Vorlage - RAT/0104/2004  

 
 
Betreff: Erweiterung städtisches Gymnasium
hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Symanzik, Gisela
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.05.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
17.05.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt für die Baumaßnahme “Erweiterung städtisches Gymnasium”, Haushaltsstelle 1.230.950.2.2,  zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 40.300 € überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.690.362.2.5 “Ersatzgeld” Rückbau des Eifgenbaubeckens.

 

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Für die Baumaßnahme “Erweiterung städtisches Gymnasium” sind zur Zeit bei der Haushaltsstelle 1.230.950.2.2 Gesamtbaukosten in Höhe von 4.740.000 € veranschlagt. Die Maßnahme ist bis auf diverse Mängelbeseitigungsleistungen, die im Rahmen der Gewährleistung zu erbringen sind, und Restarbeiten im Bereich der Außenanlagen fertiggestellt.

 

Für die Abwicklung der Baumaßnahme werden zur Zeit weitere 40.300 € benötigt. Hierbei handelt es sich um erforderliche Haushaltsmittel für die Fertigstellung der Außenanlagen i.H. von 21.800 €. Desweiteren werden Haushaltsmittel für besondere Fachingenieurleistungen benötigt. Diese Mittel können nicht aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln entnommen werden, da diese im Gesamten durch Aufträge gebunden sind. Zur Zeit sind 216.000 € der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zwar beauftragt, aber nicht verausgabt.

 

Zur Zeit kann nicht abschließend festgestellt werden ob die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel innerhalb der zur Verfügung stehenden Gesamtkosten bereit stehen. Für die bisher nicht abgerechneten Gewerke liegen die Schlussrechnungen bisher nicht vor. Von daher ist es zur Zeit auch nicht möglich eine konkrete Erwartung zur Kostenfeststellung zu formulieren.

 

Die überplanmäßige Bereitstellung der zur Zeit nicht zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 40.300 € erfolgt von daher vorsorglich.

 

Nach Eingang der bisher nicht abgerechneten Schlussrechnungen erfolgt im Zuge der Kostenfeststellung die abschließende Hochrechnung der Gesamtbaukosten. Nach der dann möglichen Feststellung der tatsächlichen Gesamtbaukosten wird der Rat der Stadt über den Baukostenstand informiert.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift