Vorlage - 0195/2019  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. DA 14 "Meisenweg"
A) Behandlung der Stellungnahmen /Abwägung
B) Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
02.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_01-07_Stellungn_Behörden_frühz  
Anlage_08_Stellungn_Rhein-Berg_Kreis_frühz  
Anlage_09-33_Stellungn_Öffentlichkeit_Personen_1-25  
Anlage_34-37_Stellungn_Behörden_Offenlage  
Anlage_38_Stellungn_Rhein-Berg-Kreis_Offenlage  
Anlage_39-53_Stellungn_Öffentlichkeit_Personen_26-40_Offenlage  
Anlage_54_Abwägungstabelle_BPlan-DA-14  
Anlage_55_Städtebauliches Planungskonzept  
Anlage_56-57_BPlan_Teil_A_Blatt-1-Planzeichnung_und_Blatt-2-Außenlärmpegel  
Anlage_58_BPlan_Teil_B_Textliche Festsetzungen  
Anlage_59-61_Begründung_Teil_A_und_Teil_B_und_Anlage-ASP  
Anlage_62_FFH-Vorprüfung  
Anlage_63_Bodengutachten_Dioxinprüfbericht  
Anlage_64_Bodengutachten_Versickerungsfähigkeit  
Anlage_65_Schalltechnisches_Prognosegutachten  
Anlage_66_Entwässerungskonzept  
Anlage_67_Erschließungskonzept  
Anlage_68_Landschaftspflegerischer_Begleitplan  

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Beschlussvorschlag zu 1)

Der Rat der Stadt beschließt, die Abwägung der zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. DA 14 "Meisenweg" vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise, wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt, vorzunehmen.

 

Beschlussvorschlag zu 2)

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. DA 14 "Meisenweg" gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung und stimmt der zugehörigen Begründung zu.


 

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Sachverhalt:

 

Ziel und Inhalt der verbindlichen Bauleitplanung "Meisenweg"

 

Planziel des Bebauungsplanes "Meisenweg" ist die Schaffung von Planrecht für eine Wohnbebauung auf der ehemaligen Sportplatzfläche und einem Teilbereich der sich nördlich anschließenden Wiese. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll ein neues Wohngebiet so entwickelt werden, dass der Ortsteil sinnvoll abgerundet und durch 17 Wohngebäude in Form von freistehenden Einfamilien- oder Doppelhäusern mit 2 Vollgeschossen ergänzt wird.

 

 

Hinweis zur vorbereitenden Bauleitplanung

 

Mit der Aufstellung des hier in Rede stehenden Bebauungsplans wird gleichzeitig auch das Verfahren zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im sogenannten Parallelverfahren durchgeführt (siehe hierzu die Beschlussvorlage 0194/2019).

 

 

Hinweis zum städtebaulichen Vertrag

 

Planungsergänzend schließt die Stadt Wermelskirchen mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag (SBV). Im Rahmen dieser Vereinbarung wird für den Bereich des Bebauungsplans die Realisierung von den im Bebauungsplan festgesetzten Erschließungsanlagen, Infrastruktureinrichtungen sowie naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen geregelt.

Dies umfasst - neben der Planung, Herstellung und Finanzierung der Anlagen zur verkehrlichen Erschließung und der Anlagen zur Entwässerung der Grundstücke sowie der Straßen einschließlich des Versickerungsbeckens - beispielsweise Maßnahmen, wie die fachgerechte Entsorgung des Tennenbelags auf dem ehemaligen Sportplatz, die Übernahme anteiliger Kosten für im Rahmen der Baumaßnahmen ggf. entstehende Sanierungsarbeiten für die bestehenden Straßen Asterweg und Meisenweg, die Herstellung der Spielplatz-/Grünfläche und die Finanzierung des ökologischen Ausgleichs im Plangebiet sowie der zu leistenden Ökopunkte. Beschlossen werden soll der Vertrag im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung (Beschlussvorlage 0243/2019).

 

 

 

1)                 Verfahren zur Aufstellung des B´Plans Nr. DA 14 "Meisenweg" und

 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplans fand in zwei Schritten statt (siehe auch Beschlussvorlagen 0087/2019 und 0115/2019):

A)     Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer öffentlichen Auslegung vom 18.03. bis zum 18.04.2019

B)     Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 26.08. bis zum 27.09.2019

 

Teil der Offenlage waren neben Bebauungsplanentwurf und zugehöriger Begründung einschließlich Umweltbericht auch alle vorliegenden Gutachten sowie die verfügbaren Umweltinformationen / umweltrelevanten Stellungnahmen:

 

Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf:

01 Lage im Stadtgebiet: Plangebiet Meisenweg

02 Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. DA 14 Meisenweg

03 Bebauungsplan TEIL A, Blatt 1: Planzeichnung, Maßstab 1:500

04 Bebauungsplan TEIL A, Blatt 2: Übersichtskarte "Maßgebl. Außenlärmpegel, DIN 4109"

05 Bebauungsplan TEIL B:  Textliche Festsetzungen

06 Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan

07 Bodengutachten Dioxinprüfbericht

08 Bodengutachten Versickerungsfähigkeit

09 Artenschutzprüfung, ASP

10 Schalltechnisches Prognosegutachten

11 FFH-Vorprüfung

12 Entwässerungskonzept

13 Erschließungskonzept

14 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Verfügbare umweltrelevante Stellungnahmen (aus der frühzeitigen Beteiligung):

15 Landesbetrieb Wald und Holz NRW

16 Rheinisch-Bergischer Kreis

17 Öffentlichkeit, Einwender 2 (inhaltlich stellvertretend für Einwender 1-24)

18 Öffentlichkeit, Einwender 5 (inhaltlich stellvertretend für Einwender 1-24)

 

Alle Unterlagen, die Teil der öffentlichen Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung bzw. der Offenlage waren, konnten während der oben genannten Zeiträume auch auf der Internetseite der Stadt Wermelskirchen

https://www.wermelskirchen.de/planen-bauen/stadtplanung-entwicklung/buergerbeteiligung/

eingesehen werden. Auf dieser Seite bestand während der Beteiligungsfrist auch die Möglichkeit, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen.

 

 

Stellungnahmen, Datenschutz/Anonymisierung, Anlagen-Nummern

Während der vorgenannten Beteiligungsverfahren wurden zahlreiche Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern abgegeben (Anlagen 9 - 33 / Personen 1 - 25 und

Anlagen 39 - 53 / Personen 26 - 40).

Hierbei haben einerseits sowohl einzelne Personen mehrere Schreiben vorgelegt; diese wurden jeweils mit einer Anlagennummer geführt. Andererseits gibt es Themenbereiche, zu denen die Bürgerinnen und Bürger in Form einer Sammeleingabe mit 33 Unterzeichnenden (Anlage 10, zur frühzeitigen Beteiligung) bzw. mit 91 Unterzeichnenden (Anlage 44 zur Offenlage) Stellung genommen haben. Auch diese Sammeleingaben wurden mit je einer Anlagen-Nummer registriert.

Aus Datenschutzgründen wurden die Namen von Privatpersonen anonymisiert (d. h. die entsprechenden Bereiche der Stellungnahmen "geschwärzt" bzw. digital bearbeitet/mit weißen Flächen abgedeckt).

 

 

Thematik "Baustraße K 18 - Neubaugebiet"

Im Rahmen der Verfahrensbeteiligung wird von Seiten der Öffentlichkeit insbesondere die künftige Erschließung des Baugebiets über die bestehenden Anliegerstraßen "Asterweg" und "Meisenweg" kritisch gesehen: Befürchtet werden eine zunehmende Lärm- und Schmutzbelastung. Durch Baufahrzeuge und Anlieferverkehr könnten die Straßen und Entwässerungseinrichtungen im Bereich von Aster-, Meisen- und Finkenweg Schäden nehmen. Ferner werden finanzielle Ansprüche für etwaige Instandsetzungs- oder Erneuerungsmaßnahmen thematisiert.

Gemäß der eingebrachten Stellungnahmen wird vorgeschlagen, während der Bauphase eine Anbindung des Baugebiets an die Kreisstraße K 18 einzurichten. Die Stellungnahmen werden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 24.06.2019 und dem Rat der Stadt am 08.07.2019 im Wege der Beschlussvorlagen 0114/2019 (FNP-Änderung) und 0115/2019 (Bebauungsplan) vorgelegt.

Infolgedessen beauftragt der Ausschuss in seiner Sitzung vom 24.06.2019 die Verwaltung, die Errichtung einer Baustraße von der K 18 zum Neubaugebiet zu prüfen, um die Belastung der vorhandenen Straßenkörper im Aster-, Meisen- und Finkenweg zu vermeiden.

 

In seiner Sitzung vom 23.09.2019 nimmt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr den in der Beschlussvorlage 0149/2019 dargestellten Sachstand zur "Prüfung einer Baustraße von der K 18 zum Neubaugebiet" zur Kenntnis. Im Ergebnis beauftragt der Ausschuss die Verwaltung darüberhinaus, die Planung und Kostenermittlung zur späteren Instandsetzung der Wohnstraßen Aster- und Meisenweg, zu ggf. erforderlichen Aufweitungen in Einmündungsbereichen der Wohnstraßen einschließlich der erforderlichen Regelung zum "Prinzip Pauschalbetrag" mit dem Investor abzustimmen und im städtebaulichen Vertrag festzuschreiben (Inhalte des SBV siehe oben, "Hinweis zum städtebaulichen Vertrag").

 

 

Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren und zur 46. Änderung des FNP

Einige der eingebrachten Stellungnahmen sind dieselben, die auch im Rahmen des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens zur 46. Änderung des FNP "Meisenweg" vorgebracht wurden. Die Themen beziehen sich überwiegend auf den Bebauungsplanentwurf und nicht auf Inhalte, die Bestandteil der 46. Änderung des FNP sind. Diese Stellungnahmen wurden dem Rat der Stadt im Rahmen des FNP-Verfahrens zur Kenntnis gegeben. Die Prüfung und Abwägung erfolgt im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens.

 

 

Zusammenfassend beziehen sich die von der Öffentlichkeit vorgelegten Stellungnahmen vorwiegend auf folgende Themenbereiche (kursiv: Vorschläge, wie diese behandelt werden können, siehe Anlage 54 "Abwägungstabelle"):

 

        Baustraße über Meisen- und Asterweg

Der Anregung wird gefolgt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat eine Baustraße mit direkter Anbindung an die Hilgener Straße (K18) in der Sitzung am 23.09.2019 abgelehnt. Der Bauverkehr wird über den Meisen- und Asterweg abgewickelt und die Kosten für eine mögliche Sanierung im städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

        Baustraße von K18 aus

Der Anregung wird nicht gefolgt (siehe Stellungnahme oben).

 

        Dimensionierung der Schmutzwasserentwässerung in den vorhand. Leitungen

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Entsprechend der anerkannten Regeln der Technik sind die vorhandenen Schmutzwasserkanäle in der Mindest-Dimension DN250 verlegt worden. Hierüber kann das Schmutzwasser von über 5.000 Einwohnern abgeleitet werden. Berücksichtigt man die Anwohnerzahl im Siedlungsbereich und rechnet 60 neue Anwohner hinzu, so wird deutlich, dass die Kapazität der vorhandenen Schmutzwasserkanäle bei weitem nicht ausgenutzt wird.

 

        Schalltechnisches Prognosegutachten

Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Schallemissionen, welche auf das Plangebiet einwirken, wurden gemäß der gültigen Vorschriften und Richtlinien ermittelt. Die Berechnungsergebnisse und daraus entstandene Schallschutzmaßnahmen wurden in den Bebauungsplan übernommen.

 

 

 

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand ebenfalls in zwei Verfahrensschritten statt:

A)     Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs.1 BauGB: mit Schreiben vom 06.03.2019 wurden die Behörden um Abgabe ihrer Stellungnahme gebeten bis zum 08.04.2019

B)     Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB: mit Schreiben vom 26.08.2019 wurden die Behörden um Abgabe ihrer Stellungnahme bis zum 27.09.2019 gebeten

 

Während der vorgenannten Zeiträume ist eine Reihe von Stellungnahmen von Behörden eingegangen (Anlagen 1 - 8 und 34 - 38). Überwiegend wurden in Bezug auf die vorgestellte Planung keine grundsätzlichen Bedenken geäußert.

 

Einzig der Rheinisch-Bergische Kreis hat in seinen Stellungnahmen (Anlagen 8 und 38) Hinweise, Anregungen und Bedenken vorgebracht, die in den Abwägungsvorgang einbezogen werden, diese betreffen vornehmlich folgende Aspekte (kursiv: Vorschläge, wie diese behandelt werden können, siehe Anlage 54 "Abwägungstabelle"):

 

        Eingriffsbeschreibung

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

        Waldabstand

Der Anregung wird teilweise gefolgt. Der Abstand zwischen dem Wald und dem Baufenster WA2 ist auf 25 m vergrößert worden. Der Sicherheitsabstand wird als ausreichend erachtet.

 

        Eingriff (in den Wald) / Ausgleich

Der Eingriff in den Wald wird im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ermittelt und ausgeglichen.

 

        Artenschutzprüfung wird zugestimmt

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden unter den "Hinweisen zur Artenschutzprüfung" in die textlichen Festsetzungen übernommen.

 

        Schmutzwasserbeseitigung

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

        Niederschlagswasserbeseitigung

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

        Verkehrliche Aspekte

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Fazit Abwägung

 

In der Anlage 54 "Abwägungstabelle B´Plan" sind alle im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. DA 14 "Meisenweg" eingebrachten Stellungnahmen (Anlagen 1 - 53) aufgeführt und mit Stellungnahmen der Verwaltung /Abwägungsvorschlägen versehen:

Im Ergebnis können nahezu alle vorgebrachten Bedenken und Anregungen, die sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Meisenweg" beziehen, berücksichtigt bzw. die Hinweise zur Kenntnis genommen werden. Der von Seiten der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregung, eine Baustraße von der K 18 zum Neubaugebiet zu errichten, wird nicht gefolgt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat eine Baustraße mit direkter Anbindung an die Hilgener Straße (K18) in der Sitzung am 23.09.2019 abgelehnt. Der Bauverkehr wird über den Meisen- und Asterweg abgewickelt und die Kosten für eine mögliche Sanierung im städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

 

 

 

 

2) Satzungsbeschluss

 

Nach dem Beschluss über die Behandlung der eingebrachten Stellungnahmen (Abwägung, Beschluss zu 1) kann der Rat der Stadt den Bebauungsplan "Meisenweg" als Satzung beschließen und der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht zustimmen (Anlagen 56 - 61 "Bebauungsplan Nr. DA 14 Meisenweg").

 

 


 

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Anlage/n:

 

*   Anlage nur digital (Ratsinformationssystem) *

** Anlage gedruckt, verkleinert auf DIN A4, schwarz/weiß **

 

   Stellungnahmen zur frühz. Beteiligung -gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB-

Anlagen 01 - 07 Behörden

Anlage   08  Rheinisch-Bergischer Kreises

Anlagen 09 - 33 Öffentlichkeit, Personen 1-25 -Namen von Privatpersonen anonymisiert-

 

   Stellungnahmen zur Offenlage           -gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB-

Anlagen 34 - 37 Behörden

Anlage   38  Rheinisch-Bergischer Kreises

Anlagen 39 - 53 Öffentlichkeit, Personen 26-40 -Namen von Privatpersonen anonymisiert-

 

   Abwägungstabelle B`Plan Nr. DA 14

Anlage   54  enthält alle Stellungnahmen (1-53) einschließlich Stellungnahmen der                                           Verwaltung /Abwägungsvorschlägen

 

   Bebauungsplan Nr. DA 14 "Meisenweg"

Anlage   55  ** Städtebauliches Plankonzept **

Anlage   56 - 57 ** B´Plan TEIL A, Blatt 1: Planzeichnung, Maßstab 1:500 (56) ** und

   ** B´Plan TEIL A, Blatt 2:

       Übersichtskarte "Maßgeblicher Außenlärmpegel, DIN 4109" (57) **

Anlage   58  B´Plan TEIL B: Textliche Festsetzungen

Anlage   59 - 61 * Begründung Teil A "Allgemeiner Teil" (59) * und

   * Begründung Teil B "Umweltbericht" (60) * und

   * Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe I (61) *

Anlage   62  * FFH-Vorprüfung *

Anlage   63  * Bodengutachten Dioxinprüfbericht *

Anlage   64  * Bodengutachten Versickerungsfähigkeit *

Anlage   65  * Schalltechnisches Prognosegutachten *

Anlage   66  * Entwässerungskonzept *

Anlage   67  * Erschließungskonzept *

Anlage   68  * Landschaftspflegerischer Fachbeitrag *

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01-07_Stellungn_Behörden_frühz (1266 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_08_Stellungn_Rhein-Berg_Kreis_frühz (177 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_09-33_Stellungn_Öffentlichkeit_Personen_1-25 (6309 KB)      
Anlage 4 4 Anlage_34-37_Stellungn_Behörden_Offenlage (1321 KB)      
Anlage 5 5 Anlage_38_Stellungn_Rhein-Berg-Kreis_Offenlage (198 KB)      
Anlage 6 6 Anlage_39-53_Stellungn_Öffentlichkeit_Personen_26-40_Offenlage (3875 KB)      
Anlage 7 7 Anlage_54_Abwägungstabelle_BPlan-DA-14 (599 KB)      
Anlage 8 8 Anlage_55_Städtebauliches Planungskonzept (1515 KB)      
Anlage 9 9 Anlage_56-57_BPlan_Teil_A_Blatt-1-Planzeichnung_und_Blatt-2-Außenlärmpegel (3218 KB)      
Anlage 10 10 Anlage_58_BPlan_Teil_B_Textliche Festsetzungen (1677 KB)      
Anlage 11 11 Anlage_59-61_Begründung_Teil_A_und_Teil_B_und_Anlage-ASP (13115 KB)      
Anlage 12 12 Anlage_62_FFH-Vorprüfung (4125 KB)      
Anlage 13 13 Anlage_63_Bodengutachten_Dioxinprüfbericht (1357 KB)      
Anlage 14 14 Anlage_64_Bodengutachten_Versickerungsfähigkeit (1665 KB)      
Anlage 15 15 Anlage_65_Schalltechnisches_Prognosegutachten (4471 KB)      
Anlage 16 16 Anlage_66_Entwässerungskonzept (1570 KB)      
Anlage 17 17 Anlage_67_Erschließungskonzept (1582 KB)      
Anlage 18 18 Anlage_68_Landschaftspflegerischer_Begleitplan (10193 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: