Vorlage - 0212/2019  

 
 
Betreff: Bericht der Rechnungsprüfung gem. § 6 Abs. 2 f) der Geschäftsordnung des Rates
Status:öffentlich  
Federführend:Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Rat der Stadt
16.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die zusammengefassten Prüfungs­ergebnisse aus den abge­schlos­senen Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses aus seiner Sitzung vom 06.11.2019 zur Kenntnis.

 

 

 


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Rechnungsprüfung legt dem Rat entsprechend der Regelung in § 6 Abs. 2 f) der Geschäftsordnung des Rates die zusammengefassten Prüfungs­ergebnisse aus den abgeschlossenen Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses aus seiner Sitzung vom 06.11.2019 vor.

Die Prüfungen erfolgen auf Basis der §§ 102 und 104 GO NRW i.V.m. § 4 der Rechnungs­prüfungs­ordnung der Stadt Wermels­kirchen.

 

Vorlage 0138/2019 - Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse

Betreuungsverein Hünger e.V.

Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden am 13.11.2018 die Ergebnisse aus der Prüfung des Verwendungsnachweises für das Schuljahr 2016/2017 vorgelegt (Vorlage 0211/2018). Dem Betreuungsverein wurde zum 31.07.2019 fristgerecht gekündigt und ein Ausschreibungsverfahren ab dem Schuljahr 2019/2020 durchgeführt. Die Vergabe der Dienstleistung erfolgte an das DRK. Um den Übergang zwischen Betreuungsverein und DRK für alle Partner zufriedenstellend, rechtssicher und zeitgerecht abwickeln zu können, wurden gewisse Zugeständnisse sowie die Anerkennung der Verwendungsnachweise notwendig. Hierzu wird auf die für den Rechnungsprüfungsausschuss am 06.11.2019 beigefügten Stellung­nahmen des Fachamtes sowie der Rechnungsprüfung verwiesen.

Der Amtsleiter Verwaltung“ des Amtes für Jugend, Bildung und Sport sowie der städtische Justiziar haben im Rechnungsprüfungsausschuss am 06.11.2019 den Sachverhalt und die schwie­rige Situation bei der Abwicklung, um den Übergang auf das DRK zum 01.08.2019 zu ermöglichen, ausführlich erörtert. Dabei wurde die mit dem Betreuungsverein getroffene Vereinbarung über die Absicherung des Trägerübergangs und die damit vorgenommene Risikoabwägung dargelegt. Auch unter juristischen Gesichtspunkten war diese Verein­barung für die Stadt Wermelskirchen die beste Lösung. Beide Parteien haben schrift­lich erklärt, dass keine weiteren Ansprüche (mehr) gegeneinander in Zusammen­hang mit der Kooperationsvereinbarung vom 24.06.2015 bestehen.

Zusammenfassend stellte der Erste Beigeordnete fest, dass der Stadt kein materieller Schaden entstanden ist, eine Abstandszahlung geleistet wurde, das Inventar auf die Stadt übergegangen ist sowie das Prozessrisiko abgewogen wurde, um weiteren Schaden für die Stadt abzuwenden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 06.11.2019 den Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse zur Kenntnis genommen.

 

Vorlage 0185/2019 - Bericht Nr. 06/2019

Prüfung der Zahlungen und Einnahmen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Die Anspruchsgrundlagen für Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach dem Unter­halts­vorschussgesetz sind in § 1 UVG geregelt. Diese gelten für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch Anspruch auf Unterhaltsleistung bis zur Voll­endung des 18. Lebensjahres des Kindes.

Wird Unterhaltsvorschuss geleistet, geht durch gesetzlichen Forderungsübergang ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil bis zur Höhe des Unterhaltsvorschusses auf das Land über.

§ 8 UVG regelt die Aufbringung der Mittel und die Kostenverteilung zwischen Bund, Land und Kommune.

Im  Jahr 2018 wurden 560.641 € an Unterhaltsleistungen ausgezahlt. Der  Anteil  der Stadt betrug 168.192 € (30%). Die Einnahmen im Bereich der Unterhaltsheranziehung beliefen sich auf 114.343 €. Davon verblieben bei der Stadt Wermelskirchen 57.172 € (50 %).

