Vorlage - 0080/2020  

 
 
Betreff: Dabringhauser Dorfpark: Neugestaltung und Beantragung von Fördermitteln des Programms Dorferneuerung 2021
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Lisa Engstfeld
2. Drescher
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Engstfeld, Lisa
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
08.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
15.06.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Dorfpark_Umgestaltung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln einen Förderantrag im Rahmen des Programms Dorferneuerung 2021 zu stellen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Die Landesregierung veröffentlichte Anfang des Jahres 2020 einen neuen Aufruf und die Fördergrundsätze für das Förderprogramm „Dorferneuerung 2021“. Ziel der Förderung ist es, Orte und Ortsteile in ländlichen Räumen in ihren dörflichen bzw. ortsspezifischen Siedlungsstrukturen als Lebens-, Erholungs-, Kultur- und Naturräume für die Menschen langfristig zu sichern und zu entwickeln. Dafür werden investive Maßnahmen innerhalb der ländlichen Räume finanziell mit bis zu 250.000 € unterstützt. Der Fördersatz ergibt sich aus dem Haushaltstatus der jeweiligen Kommune.

 

Förderfähig ist unter anderem die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie von Ortsrändern einschließlich ihrer Ausstattung und dorfgerechter Eingrünung insbesondere zur Innenentwicklung. Die Antragstellung muss bis zum 30.09.2020 erfolgen. Die Bewilligung einer Zuwendung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2021. Nach Bewilligung muss die Maßnahme innerhalb von vier Jahren durchgeführt werden.

 

Alle Wermelskirchener Gemarkungen / Ortsteile gehören zur möglichen Förderkulisse und Projekte können hier mit bis zu 85% gefördert werden.

 

Ein förderfähiges Projekt der Stadt Wermelskirchen wäre die Umgestaltung des Dorfparks in Dabringhausen, der zurzeit Defizite aufweist, die durch gezielte Einzelmaßnahmen behoben werden können, was somit die Aufenthaltsqualität langfristig steigert. Der Dorfpark soll durch die Maßnahmen deutlich attraktiver werden, seine Grundwesen aber erhalten bleiben.

 

Erhaltenswerte Potentiale des Platzes sind die vorhandenen Spielgeräte, der Bolzplatz samt Basketballkorb, das Insektenhotel und die Grünstrukturen. Als Probleme wurden der nicht barrierearme Eingangsbereich und somit die nicht barrierearme Zuwegung, die mangelnde Beleuchtung, das marode Plateau, sowie die schlechte Darstellung der Denkmäler identifiziert.

 

Zum Erhalt des Ist-Zustandes müssen sowohl das baufällige Plateau erneuert, als auch eine zusätzliche Stufenanlage im Eingangsbereich ergänzt werden.

 

Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen geplant, um die Attraktivität des Parks zu erhöhen:

 

-          Neue barrierearme Zuwegung von der Altenberger Straße

-          Zusätzliche Beleuchtung

-          Ergänzung des Spielplatzes durch Seniorenspielgeräte

-          Gabionenwand

-          Zusätzliche Sitzmöglichkeiten (Bänke und Tisch-Bank-Kombinationen)

-          Benjeshecken

-          Informationskasten am Eingangsbereich zur Information über Denkmäler und örtliche

            Veranstaltungen/ Bekanntmachungen

 

 

Die Antragstellung und die Weiterführung des Projektes erfolgen durch das Tiefbauamt, sowie durch die Stabstelle Fördermittelmanagement.

 

Die Maßnahme selber wird nach einer möglichen Fördermittelbewilligung im Fachausschuss nochmals vorgestellt.

 

 

 

 

 

 

Projektkosten

 

Gesamtausgaben:    110.000 €

 

Fördersumme:            93.500 €

 

Eigenanteil:                 16.500 €    

 

 

Die Bewilligung der Fördermittel hängt von der Entscheidung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen ab. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung.

Die Umsetzung des Projektes kann nur in Abhängigkeit einer Zuwendung und der Finanzierbarkeit bzw. der Haushaltslage erfolgen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dorfpark_Umgestaltung (2501 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR  110.000

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: