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Beschlussvorschlag: Sachverhalt:
Die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ist als Anlage beigefügt. Hierbei sind die Fortschreibung der Orientierungsdaten 2020 -2023 berücksichtigt sowie die Auswirkungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 sowie der Abrechnung der Einheitslasten für das Jahr 2018. Die Stadt wird im Gegensatz zur Planung im Doppelhaushalt in 2020 (rd. 2,3 Mio. €) und voraussichtlich auch 2021 (rd. 1 Mio. €) Schlüsselzuweisungen erhalten. Dem stehen geringere Erträge bei der Abrechnung nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz gegenüber (2020 ./. 803.000 €; 2021 ./. 500.000 €).
Insbesondere bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergeben sich nach den Orientierungsdaten geringere Steigerungsraten in den Jahren bis 2022. Da die Steigerungsraten für 2023 höher sind als die bisher zugrunde gelegten Durchschnittswerte, ist die Auswirkung in 2023 positiver als in den Vorjahren. Entsprechend der Entwicklung bei den Erträgen wurde auch die Gewerbesteuerumlage und die Kreisumlage angepasst.
Aus heutiger Sicht ergibt sich keine Pflicht zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes. Im Kindergartenbereich werden sich voraussichtlich Verschiebungen ergeben, die aber noch genauer ermittelt werden müssen. Grundsätzlich sind finanzielle Auswirkungen durch zusätzliche Gruppen berücksichtigt.
Die Entwicklung sowohl der Erträge als auch der Aufwendungen wird in 2020 genauestens beobachtet. Bei gravierenden Abweichungen wird zu gegebener Zeit eine Information der Politik erfolgen.. Anlage/n:
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