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Beschlussvorschlag:
Herr Dirk Irlenbusch (Kämmerer) Herr Rüdiger Kulartz als Stellvertreter Sachverhalt:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2018 wurden unter der Vorlagen-Nr. 0206/2018-1 folgende Beschlüsse gefasst (siehe Anlage):
1. Die Vertreter der Stadt Wermelskirchen werden ermächtigt und angewiesen, eine Auflösung des BTV zum 31.12.2018 in der nächsten Verbandsversammlung des BTV zu beschließen.
2. Die Stadt Wermelskirchen nimmt ihre Rechte und Pflichten nach dem Verpackungsgesetz als zuständiger örE nach § 17 KrWG, § 5 abs. 6 LAbfG NRW wahr. Es wird eine Kooperation bei der zukünftigen Aufgabenerledigung mit der BWS GmbH und dem BAV angestrebt.
3. Die der Stadt Wermelskirchen zustehenden Gesellschafteranteile an der BWS GmbH sollen im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung des BTV der Stadt Wermelskirchen übertragen werden.
Aufgrund einiger Formalien hat sich die Liquidation des BTV bedauerlicherweise zeitlich länger hingezogen, als ursprünglich geplant. Es wird erwartet, dass der Vorgang jedoch bis zum Jahresende abgewickelt sein wird.
Da zwischenzeitlich der Entwurf eines abgestimmten Gesellschaftervertrages der BWS vorliegt, konnte dieser dem heutigen TOP zur Beschlussfassung beigefügt werden.
Wenn alle Beschlüsse der Einzelkommunen zum Gesellschaftsvertrag vorliegen, wird zentral das Anzeigeverfahren gem. § 115 GO NRW bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung in Köln eingeleitet und anschließend die notarielle Umsetzung durchgeführt, damit die endgültige Abwicklung noch im Jahr 2019 erfolgen kann.
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