Nach Prüfung der organisatorischen Abläufe und des Internen Kontrollsystems (IKS) wurden 5 % der Akten (11 Fälle) geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Zahlung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in allen Fällen begründet war und diese zeitnah bearbeitet wurden. Die einzelnen Akten sind gut nachvollziehbar. Es wurde deutlich, dass die Verfolgung der auf das Land übergegangenen Ansprüche gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil mit dem erforderlichen Nachdruck erfolgte.

Im Rahmen dieser Prüfung wurden auch die Abrechnungen der zu erstattenden Ausgaben und der abzuführenden Einnahmen mit der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2018 geprüft.

Das Prüfungsergebnis wurde der Verwaltung mit Prüfungsbericht Nr. 06/2019 mitgeteilt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich am 06.11.2019 den Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsamtes aus dem Prüfungsbericht Nr. 06/2019 angeschlossen.

Da die Prüfungsfeststellungen während der Prüfung direkt umgesetzt wurden, war eine Stellungnahme der Verwaltung nicht erforderlich.

Die Prüfung ist abgeschlossen.

 

Vorlage 0186/2019 - Bericht Nr. 08/2019

Personalabrechnung; Zwischenbericht Zeitraum Juni 2018 - Juli 2019

Die monatliche Personalabrechnung enthält die Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Entgelts bei tariflich Beschäftigten und des Grundgehalts bei Beamten/Beamtinnen, die Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse.

Jahresbudget laut Haushaltsplan für das Jahr 2018: rd. 23.000.000 €.

Die monatlichen Personalabrechnungen der Stadt Wermelskirchen werden vom Haupt- und Personalamt für insgesamt 405 tariflich Beschäftigte sowie für 83 Beamte/Beamtinnen (Stand Juni 2018) mit Hilfe des geprüften Personalabrechnungsverfahrens LOGA durch­geführt. Darin enthalten sind ebenfalls die Abrechnungen für den Zweckverband der VHS sowie die Musikschule.

Insgesamt sollen rund 10 % der Abrechnungen geprüft werden. Der Prüfungszeitraum ist auf 24 Monate ausgelegt (06/2018 bis 05/2020), jeweils 2 Abrechnungen/Monat. Bei der Prüfung werden die aktuelle Monatsabrechnung und die Personalakte, mit den für die Prüfung der Abrechnung relevanten Unterlagen, zugrunde gelegt. Im Verlauf des 24monatigen Prüfungszeitraums sollen alle abrechnungs­relevanten Details geprüft werden.

Die geprüften monatlichen Abrechnungen (06/2018 bis 07/2019) waren sowohl für die tariflich Beschäftigten als auch für die Beamtinnen und Beamten korrekt und gaben keinen Anlass für Beanstandungen. Generell existiert bei der Erstellung der monatlichen Abrechnun­gen ein gut funktionierendes internes Kontrollsystem. Bei der Berechnung und Dokumen­tation der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) hat das Fachamt zugesichert, zukünftig auf die Einhaltung des internen Kontrollsystems (IKS) zu achten und die Dienst­vereinbarung LOB entsprechend zu korrigieren. Die Änderung der Dienstvereinbarung wird voraussichtlich Ende des Jahres 2019 erfolgen.

Das Prüfungsergebnis wurde der Verwaltung mit Prüfungsbericht Nr.  08/2019 (Zwischen­bericht Juni 2018 – Juli 2019) mitgeteilt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich am 06.11.2019 den Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsamtes zum Prüfungsbericht Nr. 08/2019 angeschlossen. Da sich die Prüfungsfeststellungen bereits in der Umsetzung befinden, war eine Stellungnahme der Verwaltung nicht erforderlich.

Im Abschlussbericht wird zur Umsetzung der Prüfungsbemerkungen A/1 (Kontrolle Daten­änderungen in LOGA), B/2 (Dokumentation/Dienstvereinbarung LOB) und B/3 (Vereinbarung Erkennungsdienst Winterdienst) berichtet.

 

 


 

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Anlage/n:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: