Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Wermelskirchen einzuleiten.
b) Der Rat der Stadt beschließt, mit dem vorliegenden Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Sachverhalt:
Einzelhandelskonzepte dienen Städten und Kommunen als Entscheidungsgrundlage zur planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Rahmen von Baugenehmigungen und bei der Bauleitplanung.
Seit der letzten Aktualisierung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Wermelskirchen im Jahr 2014 sind sowohl auf der gesetzlichen Ebene - u. a. durch das Inkrafttreten des neuen Landesentwicklungsplans NRW im Februar 2017 - als auch in der Struktur des örtlichen Einzelhandels der Stadt Wermelskirchen Veränderungen eingetreten. Des Weiteren sind großflächige Ansiedlungsvorhaben in der Wermelskirchener Innenstadt (Hit / Norma) und Dabringhausen (Edeka) zu bewerten bzw. zu berücksichtigen.
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Gespräche hinsichtlich der geplanten Ansiedlung des großflächigen Edeka-Markts in Dabringhausen darauf hingewiesen, dass das Einzelhandelskonzept aus den o.g. Gründen überholt ist und dringend fortgeschrieben werden sollte. Die Stadtverwaltung hat daher im vergangenen Jahr die CIMA Beratung + Management GmbH mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts beauftragt.
Die CIMA hat nach Durchführung einer umfangreichen Bestandsaufnahme inzwischen den Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts vorgelegt (siehe Anlage). Herr Dr. Haensch von der CIMA wird das Konzept in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 02.12.2019 vorstellen und Fragen beantworten.
Bei einem Einzelhandelskonzept handelt es sich um ein von der Stadt beschlossenes Entwicklungskonzept nach § 1 (6) Nr. 11 BauGB, das bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist. Bei der Erstellung eines Einzelhandelskonzepts gibt es keine detailliert vorgeschriebenen Verfahrensschritte wie bei Bauleitplanverfahren. Es ist jedoch von Bedeutung, dass der Öffentlichkeit und den Behörden / Trägern öffentlicher Belange (TÖB) die Möglichkeit zur Beteiligung an der Aufstellung des Konzepts gegeben wird.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dass der Rat zunächst formell beschließt, das Verfahren zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts einzuleiten. Anschließend sollte der Rat der Stadt die Verwaltung durch entsprechenden Beschluss beauftragen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB durchzuführen. Analog zur Offenlage von Bauleitplänen sollte diese Beteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung im Rathaus, ergänzt durch Einstellung der Unterlagen ins Internet, erfolgen.
Anlage/n: Fortschreibung Einzelhandelskonzept Wermelskirchen 2019 (Entwurf)
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