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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt für die Baumaßnahme “Erweiterung städtisches Gymnasium”, Haushaltsstelle 1.230.950.2.2, zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 40.300 € überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.690.362.2.5 “Ersatzgeld” Rückbau des Eifgenbaubeckens. Sachverhalt: Für die Baumaßnahme “Erweiterung städtisches Gymnasium” sind zur Zeit bei der Haushaltsstelle 1.230.950.2.2 Gesamtbaukosten in Höhe von 4.740.000 € veranschlagt. Die Maßnahme ist bis auf diverse Mängelbeseitigungsleistungen, die im Rahmen der Gewährleistung zu erbringen sind, und Restarbeiten im Bereich der Außenanlagen fertiggestellt. Für die Abwicklung der Baumaßnahme werden zur Zeit weitere 40.300 € benötigt. Hierbei handelt es sich um erforderliche Haushaltsmittel für die Fertigstellung der Außenanlagen i.H. von 21.800 €. Desweiteren werden Haushaltsmittel für besondere Fachingenieurleistungen benötigt. Diese Mittel können nicht aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln entnommen werden, da diese im Gesamten durch Aufträge gebunden sind. Zur Zeit sind 216.000 € der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zwar beauftragt, aber nicht verausgabt. Zur Zeit kann nicht abschließend festgestellt werden ob die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel innerhalb der zur Verfügung stehenden Gesamtkosten bereit stehen. Für die bisher nicht abgerechneten Gewerke liegen die Schlussrechnungen bisher nicht vor. Von daher ist es zur Zeit auch nicht möglich eine konkrete Erwartung zur Kostenfeststellung zu formulieren. Die überplanmäßige Bereitstellung der zur Zeit nicht zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 40.300 € erfolgt von daher vorsorglich. Nach Eingang der bisher nicht abgerechneten Schlussrechnungen erfolgt im Zuge der Kostenfeststellung die abschließende Hochrechnung der Gesamtbaukosten. Nach der dann möglichen Feststellung der tatsächlichen Gesamtbaukosten wird der Rat der Stadt über den Baukostenstand informiert.
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