Vorlage - 0122/2021-1  

 
 
Betreff: Aktualisierung der Benutzungs- und Entgelteordnung der Stadt Wermelskirchen für die Nutzung von städtischen Sporthallen und sonstigen Einrichtungen
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
0122/2021
Federführend:Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Pap, Robert
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
06.12.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Benutzungs- und Entgelteordnung für städt Sporthallen  
Übsicht Änderungen der Entgeltordnung  
Synopse Entgelte für Nutzung von städtischen Sporthallen  

Beschluss:

Der Rat beschließt die Aktualisierung der Benutzungs- und Entgeltordnung für städtische Sporthallen sowie sonstige Einrichtungen vom 01.01.2022. 


Sachverhalt:

Die Verwaltung führt ein neues elektronisches Raumverwaltungssystem ein, damit die Bürgerschaft und die Vereine zukünftig schneller und flexibler Termine online über die Homepage anfragen nnen. Des Weiteren werden durch den jeweiligen Online-Kalender verfügbare Termine transparent dargestellt, dadurch können die ungenutzten Zeiten der Bürgerschaft und den Vereinen der Stadt Wermelskirchen einfacher zur Verfügung gestellt werden.

 

Damit das Buchungssystem die Entgelte direkt kalkulieren kann, sind kleine Anpassungen der Entgelte notwendig. Statt wie bisher mehrere Ressourcenteile zu einem Entgelt zusammenzufassen werden die einzelnen Ressourcen mit einem Einzelpreis versehen.

 

z.B.

Bisher

MZH Dabringhausen ganze Halle (einschl. Foyer) 420 EUR

 

Neu

MZH Dabringhausen pro Hallenteil 90 EUR

MZH Dabringhausen Foyer 160 EUR

 

Der Einfachheit halber werden zukünftig alle Hallen gleich berechnet, d.h., dass z.B. ein    Hallenteil im Gymnasium genauso viel kostet wie in der Schwanenhalle.

 

Zusätzlich wurde die Benutzungs- und Entgeltordnung redaktionell verändert, damit diese verständlicher und übersichtlicher ist. Regelungen, die doppelt aufgeführt waren, aber gleichermaßen für alle Nutzungen gelten, sind nun im allgemeinen Teil aufgeführt. Dadurch ist die Benutzungs- und Entgeltordnung deutlich schlanker geworden.

 

Ferner sind die Befreiungen in Anlage 2 Punkt 2 aktualisiert und Einzelfallregelungen eingepflegt worden.


Anlage/n:

- Benutzungs- und Entgeltordnung für städtische Sporthallen sowie sonstigen      Einrichtungen der Stadt Wermelskirchen vom 01.01.2022

- Übersicht Änderungen

- Synopse Entgelte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Benutzungs- und Entgelteordnung für städt Sporthallen (534 KB)      
Anlage 2 2 Übsicht Änderungen der Entgeltordnung (123 KB)      
Anlage 3 3 Synopse Entgelte für Nutzung von städtischen Sporthallen (20 KB)      

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MwSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

Stammbaum:
0122/2021   Aktualisierung der Benutzungs- und Entgelteordnung der Stadt Wermelskirchen für die Nutzung von städtischen Sporthallen und sonstigen Einrichtungen   Gebäudemanagement   Beschlussvorlage öffentlich
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