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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, mit der Bauherrengemeinschaft Nieber, Kruber, Kubitzki, Schiffmann, Bergmann, vertreten durch Herrn Marco Bergmann, Unterstraße 22, 42929 Wermelskirchen, den in der Anlage beigefügten Erschließungsvertrag für eine Bebauung im Bereich der Unterstraße 22 – 28 abzuschließen. Sachverhalt: Für das Grundstück Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 8, Flurstücke 37 und 197 ist ein positiver Bauvorbescheid für die Bebauung mit Einfamilienhäusern mit Garagen erteilt worden. Der Bauvorbescheid ist mit der Auflage erteilt worden, einen Erschließungsvertrag für die Herstellung der Verkehrsanlage in diesem Bereich abzuschließen. Die Eigentümer der Grundstücke, Nieber, Kruber, Kubitzki, Schiffmann und Bergmann haben vereinbart, diese Erschließungsmaßnahme gemeinsam durchzuführen. Die vorgesehene Bebauung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Bereich der Nordwestseite der Unterstraße vorhandenen Bebauung. Daher ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Zur Sicherung der Erschließung der Bauvorhaben ist es erforderlich, eine öffentliche Verkehrsanlage durch die Bauherrengemeinschaft herzustellen. Dies ist Voraussetzung für die Realisierung der beabsichtigten ein- bzw. zweigeschossigen Einzelwohnhäuser mit Satteldach und Garagen. Um die Erschließung der Bauvorhaben zu sichern, wird dieser Erschließungsvertrag zwischen der Stadt und der Bauherrengemeinschaft abgeschlossen. Es werden die bautechnische Abwicklung sowie die Übertragung der künftig öffentlichen Grundstücksflächen geregelt. Der Erschließungsvertrag ist mit der Bauherrengemeinschaft, vertreten durch Herrn Marco Bergmann, einvernehmlich abgestimmt worden. Um die Voraussetzung für das weitere Baugenehmigungsverfahren zu erfüllen, ist dieser Erschließungsvertrag als Grundlage für die Erschließung der Grundstücke im Bereich Unterstraße 22 – 28 abzuschließen.
Anlagen: Lageplan Erschließungsvertrag
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