Vorlage - 0231/2019  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Ullrich, Karla
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2019 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 Kalkulation_Friedhöfe  
Anlage 2 Anlagenachweis_Friedhöfe_PLAN2020  
Anlage 3 Satzung Bestattung 2020  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2020 die beigefügte Gebührenkalkulation.

 

a.      die Gebühren für das Bestattungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2020 zu ändern sowie

  1. die 26. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Bestattungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 26. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen” (Kostenträger 130401) vor.

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sowie die Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen­.

 

Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die zu kalkulierenden Benutzungsgebühren abgegolten:

 

· Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten,

· Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen,

· Durchführen von Bestattungen

 

Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des KAG NRW in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2020, außer für die Trauerhallen, ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich der Gebührenkalkulation kann nur unter Erhöhung der Gebührensätze des Vorjahres erreicht werden. Damit werden die Gebühren erstmals seit dem 01.01.2016 angepasst. Die Anpassung hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Gebührenarten.

 

 

  1. Ausgleichsverpflichtung nach KAG

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

Graberwerb

Bestattungen

Trauer-/

Leichenhallen

Ergebnis 2015

Ausgleich spätestens in 2019

59.702

-14.350

-56.047 €

Verrechnung mit Ergebnissen

0

14.350

0 €

verbleiben aus 2015

59.702.

0

-56.047 €

 

 

 

 

Ergebnis 2016

Ausgleich spätestens in 2020

32.940 €

5.294 €

-60.538 €

Verrechnung mit Ergebnissen

-15.487 €

-1.000 €

0 €

00 €verbleiben aus 2016

17.453

4.294

-60.538 €

 

 

 

 

Ergebnis 2017

Ausgleich spätestens in 2021

-15.487 €

9.269 €

-44.898 €

Verrechnung mit Ergebnissen

14.487 €

-3.031 €

0 €

verbleiben aus 2017

0

6.238

-44.898 €

 

 

 

 

Ergebnis 2018

-16.818

15.548

-34.287

Ausgleich bis spätestens in 2021

 

 

 

Verrechnung mit Ergebnissen

15.723 €

-10.000 €

0 €

verbleiben aus 2017

-1.095 €

5.548 €

-34.287 €

 

 

 

 

Zwischensumme

76.060

16.080

-195.769€

 

 

 

 

Vortrag in Kalkulation 2019

-59.702

0

0 €

Verzicht in Kalkulation 2019

 

 

56.047 €

Vortrag in Kalkulation 2020

-17.453

-10.532

0 €

Verzicht in Kalkulation 2020

0 €

0

60.538 €

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

-1.095

5.548

-79.184 €

 

Beim Graberwerb wurde die verbliebene Überdeckung des Jahres 2016 (rd. 17.500 €) in die Kalkulation eingestellt.

 

Bei den Bestattungen findet die verbleibende Überdeckung in Höhe von rd. 10.500 € aus den Jahren 2016 (4.300 €) und 2017 (6.200 €) ihre Berücksichtigung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf den Vortrag des Defizits 2016 bei den Trauer- und Leichenhallen in Höhe von 60.538 € zu verzichten. Die Berücksichtigung des Defizits würde sonst zu einer Gebührensteigerung von rd. 50% führen, die den Nachfragerückgang extrem beschleunigen würde. Bereits in der Vergangenheit wurde daher auf die Berücksichtigung von Unterdeckungen bei den Trauer- und Leichenhallen verzichtet.

 

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2019 geprüft und es wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

 

  1. Kostenentwicklung

 

Der Gebührenbedarf 2020 steigt im Vergleich zum Vorjahr um rd. 16.000 €.

 

Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2019 bei folgenden Kosten und Erlösen:

 

- Die Personalkosten steigen um rd. Rd. 10.100 € auf rd. 493.400 €.

 

- Die Kosten für die Gebäudeunterhaltung konnten um rd. 8.000 € gegenüber dem Vorjahr gesenkt werden.

 

- Die kalkulatorischen Kosten steigen zusammen bedingt durch Neuinvestitionen um rd. 5.000 € gegenüber dem Vorjahr. Es handelt sich um zwingend notwendige Ersatzbeschaffungen verschiedener Fahrzeuge (Minikipper, Bagger), da sich die Reparaturen in der Vergangenheit häuften und einige Fahrzeuge schon stillgelegt wurden.

 

-Die Positionen „Verwaltungskostenerstattung“ (-rd. 8.000 €), „Innere Verrechnung Betriebshof“ (-8.800 €) konnten gegenüber dem Vorjahr ebenfalls gesenkt werden.

 

Die Position Innere Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem Produkt „Öffentliches Grün“ getragen wird, errechnet sich mit 15% an den Kosten, die auf die Kostenstelle „Graberwerb“ entfallen.

 

 

  1. Entwicklung der Bestattungszahlen

 

Die Entwicklung bei den Bestattungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

 

Bestattungsart

2015

2016

2017

2018

Erdbestattungen

157 (44%)

165 (48%)

134 (47%)

117 (31%)

Urnen

202 (56%)

178 (52%)

233 (63%)

263 (69%)

Gesamt

359

343

367

380

 

Im Rahmen der Kalkulation 2020 erfolgt eine Anpassung der Inanspruchnahmen an die Ergebnisse der Vorjahre.

 

 

4.      Gebührenentwicklung

 

Der Gebührenbedarf für die Kostenstelle Graberwerb steigt gegenüber dem Vorjahr um rd. 21.400 €. Die in 2020 berücksichtigte Überdeckung fällt gegenüber dem Vorjahr um rd. 42.000 € geringer aus, sodass sich eine Gebührensteigerung von rd. 9 % gegenüber dem Vorjahr ergibt.

 

Bei den Bestattungsgebühren ist eine Gebührenanpassung zwischen 2% bis 6% erforderlich. Grund hierfür ist eine Steigerung der Kosten von rd. 5.000 €.

 

Auf eine kostendeckende Gebühr für die Inanspruchnahme der Trauer- und Leichenhallen wird aufgrund der stetig sinkenden Inanspruchnahmen verzichtet, da ansonsten die Nachfrage durch die kostendeckende Gebühr noch stärker zurückgehen oder gar wegbrechen würde.

 

Die Gebühren für die Grabeinrichtung auf dem Waldfriedhof wurden angepasst. Es erfolgte eine Neuberechnung. Die Gebühren für das Baumgrab (seit 2006 unverändert), sowie das Rasenreihengrab (seit 2014 unverändert) mussten aufgrund neuer Erkenntnisse und gesammelter Erfahrungen deutlich angehoben werden, da anfänglich nicht alle Dienstleistungen berücksichtigt wurden. Es ist die erste Gebührenerhöhung seit den Berechnungen.

 

 

 

Die Verwaltungsgebühren zur Errichtung von Grabmälern und für die Zulassung zur Ausführung gewerblicher Arbeiten steigen gegenüber dem Vorjahr um rd. 15 %. Die Verwaltungsgebühren berechnen sich anhand des Personalaufwandes für die Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten der Friedhofsverwaltung.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

  • Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 „Bestattungswesen“ (Anlage 1)
  • Kalkulatorischer Anlagennachweis 2020 (Anlage 2)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Kalkulation_Friedhöfe (202 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Anlagenachweis_Friedhöfe_PLAN2020 (333 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Satzung Bestattung 2020 (79 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: