Vorlage - 0071/2020  

 
 
Betreff: 48. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) abschließender Beschluss über die 48. Änderung des Flächennutzungsplans
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
08.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
15.06.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 01 - Stellungnahme Person 1 - 08-08-2018  
Anlage 02 - Stellungnahme BEW - 23-07-2018  
Anlage 03 - Stellungnahme Kampfmittelbeseitigungsdienst - 23-07-2018  
Anlage 04 - Stellungnahme Unitymedia - 23-07-2018  
Anlage 05 - Stellungnahme PLEdoc - 24-07-2018  
Anlage 06 - Stellungnahme Stadt Remscheid - 27-07-2018  
Anlage 07 - Stellungnahme Stadt Hückeswagen - 02-08-2018  
Anlage 08 - Stellungnahme LVR-Amt für Bodendenkmalpflege - 08-08-2018  
Anlage 09 - Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper - 08-08-2018  
Anlage 10 - Stellungnahme Stadt Burscheid - 14-08-2018  
Anlage 11 - Stellungnahme Straßen-NRW Niederlassung Rhein-Berg - 16-08-2018  
Anlage 12 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis - 23-08-2018  
Anlage 13 - Stellungnahme IHK zu Köln - 24-08-2018  
Anlage 14 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis - Nachtrag Naturschutzbeirat - 19-09-2018  
Anlage 15 - Stellungnahme Stadt Burscheid - 15-01-2020  
Anlage 16 - Stellungnahme Stadt Remscheid - 17-01-2020  
Anlage 17 - Stellungnahme Stadt Hückeswagen - 11-02-2020  
Anlage 18 - Stellungnahme BEW - 13-02-2020  
Anlage 19 - Stellungnahme Straßen-NRW, NL Rhein-Berg - 19-02-2020  
Anlage 20 - Stellungnahme Vodafone - 19-02-2020  
Anlage 21 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis 20-02-2020  
Anlage 22 - Stellungnahme IHK Köln - 21-02-2020  
Anlage 23 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis - Nachtrag Abt Artenschutz - 03-03-2020  
Anlage 24 - Abwägungstabelle FNP-Änd 48  
Anlage 25 - Planzeichnung FNP-Änderung 48  
Anlage 26 - Begründung - Teil A - Allgemeiner Teil  
Anlage 27 - Begründung - Teil B - Umweltbericht  
Anlage 28 - Artenschutzprüfung  
Anlage 29 - Einzelhandelsgutachten CIMA  

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Beschlussvorschlag:

 

a)

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Abwägung der zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ vorgebrachten Stellungnahmen wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.

 

b)

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ und stimmt der zugehörigen Begründung zu.


 

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Sachverhalt:

 

 

 

Das Verfahren zur Aufstellung der 48. FNP-Änderung wurde am 22.05.2018 vom Rat der Stadt eingeleitet (Aufstellungsbeschluss; Vorlage RAT 0127/2018).

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs vom 23.07. bis zum 24.08.2018. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Mit Schreiben vom 14.09.2018 hat die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln eine Änderung des Regionalplans im Bereich der Ortslage Dabringhausen angeregt. Der Regionalrat hat daraufhin in seiner Sitzung am 14.12.2018 ein entsprechendes Änderungsverfahren eingeleitet.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts erfolgte gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) durch Auslegung der entsprechenden Planunterlagen vom 18.02. bis zum 26.04.2019.

 

Die abschließende Beratung der Regionalplanänderung im Regionalrat wurde mehrfach verschoben. Sie erfolgte letztlich am 15.05.2020: der Vorlage der Bezirksregierung wurde bei zwei Gegenstimmen gefolgt. Somit fehlt nunmehr nur noch die Genehmigung der Regionalplanänderung durch die Landesplanungsbehörde.

 

Um nicht zu viel Zeit im Rahmen der Bauleitplanung zu verlieren, wurde Anfang November 2019 mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt, dass die Stadt Wermelskirchen trotz der noch nicht rechtswirksamen Regionalplanänderung eine landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG bei der Bezirksregierung stellt. Auf die landesplanerische Anfrage der Stadt vom 08.11.2019 hat die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 09.12.2019 (Posteingang 20.12.2019) festgestellt, dass die 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ - unter dem Vorbehalt der Rechtskraft der im Verfahren befindlichen 31. Änderung des Regionalplans - den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 die öffentliche Auslegung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Offenlage fand vom 24.01. bis zum 28.02.2020 statt.

 

Den nächsten Verfahrensschritt im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung stellt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen dar.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde lediglich eine Stellungnahme abgegeben (der/die Einwender/in wird aus Datenschutzgründen als Person 1 bezeichnet). Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden dreizehn Stellungnahmen abgegeben; fünf davon ohne Bedenken, Anregungen oder Hinweise.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung vorgebracht. Von den parallel beteiligten Behörden / TÖB wurden neun Stellungnahmen abgegeben; davon vier ohne Bedenken, Anregungen oder Hinweise.

