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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
- Städtische Kita Jörgensgasse - Städtische Kita Danziger Straße - Familienzentrum JaDann! - Städtische Kita Jahnstraße - Familienzentrum JaDann!
- Städtische Kita Jörgensgasse 33.333,33 € ab dem 01.08.2020 - Städtische Kita Danziger Straße - Familienzentrum JaDann! 33.333,33 € - Städtische Kita Jahnstraße - Familienzentrum JaDann! 33.333,34 €
Der Beschluss wird unter Inanspruchnahme des § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Textabstimmung des Rates der Stadt zur Übertragung von Befugnissen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss getroffen.
Sachverhalt: Das neue Kinderbildungsgesetzt (§§ 44 und 45 KiBiz) sieht die Förderung von plusKITAs und anderen Einrichtugen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf vor. Nach § 44 KiBiz ist die plusKITA eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit gesonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf. Darüberhinaus gibt es Einrichtungen, die sich dem zusätzlichen Sprachförderbedarf von Kindern widmen, in deren Familien vorangig nicht deutsch gesprochen wird.
Bisher wurden zwei plusKITA-Einrichtungen mit je 25.000 € (Kindertageseinrichtungen Danziger Straße und Jahnstraße) sowie vier Kindertageseinrichtungen mit je 5.000€ für Sprachförderung (Kindertageseinrichtungen Danziger Straße, Heisterbusch, Tente und Wielstraße) gefördert. Laut Rundschreiben Nr. 42/27/2019 des Landesjugendamtes vom 19.11.2019 werden der Stadt Wermelskirchen entsprechend der in § 45 Abs. 2 KiBiz niedergeschriebenen Faktoren Zuschüsse in Höhe von insgesamt 100.000,00 € für Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen mit besonderem Unterstützungsbedarf der Bildungsprozesse und insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf zur Verfügung gestellt. Das neue KiBiz sieht jetzt eine Förderung der plusKITA-Einrichtungen in Höhe von mindestens 30.000€ vor. Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entscheidet der Jugendhilfeausschuss, welche Kindertageseinrichtungen einen Landeszuschuss für plusKITA und als Einrichtung mit zusätzlichem Sprachförderbedarf erhalten. Die Verwaltung schlägt die Förderung von insgesamt drei plusKITA-Einrichtungen und Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf vor. Um eine möglichst weite Bandbreite an berechtigten Kindern zu erreichen, sollte aus Sicht des Fachamtes die Fördersumme von 100.000 € maximal geteilt und somit drei Einrichtungen für die Fördermittel ausgewählt werden. Hierdurch ergeben sich 33.333,33 € bzw. 33.333,34€ pro Kitajahr für drei mögliche Einrichtungen. Die für die Weiterverteilung der Mittel zu berücksichtigenden Faktoren stellen die vom Land für die Verteilung an die Jugendämter verwandten Indikatoren (75% aus der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem SGB II sowie 25% aus der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird) und darüber hinaus auch weitere Indikatoren, die im Rahmen der örtlichen Sozialplanung (Anteil arbeitsloser Eltern, Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund, Anteil von Hilfen zur Erziehung etc.) verwendet werden, dar. Zur Erstellung einer Reihenfolge wurden auf Basis des § 45 Absatz 1 KiBiz folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Gewichtung von 75% und
zu a Bei der Auswertung wurden die Daten zum Stichtag 01.03.2019 zugrunde gelegt. Die Anzahl der Kinder von beitragsbefreiten Eltern wurde dem Elternbeitragsfachverfahren entnommen.
zu b Die Anzahl der Kinder, in deren Familien zu Hause überwiegend nicht Deutsch gesprochen wird, erfolgte über das Online Anmeldesystem Little Bird.
Auswertung plusKITA Einrichtungen ab 01.08.2020
Entsprechend vorgenannter Kriterien ergab sich folgende Reihenfolge:
Es wird vorgeschlagen, die Kindertageseinrichtung Jörgensgasse als neue plusKITA-Einrichtung mit Wirkung zum 01.08.2020 zu benennen. Die kommunalen Kitas Danziger Straße und Jahnstraße, welche beide dem Familienzentrum JaDann! angehören, bleiben weiterhin plusKITA-Einrichtungen. Die Förderung erfolgt zunächst bis zum 31.07.2025.
Anlage/n:
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