Vorlage - 0196/2019  

 
 
Betreff: Zwischenvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V.
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
14.11.2019 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2019 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Berechnungsmodell Leistungskatalog DKSB PDF-Dokument

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Zwischenvereinbarung für 2020 mit dem Deutschen Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. zu schließen.

 


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt: Zwischenvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V.

 

Seit dem 01.01.2017 gilt der Rahmenvertrag zwischen den Jugendämtern des Rheinisch-Bergischen Kreises und dem Kinderschutzbund Rheinisch- Bergischer Kreis e.V. (DKSB), der die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder aus dem erzieherischen und allgemeinen Kinder-/Jugendschutz beinhaltet, die der DKSB bedient.

 

Diesem liegt ein Punktesystem zugrunde, nach dem die unterschiedlichen Aufgabengebiete in Produktgruppen unterteilt sind. Leistungen aus dem Produkt R (Rahmen) werden durch alle Jugendämter im Kreis gefördert (siehe Anlage 1 „Zwischenvereinbarung mit dem Kinderschutzbund Rheinisch- Bergischer Kreis e.V. für 2020“). Während dieser Laufzeit wird das Gesamtsystem evaluiert, indem Jahresgespräche (Wirksamkeitsdialoge) zu den einzelnen Produktgruppen mit dem DKSB und der jeweiligen Kommune geführt werden.

 

Im Wirksamkeitsdialog zwischen den Jugendämtern im Rheinisch-Bergischen Kreis und dem DKSB wurde vom Träger nachvollziehbar dargestellt, dass für das Jahr 2020 eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vertrag geschlossen werden sollte. Nur so kann dem Mehrbedarf an Beratung im Rahmen des Kinderschutzes und des sexuellen Missbrauchs und an kommunenübergreifenden Angeboten Rechnung getragen werden. In der Folge sind die Stundenumfänge bei den Fachkräften anzupassen.

 

Um die belegten, erhöhten Bedarfen zu decken, haben sich die Jugendämter mit dem Träger geeinigt, eine Zwischenvereinbarung für das Jahr 2020 abzuschließen. Diese ist zudem sinnvoll, um in der Zwischenzeit einen neuen Vertrag auszuarbeiten, der in die nächsten Kinder- und Jugendförderpläne ab 2021 einfließen kann.

 

Berechnungsgrundlage für die Zusatzvereinbarung bildet ein Mittelwert des ersten Halbjahres 2019 sowie der Jahre 2017 und 2018. Auf das Amt für Jugend, Bildung und Sport fällt dabei ein bisher nicht geplanter zusätzlicher Finanzierungsaufwand von 1.002,51 (siehe Anlage „Berechnungsgrundlage Zusatzvereinbarung 2020“). Die Mittel sind im Budget des Sachgebietes Jugendförderung deckungsfähig und stehen voraussichtlich aufgrund von Minderaufwendungen an anderer Stelle zur Verfügung, so dass keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich sind.


 

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Anlage/n: Berechnungsmodell Leistungskatalog DKSB
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Berechnungsmodell Leistungskatalog DKSB (18 KB) PDF-Dokument (61 KB)    
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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

51/6

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR 1.003

EUR 1.003

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche: