Vorlage - 0081/2020  

 
 
Betreff: "Heimat-Preis"

Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm "Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Soziales und Inklusion Bearbeiter/-in: Dehnen, Tanja
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
15.06.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen PDF-Dokument

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Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60I GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, vorbehaltlich der Förderzusage des Landes für die Jahre 2020 – 2022 einen Heimat-Preis auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms "Heimat-Preis" zu vergeben.
 

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Sachverhalt:

 

„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet"

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Landesförderprogramm zur Förderung und Stärkung der Heimat aufgelegt.

Gefördert werden Initiativen und Projekte, die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft und damit Heimat stärken. Ziel ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in NRW deutlich sichtbar werden zu lassen.

Mit  fünf Elementen, Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis, fördert die Landesregierung mit rund 150 Millionen Euro bis 2022 die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen.

Mit einem der fünf Bestandteile des Förderprogramms, dem „Heimat-Preis“ bekommt die Kommune die Möglichkeit, herausragendes ehrenamtliches Engagement öffentlichkeits­wirksam zu würdigen.

Neben der Wertschätzung und dem Preisgeld für die geleistete Arbeit verbindet sich damit auch die Chance, vor Ort in der eigenen Stadtgesellschaft über das Thema „Heimat“ zu diskutieren und andere ebenfalls zur Durchführung vergleichbarer Projekte zu animieren.

 

Gefördert werden Preisgelder für Heimat-Preise. Die Kommune würdigt das Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat. Die Zuwendung ist eine Festbetragsfinanzierung (5.000€) und zweckgebunden.

 

Zuwendungsempfänger ist die Kommune, sofern sie sich per Ratsbeschluss zur Teilnahme entschieden hat.

 

Gefördert werden die Heimat-Preise, die auf Grundlage eines Ratsbeschlusses ausgelobt werden. Der Ratsbeschluss muss die Preiskriterien festlegen. Dabei ist der jährlich durch das Land festgelegte Schwerpunkt angemessen zu berücksichtigen.

 

Die Fördersumme ist ausschließlich für Preisgelder einzusetzen. Kosten für die Organisation der Preisvergabe sind nicht förderfähig. Der Heimatpreis kann als einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder –abstufungen verliehen werden.

 

Da die Landesregierung auch für das Jahr 2020 keinen eigenen Schwerpunkt gesetzt hat, beschließt der Rat, die von der Verwaltung vorgeschlagenen folgenden Vergabekriterien:

 

Förderung von ehrenamtlichem Engagement, die das Ziel haben

 

-          einen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

-          einen Beitrag zur Gestaltung des demographischen Wandels

-          einen Beitrag zu nachhaltiger Natur- und Landschaftspflege

-          einen Beitrag der Gestaltung eines guten und zukunftsweisenden Zusammenlebens von Menschen unterschiedlichen Alters, sozialer und kultureller Herkunft

-          einen Beitrag der Attraktivitätssteigerung öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Orte und Plätze

-          einen Beitrag zur Erhaltung von Traditionen, zur Pflege des Brauchtums und Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes zu leisten

 

und das den Menschen ein Zugehörigkeits- und Gemeinschaftsgefühl in ihrem Quartier vermittelt sowie deren Identität und Heimatbewusstsein fördert.

 

 

 

Bewerben oder vorgeschlagen werden können Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und Verbände mit Projekten, die in Wermelskirchen stattfinden. Von der Teilnahme aus­ge­schlossen sind kommerzielle Projekte.

 

Die Bewerbungsunterlagen mit den wichtigsten Informationen zum Engagement, einer Beschreibung der ehrenamtlichen Aktivität und ihrer Zielsetzung ist der Koordinierungsstelle Bürgerliches Engagement einzureichen.

 

Anschließend entscheidet eine Jury über die Preisträger (Vorschlag Jury: je ein Vertreter der im Rat vertretenen Parteien, Bürgermeister, Kultur- und Sozialdezernent und Vertreter aus dem Bereich Stadtmarketing).

 

Da die Preisvergabe bis 31.Dezember abgeschlossen sein muss, ist vorbehaltlich der Fördermittelzusage die Abgabefrist auf Ende September zu datieren.

 

Für die Verleihung des Heimatpreises bietet sich der internationale Tag des Ehrenamts am 5. Dezember an. 

 

Der Preisvergabe werden folgende Preiskriterien zugrunde gelegt

 

bei drei Preisträgern

1.Platz – 2.500 €

2.Platz – 1.500 €

3.Platz - 1.000 €

 

bei zwei Preisträgern

1.Platz – 3.000 €

2.Platz – 2.000 €

 

bei einem Preisträger erhält dieser die volle Summe von 5.000 €.

 

 

Die Auslobung des Heimat-Preises wird in geeigneter Form der Öffentlichkeit bekannt gemacht und in angemessener Weise in einer offiziellen Feierstunde durch den/die Bürgermeister/in verliehen.

 

 


 

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Anlage/n:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen (17 KB) PDF-Dokument (70 KB)    
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: