Vorlage - 0075/2020  

 
 
Betreff: Beantwortung der Anfrage der Fraktion WNK UWG Wermelskirchen vom 03.05.2020; Öffnung der Schulen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
15.06.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
WNKUWGOeffnungderSchulen  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung beantwortet den Antrag der Fraktion WNK UWG Wermelskirchen i. S. „Öffnung der Schulen“ wie folgt:

 

1. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung mit den Schulen abgesprochen?

 

Schon vor Bekanntwerden der Schulöffnung standen alle Schulen in sehr engem Kontakt mit den entsprechenden Fachämtern der Verwaltung. Alle erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf Reinigung, Schülertransport, Betreuungsangeboten, Verpflegung.... konnten und werden auf möglichst kurzen Wege geklärt.

 

2. Stehen für Schüler und Lehrer ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung?

 

Ja, alle Schulen konnten und werden noch mit ausreichend Mitteln ausgestattet. Teilweise haben die Schulen anfangs Material auch selbst beschafft, wobei die städtischen Hausmeister hier auch nach Möglichkeit unterstützt haben.

 

3. Wie werden die notwendigen Hygienestandards (z.B. ....) sichergestellt?

 

Die notwendige Reinigung wurde an allen Schulen in Zusammenarbeit von Schule und Stadt an die neuen Hygienestandards angepasst. Der Reinigungsaufwand hat sich hierbei sowohl in Anzahl als auch Umfang teilweise deutlich erhöht, kann vom externen Dienstleister derzeit aber ohne Probleme geleistet werden. Die Schulen sind angehalten worden sich bei Problemen mit der Reinigung oder Materialbereitstellung sofort mit den Verantwortlichen der Stadt in Verbindung zu setzen, damit schnell Abhilfe geschaffen werden kann.

 

4. Welche Vorgaben der Landesregierung gibt es ........?

 

Die Schulen erhalten die Vorgaben direkt vom Land und sind auch selbst für die Umsetzung verantwortlich. Dies gilt vor allem für die Organisation von Klassengrößen, Laufwegen, Abstandregelungen, Maskenpflicht, etc. Der Schulträger (Stadt) ist hierbei unterstützend tätig.

 

5. Mit welchen weiteren Maßnahmen.....?

 

Hier ist vor allem zu nennen, dass die Schulgebäude nur den Schulen zu Verfügung stehen. Vor der Corona-Pandemie war es üblich, dass Schulräume nach Unterrichtsschluss noch anderen Institutionen (VHS, Musikschule, Blasorchester, Sportvereinen,....) zur Verfügung gestellt wurden, was derzeit untersagt ist. Ebenfalls sind die städtischen Schulhöfe derzeit nicht als Spielplätze freigegeben. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass es zu einer unkontrollierten Verwischung von Schülern und Drittnutzen kommt.

 

6. Gibt oder gab es für die Schulen einen technischen Support seitens der Verwaltung für den digitalen Unterricht oder haben Schulen so etwas angefragt?

 

Die IT-Abteilung unterstützt die Schulen in allen Fragen zur bereitgestellten Hard- und Software oder zu geplanten IT-Vorhaben. Jede Schule geht im Rahmen ihres gewählten "Homeschooling-Konzeptes" unterschiedliche Wege. Aufkommende Fragen wurden zusammen mit der IT-Abteilung gelöst. Weitestgehend haben die Schulen die an das "Homeschooling" gestellten Anforderungen selbst gelöst.

 

7. Wie ist die Zufriedenheit der Schulen mit der IT-Ausstattung? Was hat nicht funktioniert?

 

In allen Schulen ist die IT-Ausstattung generell als zufriedenstellend zu beurteilen. Die Basis hierzu besteht in der seit Ende der 90er-Jahre begonnenen IT-Betreuung der Schulen durch die Stadt. Durch eine aktive und konstruktive Zusammenarbeit zwischen allen Schulen und den IT-Administratoren der Stadt konnte insgesamt eine zielgerichtete, zeitgemäße und standardisierte Ausstattung aufgebaut werden. Interaktive Schultafeln, mobile Endgeräte (Laptops, Tablets) und WLAN stehen allen Wermelskirchener Schulen zur Verfügung.

Durch den vom Rat am 19.3.2018 verabschiedeten Medienentwicklungsplan wurde der Rahmen für die IT-Ausrichtung der Schulen für die Jahre 2018 - 2023 einvernehmlich zwischen Politik, Schulträger und Schulen festgelegt.

Die notwendige Vernetzung nach dem Stand der heutigen Technik wird durch die Mittel des DigitalPakts NRW in den nächsten Jahren umgesetzt. Dadurch wird insbesondere der Einsatz von mobilen Medien, die eine flächendeckende WLAN-Infrastruktur bedingen, optimierter erfolgen können.

 

Derzeit wird eine neue schulpädagogische Software "iServ" eingeführt, die bis Ende 2021 in allen Schulen installiert sein wird. Hierbei handelt es sich um eine Cloud-Lösung, die in der Schule vor Ort installiert ist und den Lehrern sowie Schüler Möglichkeiten bietet, die ein modernes Lernen erfordert.

Beispielsweise hat die Dhünntalschule über diese Lösung Videokonferenzen mit Schüler im Rahmen des "Homeschoolings" abgehalten. Ferner können Lehrer auf die Schuldaten von zuhause aus zugreifen.

 

8. Wie viele Schüler/Eltern beklagen das Fehlen digitaler Ausstattung bzw. eine schlechte Ausstattung in Ihrem Haushalt? Kann die Verwaltung/die Schulen für die Zukunft eine gewisse Anzahl Ausleihgeräte vorhalten?

 

Zur häuslichen Ausstattung der Schüler liegen uns keine näheren Informationen vor. Das Gymnasium hat in Abstimmung mit der Verwaltung mobile Geräte zur Ausleihe den Schülern angeboten. Ein Bedarf war bisher nach Auskunft der Schule nicht wirklich erkennbar. Die Sekundarschule plant ebenfalls die Bereitstellung von Ausleihgeräte aus dem schulischen Inventar. Ein konkreter Bedarf war zum Zeitpunkt der Beantwortung mit 2 Schülern beziffert worden.

Der Kinderschutzbund hat der Stadt Mittel in Höhe von 4.000 Euro zukommen lassen, um Ausleihgeräte zu beschaffen. Eine Abfrage bei den Schulen ergab einen Bedarf an 3 Grundschulen von 56 Geräten. Mit der Spende des Kinderschutzbundes können 11 Geräte bereitgestellt werden. Die Schulen wurden darüber hinaus informiert, dass zudem die vorhandenen schulischen iPads als Ausleihgerät verwendet werden können.

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat am 15.5.2020 in einer Presseerklärung ein Sofortprogramm zur Bereitstellung von digitalen Endgeräten bekanntgegeben. Über dieses Programm werden voraussichtlich weitere Endgeräte für das "Homeschooling" angeschafft werden können.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Antrag der Fraktion WNK UWG Wermelskirchen vom 03.05.2020
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 WNKUWGOeffnungderSchulen (829 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: