Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, mit dem Investor, Herrn Heiner Coen, Lüffringhausen 25 d, 42929 Wermelskirchen, den in der Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag für einen Teilbereich in Lüffringhausen abzuschließen. Sachverhalt: Der Rat der Stadt hat am 29.03.2004 den Bebauungsplan Nr. 76 “Lüffringhausen Nord” gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wurden die vorab schriftlich vereinbarten abwägungsrelevanten Inhalte für den städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis genommen. Diese Inhalte sind in den nun abzuschließenden städtebaulichen Vertrag eingeflossen. Um die Ausführung dieser Inhalte gegenüber dem Investor zu sichern, wird die Bekanntmachung und damit Rechtskraft des Bebauungsplanes erfolgen, wenn der städtebauliche Vertrag vom Rat beschlossen und von den Vertragsparteien unterschrieben ist.
Im gegenseitigen Einvernehmen wurden in den städtebaulichen Vertrag zahlreiche Ausführungsdetails aufgenommen, um die bereits erfolgte und nun vorliegende Fachplanung entsprechend umzusetzen. Der vorliegende Vertrag regelt die innere Erschließung, den ökologischen Ausgleich sowie die Kostenbeteiligung des Investors. Die öffentlichen Flächen im Erschließungsgebiet sind vertragsgemäß auf die Stadt zu übertragen. Die Inhalte des städtebaulichen Vertrages wurden mit dem Investor, vertreten durch das beauftragte Ingenieurbüro, in umfangreichen Gesprächen einvernehmlich abgestimmt. Um die planerischen und städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanes Nr. 76 “Lüffringhausen Nord” mit dem Investor umzusetzen, ist es erforderlich, diesen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Anlagen: Lageplan Städtebaulicher Vertrag
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