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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2019 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung.
Der Beschluss wird unter Inanspruchnahme des § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Textabstimmung des Rates der Stadt zur Übertragung von Befugnissen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss getroffen.
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Sachverhalt:
Die Vertretung des Trägers beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW über die Entlastung der Organe der Sparkasse.
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse hat am 04. Juni 2020 folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Der Verwaltungsrat legt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen den Jahresabschluss 2019 mit Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht vor und beantragt die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse Wermelskirchen.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2019 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung.
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht werden den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses mit dieser Beschlussvorlage übersandt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen und deren Stellvertreter dürfen bei der Beschlussfassung wegen möglicher Interessenkollision nicht mitwirken.
Anlage/n: (nur für die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses) Jahresabschluss der Stadtsparkasse Wermelskirchen zum 31.12.2019 sowie Lagebericht des Vorstandes
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