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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Bürgermeisterin, den Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG abzuschließen. Sachverhalt:
Zur Ursprungs-Beschlussvorlage ergeben sich im Durchführungsvertrag folgende Änderungen:
In § 2 Nr. 1 und § 7 Nr. 2 wurde das Datum der Vereinbarung über den Erwerb von Ökopunkten nachgetragen.
In § 5 des Durchführungsvertrages wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, inhaltlich bleibt die Regelung gleich.
In § 7 des Durchführungsvertrages wurde die Anzahl der Ökopunkte von 60.331 auf 60.009 gemäß dem landschaftspflegerischem Fachbeitrag korrigiert.
Im Übrigen ergeben sich zur Ursprungs-Beschlussvorlage keine Änderungen, dies gilt auch für den geschwärzten Eurobetrag in § 5, welcher in der nicht-öffentlichen Vorlage 0203/2020 zur Kenntnis gegeben wurde. Anlage/n: Durchführungsvertrag Edeka
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