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Beschluss: Der Rat beschließt die Aktualisierung der Benutzungs- und Entgeltordnung für städtische Sporthallen sowie sonstige Einrichtungen vom 01.01.2022. Sachverhalt: Die Verwaltung führt ein neues elektronisches Raumverwaltungssystem ein, damit die Bürgerschaft und die Vereine zukünftig schneller und flexibler Termine online über die Homepage anfragen können. Des Weiteren werden durch den jeweiligen Online-Kalender verfügbare Termine transparent dargestellt, dadurch können die ungenutzten Zeiten der Bürgerschaft und den Vereinen der Stadt Wermelskirchen einfacher zur Verfügung gestellt werden.
Damit das Buchungssystem die Entgelte direkt kalkulieren kann, sind kleine Anpassungen der Entgelte notwendig. Statt wie bisher mehrere Ressourcenteile zu einem Entgelt zusammenzufassen werden die einzelnen Ressourcen mit einem Einzelpreis versehen.
z.B. Bisher MZH Dabringhausen ganze Halle (einschl. Foyer) 420 EUR
Neu MZH Dabringhausen pro Hallenteil 90 EUR MZH Dabringhausen Foyer 160 EUR
Der Einfachheit halber werden zukünftig alle Hallen gleich berechnet, d.h., dass z.B. ein Hallenteil im Gymnasium genauso viel kostet wie in der Schwanenhalle.
Zusätzlich wurde die Benutzungs- und Entgeltordnung redaktionell verändert, damit diese verständlicher und übersichtlicher ist. Regelungen, die doppelt aufgeführt waren, aber gleichermaßen für alle Nutzungen gelten, sind nun im allgemeinen Teil aufgeführt. Dadurch ist die Benutzungs- und Entgeltordnung deutlich schlanker geworden.
Ferner sind die Befreiungen in Anlage 2 Punkt 2 aktualisiert und Einzelfallregelungen eingepflegt worden. Anlage/n: - Benutzungs- und Entgeltordnung für städtische Sporthallen sowie sonstigen Einrichtungen der Stadt Wermelskirchen vom 01.01.2022 - Übersicht Änderungen - Synopse Entgelte
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