folgende Aspekte (kursiv: Vorschläge, wie diese behandelt werden können, siehe Anlage 54 "Abwägungstabelle"):
Eingriffsbeschreibung Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Waldabstand Der Anregung wird teilweise gefolgt. Der Abstand zwischen dem Wald und dem Baufenster WA2 ist auf 25 m vergrößert worden. Der Sicherheitsabstand wird als ausreichend erachtet.
Eingriff (in den Wald) / Ausgleich Der Eingriff in den Wald wird im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ermittelt und ausgeglichen.
Artenschutzprüfung wird zugestimmt Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden unter den "Hinweisen zur Artenschutzprüfung" in die textlichen Festsetzungen übernommen.
Schmutzwasserbeseitigung Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Niederschlagswasserbeseitigung Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Verkehrliche Aspekte Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Fazit Abwägung
In der Anlage 54 "Abwägungstabelle B´Plan" sind alle im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. DA 14 "Meisenweg" eingebrachten Stellungnahmen (Anlagen 1 - 53) aufgeführt und mit Stellungnahmen der Verwaltung /Abwägungsvorschlägen versehen: Im Ergebnis können nahezu alle vorgebrachten Bedenken und Anregungen, die sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Meisenweg" beziehen, berücksichtigt bzw. die Hinweise zur Kenntnis genommen werden. Der von Seiten der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregung, eine Baustraße von der K 18 zum Neubaugebiet zu errichten, wird nicht gefolgt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat eine Baustraße mit direkter Anbindung an die Hilgener Straße (K18) in der Sitzung am 23.09.2019 abgelehnt. Der Bauverkehr wird über den Meisen- und Asterweg abgewickelt und die Kosten für eine mögliche Sanierung im städtebaulichen Vertrag geregelt.
2) Satzungsbeschluss
Nach dem Beschluss über die Behandlung der eingebrachten Stellungnahmen (Abwägung, Beschluss zu 1) kann der Rat der Stadt den Bebauungsplan "Meisenweg" als Satzung beschließen und der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht zustimmen (Anlagen 56 - 61 "Bebauungsplan Nr. DA 14 Meisenweg").
Anlage/n:
* Anlage nur digital (Ratsinformationssystem) * ** Anlage gedruckt, verkleinert auf DIN A4, schwarz/weiß **
Stellungnahmen zur frühz. Beteiligung -gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB- Anlagen 01 - 07 Behörden Anlage 08 Rheinisch-Bergischer Kreises Anlagen 09 - 33 Öffentlichkeit, Personen 1-25 -Namen von Privatpersonen anonymisiert-
Stellungnahmen zur Offenlage -gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB- Anlagen 34 - 37 Behörden Anlage 38 Rheinisch-Bergischer Kreises Anlagen 39 - 53 Öffentlichkeit, Personen 26-40 -Namen von Privatpersonen anonymisiert-
Abwägungstabelle B`Plan Nr. DA 14 Anlage 54 enthält alle Stellungnahmen (1-53) einschließlich Stellungnahmen der Verwaltung /Abwägungsvorschlägen
Bebauungsplan Nr. DA 14 "Meisenweg" Anlage 55 ** Städtebauliches Plankonzept ** Anlage 56 - 57 ** B´Plan TEIL A, Blatt 1: Planzeichnung, Maßstab 1:500 (56) ** und ** B´Plan TEIL A, Blatt 2: Übersichtskarte "Maßgeblicher Außenlärmpegel, DIN 4109" (57) ** Anlage 58 B´Plan TEIL B: Textliche Festsetzungen Anlage 59 - 61 * Begründung Teil A "Allgemeiner Teil" (59) * und * Begründung Teil B "Umweltbericht" (60) * und * Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe I (61) * Anlage 62 * FFH-Vorprüfung * Anlage 63 * Bodengutachten Dioxinprüfbericht * Anlage 64 * Bodengutachten Versickerungsfähigkeit * Anlage 65 * Schalltechnisches Prognosegutachten * Anlage 66 * Entwässerungskonzept * Anlage 67 * Erschließungskonzept * Anlage 68 * Landschaftspflegerischer Fachbeitrag *
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