Vorlage - 0087/2020  

 
 
Betreff: Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2019
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Bubenzer, Kirstin
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
15.06.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
JA_2019_mit_Testat  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2019 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung.

 

Der Beschluss wird unter Inanspruchnahme des § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Textabstimmung des Rates der Stadt zur Übertragung von Befugnissen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss getroffen.

 

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Vertretung des Trägers beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW über die Entlastung der Organe der Sparkasse.

 

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse hat am 04. Juni 2020 folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

 

Der Verwaltungsrat legt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen den Jahresabschluss 2019 mit Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht vor und beantragt die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse Wermelskirchen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2019 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung.

 

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht werden den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses mit dieser Beschlussvorlage übersandt.

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen und deren Stellvertreter dürfen bei der Beschlussfassung wegen möglicher Interessenkollision nicht mitwirken.

 

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Anlage/n: (nur für die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses)

 

Jahresabschluss der Stadtsparkasse Wermelskirchen zum 31.12.2019 sowie Lagebericht des Vorstandes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JA_2019_mit_Testat (573 KB)      
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift