Vorlage - 0222/2019  

 
 
Betreff: Nebentätigkeiten des Bürgermeisters;
Vergütungen und Abführungspflichten für das Jahr 2018
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Weidner, Michael
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2019 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
0222-2019_Anlage  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Festsetzung der Nebentätigkeitseinkünfte und die hieraus

resultierenden Abführungspflichten von Herrn Bürgermeister Rainer Bleek für das Jahr 2018

zur Kenntnis.


 

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Sachverhalt:

 

Herr Bürgermeister Rainer Bleek hat dem Haupt- und Personalamt seine Nebentätigkeiten

und die daraus erzielten Einnahmen für das Jahr 2018 mitgeteilt. Das Haupt- und

Personalamt hat die Zuordnung der jeweiligen Nebentätigkeiten und Einnahmen sowie die

Festsetzung der daraus resultierenden Abführungspflichten vorgenommen. Demnach sind

an die Stadt Wermelskirchen Nebentätigkeitseinkünfte in Höhe von 7.220 € abzuführen.

Die Aufstellung und Zuordnung der Nebentätigkeiten für das Jahr 2018 ist der beigefügten

Anlage zu entnehmen.


 

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Anlage/n:

 

Mitgliedschaften und Vergütungen im Jahr 2018


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 0222-2019_Anlage (253 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: