![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, zum 01.01.2020 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 zu beschließen.
Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:
a) Kommunaler Siedlungsabfall 2,22 € (2019: 2,05 €/ + 0,17 €)
davon
Restabfall 2,07 € (2019: 1,91 € / + 0,16 €)
Papierabfall 0,15 € (2019: 0,14 € / + 0,01 €)
b) Bioabfall 1,02 € (2019: 0,94 € / + 0,08 €)
c) Gewerbeabfall (Restabfall) 2,07 € (2019: 1,91 € / + 0,16 €)
Die Kosten für die Anlieferung folgender Abfälle zum Wertstoffhof in die Albert-Einstein-Str. 26-28 betragen:
5 € für Sperrmüll (bis 3 cbm) 5 € für Grünabfall (bis 3 cbm)
Ein Exemplar der 6. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Kostenträger 110201) vor.
Die Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:
Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein. Dies wurde in der vorgelegten Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2020 erreicht. Der Ausgleich kann jedoch nur durch eine Erhöhung der Gebührensätze je Abfallart erreicht werden.
Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in dieser Zeit ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Das Ergebnis in 2016, welches bis zum Jahr 2020 auszugleichen ist, ergab ein Defizit von 157.624 € im Bereich Restmüll/Biomüll. Davon wurden 47.000 € bereits in die Kalkulation 2019 eingestellt und weitere 110.624 € finden in der Kalkulation 2020 Berücksichtigung. Im Bereich Papier gab es im Jahr 2016 einen Überschuss von 68.907 €. Davon wurden bereits 17.400 € mit dem Ergebnis aus 2014 verrechnet. Die übrigen 51.507 € wurden in die Kalkulation 2019 eingestellt. Zusätzlich wurden 34.993 € aus dem Überschuss des Jahres 2017 in der Kalkulation 2019 berücksichtigt. Der verbleibende Überschuss aus 2017 in Höhe von 46.674 € findet Berücksichtigung in der Kalkulation 2020. Zusätzlich wird 3.326 € aus dem Überschuss von 2018 in die Kalkulation 2020 eingestellt. Somit bleiben 331.907 € Defizit im Bereich Restmüll/Biomüll und 77.413 € Überschuss im Bereich Papier als Ausgleichssummen stehen.
1. Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes
Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 10.10.2019 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2020 vorgestellt. Es gibt eine Erhöhung bei der Grundgebühr des Hausmülls um 3,2 %, bei der Leistungsgebühr des Haus-/Sperrmülls um 4,2 %, bei der Grundgebühr des Biomülls um 0,4 % sowie bei der Leistungsgebühr des Biomülls um 4,9%.
Diese Gebührensätze des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes sind - wie in den Vorjahren - ebenfalls das Ergebnis einer Kalkulation.
2. Kostenentwicklung 2020 in Wermelskirchen
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2020 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2019 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.
Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um ca. 282.324 €. Wesentliche Veränderungen betreffen folgende Positionen:
a) Abfuhr- und Gefäßkosten
Die Abfuhrkosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 107.400 €. Neben mengenbedingten Änderungen ist diese Steigerung auf eine Erhöhung der Leistungsentgelte um 5,37 % zurückzuführen. Das Preisanpassungsbegehren wurde von einem externen Fachberater überprüft. Die Preisanpassung ist auf Grundlage der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), Ziffer 12.4 Preisgleitklausel, zulässig und die ermittelte Kostensteigerung auf Basis der vorgelegten Unterlagen sachlich nachvollziehbar. Hinzu kommt, dass seit dem 01.01.2018 ein neuer Abfuhrvertrag besteht. Bei Erstellung der Kalkulation 2019 lag die Abrechnung für das Jahr 2018 noch nicht vor. Die Abfuhrkosten wurden anhand der vereinbarten Abschläge ermittelt. Durch eine Nachberechnung der Kosten wurde erst in 2019 festgestellt, dass die Kosten den ermittelten Ansatz für 2019 vermutlich übersteigen werden.
Die Gefäßkosten steigen im Vergleich zur Kalkulation 2019 insgesamt um 52.000 €. Unverändert bleibt die in 2017 neu hinzugekommene Mietkaufpreisrate sowie die Kosten für die Transponder, mit denen die Behälter in 2017 versehen wurden. Der Erwerb der Tonnen erfolgt im Rahmen des Mietkaufvertrages über fünf Jahre (bis 2021). Die Transponder gehen mit Ablauf des Vertrages ebenfalls in das Eigentum der Stadt über. Die Mehrkosten sind zum einen darauf zurückzuführen, dass neue zusätzliche Gefäße angeschafft und mit Transpondern ausgestattet werden müssen. Des Weiteren fallen systembedingt Kosten beim Tonnenservice an (z. B. Wechsel der Tonnengröße, An-, Ab- und Ummeldungen).
b) Umlage BAV
Es ergeben sich leichte Reduzierungen bei den geplanten Entsorgungsmengen:
Plan Plan 2019 2020 Sperrmüll 1.150 t 1.140 t Restmüll 4.800 t 4.850 t Biomüll 4.000 t 3.900 t
Die Steigerung der Kosten um 28.700 € resultieren aus den neuen Gebührensätzen ab 01.01.2020.
3. Gebührensätze 2020
In der Kalkulation 2020 wird ein Betrag in Höhe von 27.900 € für die Subventionierung der Biotonne durch den Restmüll berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quersubventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt.
Die Gebührensätze zum 01.01.2020 stellen sich wie folgt dar:
Die Gebühren für den Vollanschluss (Restabfall, Bioabfall, Papier) und den Teilanschluss (Restabfall/Papier) steigen gegenüber dem Vorjahr um 8,4 bzw. 8,3 %.
Bei den einzelnen Abfallfraktionen verläuft die Entwicklung prozentual gesehen ungefähr gleich. Der Restabfall erhöht sich um 0,16 € je Liter, der Gebührenanteil für den Bioabfall steigt gegenüber dem Vorjahr um 0,08 € und für das Papier um 0,01 €.
Die Steigerung beim Papier von 0,01 € ist darauf zurückzuführen, dass die berücksichtigte Überdeckung aus den Vorjahren etwas geringer ausfällt.
Beim Kommunalen Siedlungsabfall steigen die Kosten insgesamt um rund 212.000 €. Hier wirkt sich zum einen die Einstellung eines Teils der verbliebenen Unterdeckungen aus Vorjahren und zum anderen die Preisanpassung durch das Abfuhrunternehmen sowie die Preiserhöhung der Grund- und Leistungsgebühr beim BAV entsprechend aus.
Beim Biomüll steigen die Kosten insgesamt um rund 70.000 €. Hier wirkt sich ebenfalls die Preisanpassung durch das Abfuhrunternehmen sowie die Preiserhöhung der Grund- und Leistungsgebühr beim BAV entsprechend aus.
Durch die Erhöhung der Gebührensätze ist eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung erforderlich.
Die Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:
Ergänzung: Aufgrund der Diskussion in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2019 und aus Transparenzgründen für die Bürgerinnen und Bürger sollen die Kosten für die Nutzung des Wertstoffhofes in der Albert-Einstein-Str. 26-28 noch in die Änderungssatzung aufgenommen werden. Aus diesem Grund musste noch ein § 2 eingefügt werden. Die aktualisierte Änderungssatzung kann der Anlage entnommen werden. Anlage/n: - Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1) - 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 (Anlage 2)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |