Vorlage - 0074/2020  

 
 
Betreff: Beantwortung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.05.2020; Voraussetzungen für digital unterstützte Beschulung schaffen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
15.06.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Buendnis90_DieGruenen_digitalunterstuetzteBesc  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung beantwortet den Antrag i. S. „Voraussetzungen für digitale Beschulung schaffen“ wie folgt:

 

 

Das seit vielen Jahren bewährte Support-Konzept wurde 2018 auf Basis des vom Rat am 19.3.2018 verabschiedeten Medienentwicklungsplan in einem schriftlichen Konzept mit allen Schulen erneut abgestimmt. Im täglichen IT-Support hat sich das Konzept bewährt und wird von beiden Seiten entsprechend umgesetzt.

Eine Änderung des Konzeptes ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Ein First-Level-Support in der Schule durch Lehrkräfte, wie er im Support-Konzept definiert ist, ist für die tägliche Nutzung der bereitgestellten Hard- und Software im Unterricht zwingend erforderlich.

Durch die regelmäßig stattfindende Arbeitsgruppe mit den IT-Key-Usern der Schulen und zusätzlich durch die durchgeführten jährlichen Budgetgespräche werden Problembereiche angesprochen und gemeinsam Lösungen erarbeitet.

Über ein Ticketsystem können die Schulen für den Second-Level-Support jederzeit ihre Probleme oder Anfragen stellen. Durch das Ticket-System wird das Support-Konzept sinnvoll unterstützt und bietet jederzeit eine transparente Nachvollziehbarkeit über alle gemeldeten Probleme.

 

 

Die Schulen haben die Möglichkeit, den Schüler aus dem Pool der schulischen mobilen Hardware Geräte für „Homeschooling“ auszuleihen.

Im Rahmen der Spende des Kinderschutzbundes wurde bei allen Schulen der Bedarf für Ausleihgeräte erfragt. Lediglich 3 Grundschulen haben einen Bedarf von insgesamt 56 Geräten gemeldet.

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat am 15.5.2020 in einer Presseerklärung ein Sofortprogramm zur Bereitstellung von digitalen Endgeräten bekanntgegeben. Über dieses Programm werden voraussichtlich weitere Endgeräte für das „Homeschooling“ angeschafft werden können. Im Zusammenhang mit dem Sofortprogramm ist der Bedarf bei den Schulen erneut abzufragen und der Bedarf an Geräten mit SIM-Karten-Option zu ermitteln. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei einer SIM-Karten-Nutzung von der Verwaltung aufzuzeigen.

 

Die mobilen Geräte, die derzeit bereits im Pool der Schule sind, werden durch eine zentrale Administrationslösung verwaltet und konfiguriert. Um einen wirtschaftlichen und beherrschbaren Betrieb dieser mobilen Infrastruktur zu gewährleisten, ist es erforderlich, einheitliche Hardware zu beschaffen. iPads haben sich für die pädagogischen Anforderungen der Schulen als sehr geeignetes, wartungsfreundliches und insgesamt wirtschaftliches mobiles Endgerät bewiesen. Mit den im Mai beschafften 161 iPads werden derzeit in den Schulen insgesamt über 370 Apple-Endgeräte bereitgestellt. Hinzu kommen noch ca. 100 älter Windows-Tablets, die zukünftig gegen iPads getauscht werden.

Die Beschaffung anderer Hardwaretypen ist nicht zu empfehlen, weil sich das auf Dauer nicht wirtschaftlich und beherrschbar betreiben sowie unterstützen lässt.

 

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Anlage/n:

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.05.2020
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Buendnis90_DieGruenen_digitalunterstuetzteBesc (822 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: