Vorlage - 0242/2019  

 
 
Betreff: Doppelhaushalt 2019/2020
hier: Fortschreibung der Ergebnis- und Finanzplanung ab 2020
Status:öffentlich  
Verfasser:Scherz, Jörg
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2019 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Fortschreibung Ergebnisplan  
Fortschreibung Finanzplan  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2023 gem. § 9 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW zur Kenntnis.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat am  25.03.2019 den Doppelhaushalt für 2019/2020 beschlossen. Nach § 9 Abs. 2 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW ist dem Rat der Stadt eine Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen.

 

Die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ist als Anlage beigefügt. Hierbei sind die Fortschreibung der Orientierungsdaten 2020 -2023 berücksichtigt sowie die Auswirkungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 sowie der Abrechnung der Einheitslasten für das Jahr 2018. Die Stadt wird im Gegensatz zur Planung im Doppelhaushalt in 2020 (rd. 2,3 Mio. €) und voraussichtlich auch 2021 (rd. 1 Mio. €) Schlüsselzuweisungen erhalten. Dem stehen geringere Erträge bei der Abrechnung nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz gegenüber (2020 ./. 803.000 €; 2021 ./. 500.000 €).

 

Insbesondere bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer  ergeben sich nach den Orientierungsdaten geringere Steigerungsraten in den Jahren bis 2022. Da die Steigerungsraten für 2023 höher sind als die bisher zugrunde gelegten Durchschnittswerte, ist die Auswirkung in 2023 positiver als in den Vorjahren. Entsprechend der Entwicklung bei den Erträgen wurde auch die Gewerbesteuerumlage und die Kreisumlage angepasst.

 

Aus heutiger Sicht ergibt sich keine Pflicht zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes. Im Kindergartenbereich werden sich voraussichtlich Verschiebungen ergeben, die aber noch genauer ermittelt werden müssen. Grundsätzlich sind finanzielle Auswirkungen durch zusätzliche Gruppen berücksichtigt.

 

Die Entwicklung sowohl der Erträge als auch der Aufwendungen wird in 2020 genauestens beobachtet. Bei gravierenden Abweichungen wird zu gegebener Zeit eine Information der Politik erfolgen..

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fortschreibung Ergebnisplan (32 KB)      
Anlage 2 2 Fortschreibung Finanzplan (48 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: