![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Festsetzung der Nebentätigkeitseinkünfte und die hieraus resultierenden Abführungspflichten von Herrn Bürgermeister Rainer Bleek für das Jahr 2018 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Herr Bürgermeister Rainer Bleek hat dem Haupt- und Personalamt seine Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Einnahmen für das Jahr 2018 mitgeteilt. Das Haupt- und Personalamt hat die Zuordnung der jeweiligen Nebentätigkeiten und Einnahmen sowie die Festsetzung der daraus resultierenden Abführungspflichten vorgenommen. Demnach sind an die Stadt Wermelskirchen Nebentätigkeitseinkünfte in Höhe von 7.220 € abzuführen. Die Aufstellung und Zuordnung der Nebentätigkeiten für das Jahr 2018 ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Anlage/n:
Mitgliedschaften und Vergütungen im Jahr 2018
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |