Vorlage - 0225/2019  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
hier: für den Zeitraum 2020 bis 2025
Status:öffentlich  
Verfasser:Harald Drescher
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
05.12.2019 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
20191111 ABK_Text_100dpi  

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für den Zeitraum 2020 bis 2025 in der vorgelegten und in der Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb erläuterten Form.


 

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Sachverhalt:

 

Das Landeswassergesetz (LWG) § 46 Absatz 1 Nummer 6 verpflichtet die Gemeinden der zuständigen Bezirksregierung eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung) vorzulegen.

Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) ist jeweils im Abstand von sechs Jahren erneut vorzulegen. Es wird von der Gemeinde erarbeitet, im Gebiet von Abwasserverbänden im Benehmen mit dem Abwasserverband.

 

Das bestehende ABK des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen basiert auf der Fortschreibung aus dem Jahr 2012, vom Rat der Stadt am 19.03.2012 unter Drucksache-Nr. RAT/2301/2012 für den Zeitraum von 2012 bis 2017 beschlossen. Die Fortschreibung des ABK stand somit im Jahr 2017 an.

Aufgrund von personellen Engpässen im SAW erfolgte in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln eine Verschiebung der Aufstellung. Nach Umstrukturierung und Lösung der Personalproblematik konnte das Konzept nunmehr dieses Jahr neu erstellt werden.

 

Gemäß LWG § 47 sind mit dem ABK der Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen abwassertechnischen Maßnahmen vorzulegen.

Das Abwasserbeseitigungskonzept hat auch Aussagen darüber zu enthalten, welche Maßnahmen aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) notwendig sind (LWG § 47, Abs. 2). Diese werden über den Bewirtschaftungsplan 2016 – 2021 in NRW definiert. Weiterhin sind Erläuterungen zur Klimafolgeanpassung darzustellen (LWG § 47, Abs. 3)

 

Das neu aufgestellte ABK 2020-2025 liegt dieser Vorlage bei. Die Ausgestaltung und die notwendigen Inhalte sind ergänzend zu dem LWG durch den Runderlass des Landes NRW, „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ vom 08.08.2008 vorgegeben.

Die gesetzlichen Grundlagen, der Rückblick auf das auslaufende ABK und dessen Umsetzung, die Prioritäten der Fortschreibung mit den sich aus der aktuellen Rechtslage der Abwasserbeseitigung ergebenden Aufgaben und Ziele sowie der Ausblick auf die nächsten 6 Jahre sind dem Erläuterungsbericht zu entnehmen. Hier finden sich auch Aussagen zum Stand der WRRL und der Klimafolgeanpassung.

 

Entsprechend § 2.2 der Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt des Abwasser­beseitigungskonzeptes sind dem ABK folgende Angaben zu entnehmen:

 

  1. Abwassereinleitungen, Übernahme- und Übergabestellen
  2. Angaben zu Abwasseranlagen - Abwasserbehandlung
  3. Angaben zu den Entwässerungsgebieten
  4. Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserbeseitigungs-konzept)
  5. Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen (Lageplan)
  6. Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit
  7. Umsetzungsstand des ABK

 

Nähere Erläuterungen zu der Umsetzung des alten, sowie zu den Grundlagen und Auswirkungen des neuen ABK, werden in der Sitzung des Betriebsausschusses vorgetragen.

 

Das vorliegende ABK ist mit der Bezirksregierung Köln und dem Rheinisch-Bergischen Kreis vorabgestimmt. Gewünschte Anregungen wurden hier aufgenommen.

 

Nach dem Beschluss des Abwasserbeseitigungskonzeptes durch den Rat der Stadt erfolgt die Vorlage des beschossenen Konzeptes bei der Bezirksregierung Köln.

 

Der aktuelle Wirtschaftsplan 2020 wurde parallel mit dem vorliegenden ABK erstellt. In den Produkten wurden die geplanten Maßnahmen identisch aufgenommen.


 

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Anlage/n:

 

Abwasserbeseitigungskonzept 2020 – 2025 (Textteil)


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20191111 ABK_Text_100dpi (4679 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: