![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt benennt gemäß §§ 63 Absatz 2 und 113 GO NRW Herrn Kreisdirektor Oliver Wolff für die am 01.07.2004 beginnende 11. Amtszeit in den Verwaltungsausschuss bei der Agentur für Arbeit in Bergisch Gladbach. Sachverhalt: Für die am 01.07.2004 beginnende 11. Amtszeit sind im Bezirk der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach von den Kommunen drei Mitglieder zu benennen. Bei einer paritätischen Aufteilung auf die zum Bezirk gehörende Stadt Leverkusen, Oberbergischer Kreis und Rheinisch-Bergischer Kreis entfällt auf die vorgenannten Gebietskörperschaften je ein Mitglied. Alle Hauptverwaltungsbeamten des Rheinisch-Bergischen Kreises haben inzwischen einvernehmlich - vorbehaltlich der Zustimmung der Räte - die Benennung des Kreisdirektors Oliver Wolff zum Vertreter des Rheinisch-Bergischen Kreises im Verwaltungsausschuss vorgeschlagen. Da der vorgeschlagene sämtliche Städte und Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis vertritt, haben alle Räte gemäß §§ 63 Absatz 2 und 113 GO NRW über die Benennung zu befinden. Die Wahlvorschläge werden von der Bezirksregierung in Köln gebündelt und der Bundesagentur für Arbeit vorgelegt. Das Verfahren für die Benennung der Stellvertreter wird nach
Angaben der Bezirksregierung noch gesondert geregelt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |