Die monatliche Personalabrechnung enthält die Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Entgelts bei tariflich Beschäftigten und des Grundgehalts bei Beamten/Beamtinnen, die Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse. Jahresbudget laut Haushaltsplan für das Jahr 2018: rd. 23.000.000 €. Die monatlichen Personalabrechnungen der Stadt Wermelskirchen werden vom Haupt- und Personalamt für insgesamt 405 tariflich Beschäftigte sowie für 83 Beamte/Beamtinnen (Stand Juni 2018) mit Hilfe des geprüften Personalabrechnungsverfahrens LOGA durchgeführt. Darin enthalten sind ebenfalls die Abrechnungen für den Zweckverband der VHS sowie die Musikschule. Insgesamt sollen rund 10 % der Abrechnungen geprüft werden. Der Prüfungszeitraum ist auf 24 Monate ausgelegt (06/2018 bis 05/2020), jeweils 2 Abrechnungen/Monat. Bei der Prüfung werden die aktuelle Monatsabrechnung und die Personalakte, mit den für die Prüfung der Abrechnung relevanten Unterlagen, zugrunde gelegt. Im Verlauf des 24monatigen Prüfungszeitraums sollen alle abrechnungsrelevanten Details geprüft werden. Die geprüften monatlichen Abrechnungen (06/2018 bis 07/2019) waren sowohl für die tariflich Beschäftigten als auch für die Beamtinnen und Beamten korrekt und gaben keinen Anlass für Beanstandungen. Generell existiert bei der Erstellung der monatlichen Abrechnungen ein gut funktionierendes internes Kontrollsystem. Bei der Berechnung und Dokumentation der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) hat das Fachamt zugesichert, zukünftig auf die Einhaltung des internen Kontrollsystems (IKS) zu achten und die Dienstvereinbarung LOB entsprechend zu korrigieren. Die Änderung der Dienstvereinbarung wird voraussichtlich Ende des Jahres 2019 erfolgen. Das Prüfungsergebnis wurde der Verwaltung mit Prüfungsbericht Nr. 08/2019 (Zwischenbericht Juni 2018 – Juli 2019) mitgeteilt. |