 

Die vorgenannten Stellungnahmen liegen dieser Verwaltungsvorlage als Anlagen 01 bis 23 bei. Die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise wurden tabellarisch aufgearbeitet, mit Stellungnahmen der Verwaltung versehen und gegen- und untereinander abgewogen (siehe >>> Anlage 24).

 

 

zu a)   

 

 

Abwägung

 

Der überwiegende Anteil der im Rahmen des zweistufigen Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen beinhaltete keine Bedenken.

 

Seitens der Stadt Burscheid sowie der Industrie- und Handelskammer wurde die mögliche Gefahr der Beeinträchtigung von zentralen Versorgungsbereichen in umliegenden Kommunen thematisiert. Seitens der Verwaltung wurde unter Berücksichtigung der im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erstellter Einzelhandelsverträglichkeitsuntersuchung festgehalten, dass das Vorhaben zu keinen abwägungsrelevanten Umsatzverlagerungen zu Lasten der ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche im erwarteten Einzugsgebiet führen wird.

 

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf hat Hinweise zu Erdarbeiten gegeben. Diese werden im Rahmen des Bebauungsplanes berücksichtigt.

 

Seitens des Landesbetriebes Straßen.NRW wurden zunächst keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung erhoben. Es wurden lediglich Hinweise zur Ausgestaltung des Zufahrtsbereiches, der Beleuchtungseinrichtungen, sowie der Werbeanlagen gegeben. Diese Inhalte betreffen die Ausführungsplanung und sind nicht Gegenstand der in Rede stehenden Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Der Rheinisch-Bergische Kreis thematisiert in seinen Stellungnahmen die Eingriffsbeschreibung, den Landschaftspflegerischen Begleitplan, den Umweltbericht, das Entwässerungskonzept, die Artenschutzvorprüfung, die Verkehrssituation sowie den Brandschutz. Der überwiegende Anteil der Hinweise betreffen das nachgelagerte Bebauungsplan- bzw. Genehmigungsverfahren und sind nicht Gegenstand der FNP-Änderung. Die übrigen Hinweise wurden in die Planung aufgenommen. 

 

Der Naturschutzbeirat des Rheinisch-Bergischen Kreises hat in einer gesonderten Stellungnahme den Eingriff in Landschaftsschutzgebietsflächen, die Sortimentsliste, die technische Umsetzung des Bauvorhabens, sowie die bestehende Baumkulisse thematisiert. Die Realisierung eines Lebensmittelvollsortimenters nebst ausreichender Stellplatzanlage ohne Inanspruchnahme von LSG-Flächen ist nicht möglich, da sich dadurch der Geltungsbereich des Plangebietes nahezu halbieren würde. Auch die im Rahmen der FNP-Änderung gewählte Darstellung der Verkaufsflächenbegrenzung richtet sich hinsichtlich des Sortimentes insbesondere an die Bevölkerung der Umgebung. Die nachfolgenden Punkte betreffen das Bebauungsplanverfahren und sind nicht Gegenstand der FNP-Änderung.

 

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird zur besseren Lesbarkeit in Form einer Abwägungstabelle dargestellt (>>> Anlage 24).  Die Abwägungstabelle besteht aus 2 Spalten: der laufenden Nummer der Bedenken / Anregungen / Hinweise, den wörtlich wiedergegebenen Bedenken / Anregungen / Hinweisen sowie der Stellungnahme der Verwaltung einschließlich Abwägung.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nicht einzeln über die Behandlung der jeweiligen Bedenken / Anregungen / Hinweise, sondern fasst einen Beschluss über die Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen, wie diese in Anlage 24 dargestellt ist.

 

 

 

 

 

 

zu b) 

 

abschließender Beschluss über die 48. Änderung der Flächennutzungsplanänderung

 

 

Unter der Voraussetzung, dass die 31. Regionalplanänderung am 15.05.2020 vom Regionalrat beschlossen wurde, kann nach erfolgter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen (Beschluss zu a) der abschließende Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung gefasst und der zugehörigen Begründung zugestimmt werden.

 

Anschließend ist die Flächennutzungsplanänderung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.

 

Sobald die Bezirksregierung die Genehmigung erteilt hat, kann der abschließende Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung sowie die Genehmigung durch die Bezirksregierung amtlich bekanntgemacht werden.

 

Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
 

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Anlage/n:

 

Anlage 01 -  Stellungnahme Person 1 (anonymisiert) v. 08.08.2018

Anlage 02 -  Stellungnahme Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW) v. 23.07.2018

Anlage 03 - Stellungnahme Bezirksregierung Köln, Abt. Kampfmittelbeseitigungsdienst v.

23.07.2018

Anlage 04 -  Stellungnahme Unitymedia v. 23.07.2018

Anlage 05 -  Stellungnahme PLEdoc v. 24.07.2018

Anlage 06 -  Stellungnahme Stadt Remscheid v. 27.07.2018

Anlage 07 -  Stellungnahme Stadt Hückeswagen v. 02.08.2018

Anlage 08 -  Stellungnahme LVR-Amt für Bodendenkmalpflege v. 08.08.2018

Anlage 09 -  Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper v. 08.08.2018

Anlage 10 -  Stellungnahme Stadt Burscheid v. 14.08.2018

Anlage 11 -  Stellungnahme Straßen.NRW Niederlassung Rhein-Berg v. 16.08.2018

Anlage 12 -  Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis v. 23.08.2018

Anlage 13 -  Stellungnahme IHK zu Köln, Geschäftsstelle Leverkusen / Rhein-Berg v.

24.08.2018

Anlage 14 -  Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis, Nachtrag Naturschutzbeirat v.

19.09.2018

Anlage 15 -  Stellungnahme Stadt Burscheid v. 15.01.2020

Anlage 16 -  Stellungnahme Stadt Remscheid v. 17.01.2020

Anlage 17 -  Stellungnahme Stadt Hückeswagen v. 11.02.2020

Anlage 18 -  Stellungnahme Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW) v. 13.02.2020

Anlage 19 -  Stellungnahme Straßen-NRW, NL Rhein-Berg - 19-02-2020

Anlage 20 -  Stellungnahme Vodafone v. 19.02.2020

Anlage 21 -  Stellungnahme Rheinisch-Bergischer v. Kreis 20.02.2020

Anlage 22 -  Stellungnahme IHK zu Köln, Geschäftsstelle Leverkusen / Rhein-Berg  v. 

21-02-2020

Anlage 23 -  Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis, Nachtrag Abt. Artenschutz v.

03.03.2020

Anlage 24 - Abwägungstabelle

Anlage 25 -  Planzeichnung der 48. FNP-Änderung „Sondergebiet Lebensmittelvollsor-

  timenter Dabringhausen“ *)

Anlage 26 -  Begründung zur 48. FNP-Änderung; Teil A: Allgemeiner Teil *)

Anlage 27 - Begründung zur 48. FNP-Änderung; Teil B: Umweltbericht *)

Anlage 28 -  Artenschutzprüfung *)

Anlage 29 - Einzelhandelsgutachten CIMA *)

 

*) nur in digitaler Form (pdf-Datei)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 01 - Stellungnahme Person 1 - 08-08-2018 (38 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 02 - Stellungnahme BEW - 23-07-2018 (166 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 03 - Stellungnahme Kampfmittelbeseitigungsdienst - 23-07-2018 (503 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 04 - Stellungnahme Unitymedia - 23-07-2018 (15 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 05 - Stellungnahme PLEdoc - 24-07-2018 (931 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 06 - Stellungnahme Stadt Remscheid - 27-07-2018 (167 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 07 - Stellungnahme Stadt Hückeswagen - 02-08-2018 (45 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 08 - Stellungnahme LVR-Amt für Bodendenkmalpflege - 08-08-2018 (56 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 09 - Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper - 08-08-2018 (43 KB)      
Anlage 10 10 Anlage 10 - Stellungnahme Stadt Burscheid - 14-08-2018 (437 KB)      
Anlage 11 11 Anlage 11 - Stellungnahme Straßen-NRW Niederlassung Rhein-Berg - 16-08-2018 (42 KB)      
Anlage 12 12 Anlage 12 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis - 23-08-2018 (102 KB)      
Anlage 13 13 Anlage 13 - Stellungnahme IHK zu Köln - 24-08-2018 (904 KB)      
Anlage 14 14 Anlage 14 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis - Nachtrag Naturschutzbeirat - 19-09-2018 (334 KB)      
Anlage 15 15 Anlage 15 - Stellungnahme Stadt Burscheid - 15-01-2020 (260 KB)      
Anlage 16 16 Anlage 16 - Stellungnahme Stadt Remscheid - 17-01-2020 (32 KB)      
Anlage 17 17 Anlage 17 - Stellungnahme Stadt Hückeswagen - 11-02-2020 (75 KB)      
Anlage 18 18 Anlage 18 - Stellungnahme BEW - 13-02-2020 (40 KB)      
Anlage 19 19 Anlage 19 - Stellungnahme Straßen-NRW, NL Rhein-Berg - 19-02-2020 (46 KB)      
Anlage 20 20 Anlage 20 - Stellungnahme Vodafone - 19-02-2020 (11 KB)      
Anlage 21 21 Anlage 21 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis 20-02-2020 (64 KB)      
Anlage 22 22 Anlage 22 - Stellungnahme IHK Köln - 21-02-2020 (36 KB)      
Anlage 23 23 Anlage 23 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis - Nachtrag Abt Artenschutz - 03-03-2020 (97 KB)      
Anlage 25 24 Anlage 24 - Abwägungstabelle FNP-Änd 48 (415 KB)      
Anlage 24 25 Anlage 25 - Planzeichnung FNP-Änderung 48 (1434 KB)      
Anlage 26 26 Anlage 26 - Begründung - Teil A - Allgemeiner Teil (1961 KB)      
Anlage 27 27 Anlage 27 - Begründung - Teil B - Umweltbericht (2665 KB)      
Anlage 28 28 Anlage 28 - Artenschutzprüfung (2204 KB)      
Anlage 29 29 Anlage 29 - Einzelhandelsgutachten CIMA (8250 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: