Vorlage - 0197/2019  

 
 
Betreff: Umstrukturierung der Bergischen Wertstoff-Sammel-GmbH (BWS)
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Kulartz, Rüdiger
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2019 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Entwurf Satzung BWS - Stand 15-10-2019  
Vorlage 0206-2018-1  

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Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat stimmt der Beteiligung als öffentlich-rechtlicher Entsorger (örE) an der BWS GmbH zu.

 

  1. Der Rat stimmt dem als Anlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftervertrages der BWS GmbH zu (Anlage 1).

 

  1. Soweit noch weitere Änderungen, insbesondere auch seitens der Kommunalaufsicht und/oder des zu beurkundenden Notariats erforderlich werden, wird diesen bereits jetzt zugestimmt, sofern die Änderungen die wesentlichen Regelungen des Gesellschaftervertrages nicht verändern.

 

  1. Zum Vertreter der Stadt Wermelskirchen in der Gesellschafterversammlung des Bergischen Wertstoff-Sammel-Gesellschaft mbH (BWS) gemäß § 3a der Gesellschaftssatzung werden benannt:

 

Herr Dirk Irlenbusch (Kämmerer)

Herr Rüdiger Kulartz als Stellvertreter

 
 

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Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2018 wurden unter der Vorlagen-Nr. 0206/2018-1 folgende Beschlüsse gefasst (siehe Anlage):

 

1. Die Vertreter der Stadt Wermelskirchen werden ermächtigt und angewiesen, eine Auflösung des BTV zum 31.12.2018 in der nächsten Verbandsversammlung des BTV zu beschließen.

 

2. Die Stadt Wermelskirchen nimmt ihre Rechte und Pflichten nach dem Verpackungsgesetz als zuständiger örE nach § 17 KrWG, § 5 abs. 6 LAbfG NRW wahr. Es wird eine Kooperation bei der zukünftigen Aufgabenerledigung mit der BWS GmbH und dem BAV angestrebt.

 

3. Die der Stadt Wermelskirchen zustehenden Gesellschafteranteile an der BWS GmbH sollen im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung des BTV der Stadt Wermelskirchen übertragen werden.

 

Aufgrund einiger Formalien hat sich die Liquidation des BTV bedauerlicherweise zeitlich länger hingezogen, als ursprünglich geplant. Es wird erwartet, dass der Vorgang jedoch bis zum Jahresende abgewickelt sein wird.

 

Da zwischenzeitlich der Entwurf eines abgestimmten Gesellschaftervertrages der BWS vorliegt, konnte dieser dem heutigen TOP zur Beschlussfassung beigefügt werden.

 

Wenn alle Beschlüsse der Einzelkommunen zum Gesellschaftsvertrag vorliegen, wird zentral das Anzeigeverfahren gem. § 115 GO NRW bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung in Köln eingeleitet und anschließend die notarielle Umsetzung durchgeführt, damit die endgültige Abwicklung noch im Jahr 2019 erfolgen kann.


 

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Anlage/n:

Entwurf Satzung BWS – Stand 15.10.2019

Vorlage Nr. 0206/2018-1
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Satzung BWS - Stand 15-10-2019 (265 KB)      
Anlage 2 2 Vorlage 0206-2018-1 (68 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: