Vorlage - 0083/2020  

 
 
Betreff: Zuschussverteilung für plusKITAs und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf bis 31.07.2025 gemäß § 45 KiBiz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
15.06.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt

 

  1. Folgende Kindertageseinrichtungen als plusKita-Einrichtungen entsprechend § 44 KiBiz zu bennenen:

 

 - Städtische Kita Jörgensgasse

      - Städtische Kita Danziger Straße - Familienzentrum JaDann!

      - Städtische Kita Jahnstraße - Familienzentrum JaDann!

 

  1. Den in § 45 KiBiz festgeschriebenen Landeszuschuss für plusKitas und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf wie folgt bis 31.07.2025 zu verteilen:

 

       - Städtische Kita Jörgensgasse

               33.333,33 € ab dem 01.08.2020

       - Städtische Kita Danziger Straße - Familienzentrum JaDann!

               33.333,33 €

       - Städtische Kita Jahnstraße - Familienzentrum JaDann!

               33.333,34 €

 

Der Beschluss wird unter Inanspruchnahme des § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Textabstimmung des Rates der Stadt zur Übertragung von Befugnissen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss getroffen.

 


 

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Sachverhalt:  Das neue Kinderbildungsgesetzt (§§ 44 und 45 KiBiz) sieht die Förderung von plusKITAs und anderen Einrichtugen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf vor.

Nach § 44 KiBiz ist die plusKITA eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit gesonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf.

Darüberhinaus gibt es Einrichtungen, die sich dem zusätzlichen Sprachförderbedarf von Kindern widmen, in deren Familien vorangig nicht deutsch gesprochen wird.

 

Bisher wurden zwei plusKITA-Einrichtungen mit je 25.000 € (Kindertageseinrichtungen Danziger Straße und Jahnstraße) sowie vier Kindertageseinrichtungen mit je 5.000€ für Sprachförderung (Kindertageseinrichtungen Danziger Straße, Heisterbusch, Tente und Wielstraße) gefördert.

Laut Rundschreiben Nr. 42/27/2019 des Landesjugendamtes vom 19.11.2019 werden der Stadt Wermelskirchen entsprechend der in § 45 Abs. 2 KiBiz niedergeschriebenen Faktoren Zuschüsse in Höhe von insgesamt 100.000,00 € für Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen mit besonderem Unterstützungsbedarf der Bildungsprozesse und insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf zur Verfügung gestellt.

Das neue KiBiz sieht jetzt eine Förderung der plusKITA-Einrichtungen in Höhe von mindestens 30.000€ vor.

Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entscheidet der Jugendhilfeausschuss, welche Kindertageseinrichtungen einen Landeszuschuss für plusKITA und als Einrichtung mit zusätzlichem Sprachförderbedarf erhalten.

Die Verwaltung schlägt die Förderung von insgesamt drei plusKITA-Einrichtungen und Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf vor.

Um eine möglichst weite Bandbreite an berechtigten Kindern zu erreichen, sollte aus Sicht des Fachamtes die Fördersumme von 100.000 € maximal geteilt und somit drei Einrichtungen für die Fördermittel ausgewählt werden. Hierdurch ergeben sich 33.333,33 € bzw. 33.333,34€ pro Kitajahr für drei mögliche Einrichtungen.

Die für die Weiterverteilung der Mittel zu berücksichtigenden Faktoren stellen die vom Land für die Verteilung an die Jugendämter verwandten Indikatoren (75% aus der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem SGB II sowie 25% aus der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird) und darüber hinaus auch weitere Indikatoren, die im Rahmen der örtlichen Sozialplanung (Anteil arbeitsloser Eltern, Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund, Anteil von Hilfen zur Erziehung etc.) verwendet werden, dar.

Zur Erstellung einer Reihenfolge wurden auf Basis des § 45 Absatz 1 KiBiz folgende Kriterien zugrunde gelegt:

 

  1. Anzahl der absoluten Fälle der Kinder mit beitragsbefreiten Eltern mit einer

      Gewichtung von 75% und

  1. Anzahl der absoluten Fälle der Kinder, in deren Familien zu Hause überwiegend nicht Deutsch gesprochen wird mit einer Gewichtung von 25%

 

zu a

Bei der Auswertung wurden die Daten zum Stichtag 01.03.2019 zugrunde gelegt. Die Anzahl der Kinder von beitragsbefreiten Eltern wurde dem Elternbeitragsfachverfahren entnommen.

 

zu b

Die Anzahl der Kinder, in deren Familien zu Hause überwiegend nicht Deutsch gesprochen wird, erfolgte über das Online Anmeldesystem Little Bird.

 

 

 

 

Kita

Verträge insgesamt

beitragsfreie Kinder

Punkte

Punkte x 3 =75%

Kinder

Faktor Sprache

Punkte

Punkte x 1 =25%

Punkte gesamt =100%

Am Ecker

68

11

16,18

48,54

8

11,76

11,76

60,30

Wirtsmühle

67

19

28,36

85,08

7

10,45

10,45

95,53

Jahnstraße

114

45

39,13

117,39

24

21,05

21,05

138,44

Wielstraße

66

17

25,76

77,28

11

16,67

16,67

93,95

Heisterbusch

66

9

13,64

40,92

2

3,03

3,03

43,95

Tente

46

4

8,70

26,10

1

2,17

2,17

28,27

Kath. Kita St. Michael

68

12

17,65

52,95

12

17,67

17,67

70,62

Grunewald

24

2

8,33

24,99

0

0

0

24,99

ev. Kita Dabringhausen

61

12

19,67

59,01

3

4,92

4,92

63,93

ev. Kita Dhünn

68

10

14,71

44,13

1

1,47

1,47

45,60

Johanniter Waldkita

21

3

14,29

 

2

9,52

9,52

 

Jörgensgasse

69

43

62,32

186,96

32

46,38

46,38

233,34

DRK Wunderwelt

77

14

18,18

54,54

4

5,19

5,19

59,73

Bussardweg

77

19

24,68

74,04

9

11,69

11,69

85,73

Danziger Straße

82

46

56,10

168,30

30

36,59

36,59

204,89

Forstring

72

15

20,83

62,49

15

20,83

20,83

83,32

Wellerbusch

19

6

31,58

94,74

4

21,05

21,05

115,79

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswertung plusKITA Einrichtungen ab 01.08.2020

 

 

 

 

 

 

 

Entsprechend vorgenannter Kriterien ergab sich folgende Reihenfolge:

 

 

  1. Kindertageseinrichtung Jörgensgasse 33.333,33 €
  2. Kindertageseinrichtung Danziger Straße - Familienzentrum JaDann! 33.333,33 €
  3. Kindertageseinrichtung Jahnstraße - Familienzentrum JaDann! 33.333,34 €

 

Es wird vorgeschlagen, die Kindertageseinrichtung Jörgensgasse als neue plusKITA-Einrichtung mit Wirkung zum 01.08.2020 zu benennen.

Die kommunalen Kitas Danziger Straße und Jahnstraße, welche beide dem Familienzentrum JaDann! angehören, bleiben weiterhin plusKITA-Einrichtungen.

Die Förderung erfolgt zunächst bis zum 31.07.2025.

 

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Anlage/n:


 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: