Vorlage - 0234/2019-1  

 
 
Betreff: Jugendfreizeitpark / IEHK
hier: Umsetzung der Maßnahme
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
0234/2019
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
1804-LA-0401  

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Beschlussvorschlag:

 

(Die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Beschlussvorlage 0234/2019 sind fett und kursiv gedruckt (Beschlussvorschlag Ziff. 1 letzter Satz)).

 

1.

Der Rat der Stadt stellt die erforderlichen nicht durch Spenden und Sponsoring eingeworbenen Mittel für den Bau des Jugendfreizeitparks (Projekt A1 des IEHK) im Zusammenhang mit der Förderkulisse des IEHK zur Verfügung. Die fehlenden Mittel (Restanteil Stadt) werden für die Umsetzung in 2020/2021 bis zum Eingang aller noch angekündigter Spenden zwischenfinanziert. 

 

2.

Der Rat der Stadt beschließt, die bisherige Mittelverteilung neu aufzustellen und auf die Jahre 2020 und 2021 vorzuziehen.

 

3.

Der Rat der Stadt beschließt, die Umsetzung der Maßnahme A1 des IEHK. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Arbeiten für die Umsetzung der Maßnahme in einem gemeinsamen Bauabschnitt durchzuführen. 
 

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Sachverhalt:

 

Bisherige Beschlussfassung

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in der Sitzung vom 10.12.2018 mit der Vorlage 0263/2018-1 das eingebrachte "Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030" beschlossen. Dabei wurden 3 Einzelpunkte aufgelistet und beschlossen.

 

1. Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig das "Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030". Es wird der mittelfristigen Entwicklung der Stadt Wermelskirchen zugrunde gelegt. Die aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen.

 

2. Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen, den Grundförderantrag zur Städtebauförderung für das mittelfristige Programm von 2019 bis 2030 (1. Stufe von 2019 bis 2025, 2. Stufe von 2026 bis 2030) mit den als Anlage dargestellten Maßnahmen, Kosten und Realisierungszeiträumen und den Antrag für das Städtebauinvestitionsprogramm 2019 zu stellen. Für das Städtebauinvestitionsprogramm 2019 werden die Maßnahmen

- A1 Jugendfreizeitpark und

- die Kosten für Steuerungsprozess und vorbereitende Planungsleistungen

  aufgenommen.

 

3. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der haushalterischen Umsetzbarkeit, dies gilt für das beigefügte Konzept und den Grundförderantrag und den Antrag für das Städtebauinvestitionsprogramm 2019 auf der Basis der aufgeführten Eckpunkte.

 

Unter Punkt 2 wurde hierbei das Einzelprojekt „Jugendfreizeitpark“ beschlossen, jedoch vorbehaltlich der haushalterischen Umsetzbarkeit (Punkt 3).

 

Parallel zum Beschluss vom Rat der Stadt am 10.12.2018 und vom Haupt- und Finanzausschuss am 03.12.2018 und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr (Vorlage 0263/2018-1) wurde das Projekt auch im Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus (Vorlage 0289/2018) vorgestellt.

Im Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus erfolgte kein Beschluss, es wurde auf die Sitzung des Rates am 10.12.2018 verschoben und damit auf die Vorlage 0263/2018-1.

 

Für die Förderung war ein hochwertiger Entwurf erforderlich, der Gesamtkosten von 750.000 Euro auswies. Für alle geplanten Fördermaßnahmen des IEHK ist im Haushalt der Stadt darzustellen, dass sie im Förderzeitraum auch umzusetzen sind (Förderungsvoraussetzung).  

 

Grundlage für die haushalterische Umsetzung war die Aufteilung des Projektes in 3 Bauabschnitte mit der zunächst prognostizierten Förderung in Höhe von 60% und dem damit verbundenen Eigenanteil von 40%. Der Eigenanteil von 40% war bisher nicht im Haushalt eingeplant und sollte allein über Sponsoring/Spenden aufgebracht werden.

 

Entsprechend den dargestellten 3 Bauabschnitten aus der Vorlage 0289/2018 wurden für den Doppelhaushalt 2019/2020 die separaten Summen 367.000 € für 2019, 100.000 € für 2020, 144.0000 € für 2022 und 107.000 € für 2023 eingearbeitet.


 

 

(Aus Vorlage 0289/2018)

Bau-

ab-

schnitt

 

Maßnahme

 

Jahr

 

Kosten

[€]

 

Entwässerung

[€]

 

Bauneben-kosten1) [€]

 

Summe

[€]

-

Planung LPH 1-3

2018

-

-

32.000

32.000

1

Baufeld einrichten/ Skateanlagen

2019-2020

380.000

40.000

47.000

467.000

2

Multifunktionsfläche

2022

110.000

20.000

14.000

144.000

3

Außenanlagen

2023

95.000

-

12.000

107.000

  *) Die Kosten sind in Brutto aufgelistet

 1) Baunebenkosten enthalten Planungskosten und Sonstiges

 

 

Projektbeschreibung

 

Zwischen den Straßen „Zenshäuschen“ und „Am Wasserturm wird ein weiteres Teilstück des Balkanradweges errichtet. Im Zuge dieser Radwegverlängerung soll unmittelbar am neuen Radweg ein neuer Jugendfreizeitpark realisiert werden.

Die Freizeitanlage wird für die Allgemeinheit geöffnet. Die Nutzung des Geländes erfolgt kostenfrei.

 

Zentrale Elemente sind:

1. Multifunktionsfläche für Inline-Hockey und Basketball

2. Skatefläche

3. Aufenthaltsbereich für Nutzer, Radfahrer und Zuschauer

 

Der Jugendfreizeitpark liegt ca. 700 m Luftlinie von der Wermelskirchener Innenstadt entfernt.

Fuß- und radläufig ist die Anlage über die Straße Zenshäuschen und die geplante Ausbautrasse des regionalen Panorama-Radwegs „Balkantrasse“ erreichbar. Parkplätze stehen an der Straße „Am Wasserturm“ zur Verfügung.

Alle Elemente des Jugendfreizeitparks sind barrierefrei erreich- und nutzbar.

 

Skatepark

Der Skatepark ist der zentrale Anlaufpunkt des gesamten Jugendfreizeitparks. Er spricht

durch seine Bauweise sämtliche Nutzer von Rollsportarten an. Anhand mehrerer Ortstermine

und Workshops mit den Nutzergruppen wurden Anordnung und Ausführung der Hindernisse

genau aufeinander abgestimmt, sodass die geplante Skatefläche von unterschiedlichen

Nutzern und Nutzerinnen und Altersgruppen gleichwertig bespielt werden kann. Die Bauweise aus Ortbeton ermöglicht das Anfertigen verschiedener Freiformen. Alle Hindernisse entstehen „in einem Guss“ und sind fest mit der Bodenplatte verbunden. Die geplanten Rampen sind nicht höher als 100 cm, wodurch weder Absturzsicherungen noch Geländer notwendig werden. Zudem reduziert die glatte Oberflächenstruktur das Verletzungsrisiko der Nutzer.

Durch die Verwendung von Beton als natürlichem Rohstoff entsteht eine nahezu wartungsfreie und nachhaltige Nutzfläche.

 

Multifunktionsfläche

Wie auch der Skatepark wird die Bodenplatte der Multifunktionsfläche aus Ortbeton hergestellt.

Durch die maschinelle Glättung des Betons wird eine glatte Oberflächenstruktur ermöglicht,

die Spielgeräte und Ausrüstungen langfristig schonen. Das Multifunktionsspielfeld

wird mit mobilen Hockeytoren und Basketballkörben ausgestattet. Während die Basketballkörbe fest montiert werden, können die Hockeytore in dem Überseecontainer gelagert werden, welcher zusätzlich als Lager- und Umziehraum für die Nutzer vorgesehen ist. Als Einfassung des Spielfeldes wird es Kunststoffbanden mit erhöhten Ballfangnetzen hinter beiden Toren geben. Die Kunststoffbanden dienen auch als Lärmschutz.

 

Fahrradunterstand / Rastplatz

Ein besonderes Anliegen des ADFC ist die Errichtung eines Rastplatzes bzw. Unterstandes

für Radfahrer, die den regionalen Radweg „Balkantrasse“ von Wuppertal nach Leverkusen

nutzen. Es ist geplant, zu einem späteren Zeitpunkt diesen Bereich durch Sponsoring oder Eigenleistung Dritter zu erstellen. Im Lageplan ist diese Fläche bereits vorgesehen. In der Kostenaufstellung sind keine Kosten für diesen Anlagenteil berücksichtigt.

 

Allgemeine Außenanlagen

Das bestehende Erscheinungsbild und die ehemalige Nutzung der Fläche als Güterbahnhofsfläche prägen den Entwurf für die Außenanlagen. Der Verlauf ehemaliger Bahntrassen wird aufgegriffen und mittels großformatiger Betonplatten und Gleisschotterflächen wieder erleb- und nutzbar gemacht. Die Ruderalvegetation aus Kräuterwiesen, Flieder und Birken unterstreicht den gesamtheitlichen Eindruck und ist besonders im Hinblick auf folgende Unterhaltungskosten als besonders nachhaltig einzustufen.

Sämtliche Aktionsflächen werden mit rustikalem und langlebigem Stadtmobiliar aus Beton und Stahl ausgestattet, sodass nicht nur für Nutzer der jeweiligen Flächen, sondern auch für

Zuschauer und Aufsichtspersonen geeigneter Aufenthaltsraum zur Verfügung gestellt wird.

 

Sichtschutz

Im Rahmen der Bauantragsbeteiligung wurde auch der Landesbetrieb Straßen NRW beteiligt. Hierbei wurde seitens Straßen NRW die Auflage gemacht, einen Sichtschutz/Blendschutz zwischen Jugendfreizeitparkgelände und B51 aufzustellen. Die Kosten sind in der nachfolgenden Kostenberechnung enthalten.

 

Aktuelle Kostensituation

 

Nach der aktuellen Kostenberechnung sind folgende Einzelkosten zu nennen:

 

Diese Kosten teilen sich wie folgt auf:

 

1. Baufeld herrichten     77.000 €

2. Außenanlagen     80.000 €

3. Skatefläche   240.000 €

4. Multifunktionsfläche    93.000 €

5. Entwässerung      45.000 €

6. Sichtschutz       5.000 €

7. Baunebenkosten     90.000 €

 

Summe netto    630.000 €

Summe brutto  750.000 €

 

Im Rahmen des IEHK wurde hierzu zwischenzeitlich ein erster Förderantrag gestellt. Die Förderquote hat sich aktuell von 60 auf 70% verbessert.

Die Suche nach Spendern und Sponsoren für das Projekt Jugendfreizeitpark hat im Frühjahr 2019 begonnen.

 

Somit ergibt sich folgende Kostensituation:

 

750.000 x 70% = 525.000 € (Förderung)

750.000 x 30% = 225.000 € (Eigenanteil)

 

 

Darüber hinaus ist es sinnvoll, das Projekt in einem einzigen Bauabschnitt auszuführen, sodass die Bauprozesse zusammengefasst sind. Das ist zum einen ausschreibungs­technisch und somit kostengünstig von Vorteil, zum anderen ist die Nutzbarkeit für die verschiedenen Jugendgruppen schneller erreichbar.

 

Aufgrund der bisherigen Kostenverteilung auf die 3 Bauabschnitte für die Jahre 2019 – 2023 wäre die zukünftige Mittelverteilung im Haushalt neu aufzustellen. Die Mittel sind dementsprechend auf die Jahre 2020 und 2021 vorzuziehen.

 

Fördermittel

 

Im Rahmen des aktuellen Fördermittelantrages sind folgende Summen für 2019, 2020 und 2021 beim Fördergeber geplant:

 

2019  50.000,00 €

2020 250.000,00 €

2021 300.000,00 €

 

Aus diesen Förderbeträgen können die Mittel für den Jugendfreizeitpark abgerufen werden.

 

 

Bauzeit

 

Wenn der Rat der Stadt das Projekt in der Form beschließt, dass in 2020/2021 die komplette Maßnahme umgesetzt werden kann, ergeben sich folgende Bauzeiten:

 

- Erforderliche Planung zur Vorbereitung der Ausschreibungs-   unterlagen

bis März 2020

- Ausschreibung der Maßnahme

April/Mai 2020

- Baubeginn

Juli/August 2020

- Bauzeit

ca. 7 Monate

 

Aufteilung der Baukosten:

 

2020  500.000,00 €

2021  250.000,00 €

 

 

 

Finanzierung der Maßnahme

 

Die finanzielle Situation stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten: 750.000,00 €

Landesmittel: 525.000,00 €

 

Es verbleibt ein Delta in Höhe von: 225.000,00 €

 

Bisher sind bisher folgende Zahlungen auf dem Girokonto der Stadt eingegangen.

 

Mittel des Kreises aus 2017 (Restmittel KInvFöG): 34.379 €

Restmittel Rollrausch 1.643 €

Spenden 2017 1.000 €

Spenden 2018       5.173     Zwischensumme:

   42.195 €

 

Spenden 2019 (Eingang bis zum 30.11.2019) 53.917 € 

 

 

Darüber hinaus gibt es zurzeit weitere feste Zusagen

gegenüber dem Bürgermeister in Höhe von   61.000 €

 

Summiert ergeben sich zum Stand 30.11.2019 Einnahmen(zusagen)

in Höhe von  157.112 €

 

Somit verbleibt derzeit ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von  67.888 €

 

Sofern eine Beauftragung der gesamten Maßnahme erfolgen soll, muss für den noch zu finanzierenden Betrag eine (ggf. zwischenzeitliche) Deckung im Haushalt bestimmt werden. Zur Zwischenfinanzierung sind grundsätzlich Mehreinzahlungen bei der Investitionspauschale vorhanden.

 

Dennoch gehen die umfangreichen Anstrengungen bei der Suche nach weiteren Spendern und Sponsoren unverändert weiter. Ziel ist weiterhin, den noch zu finanzierenden Betrag vollständig über Zahlungen von Dritten zu decken. Über den weiteren Zwischenstand wird in der Ratssitzung informiert.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 einen abweichenden Beschlussvorschlag zu Ziff. 1, letzter Satz, erarbeitet. Eine Beschlussempfehlung hierüber ist nicht erfolgt, weil die Angelegenheit zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen wurde mit der Maßgabe, hierüber in der Sitzung des Rates am 16.12.2019 der Stadt zu entscheiden.

 

 


 

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Anlage/n:

 

Lageplan
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1804-LA-0401 (2014 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR 750.000

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

x

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

x

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

Siehe separate Stellungnahme der Kämmerei.

 

 

Stammbaum:
0234/2019   Jugendfreizeitpark / IEHK hier: Umsetzung der Maßnahme   Tiefbauamt   Beschlussvorlage öffentlich
0234/2019-1   Jugendfreizeitpark / IEHK hier: Umsetzung der Maßnahme   Tiefbauamt   Beschlussvorlage öffentlich