Beschluss:
Der Rat der Stadt stimmt der Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements bei der Stadt Wermelskirchen mit einer befristeten Personalstelle – vorbehaltlich der Förderung durch Bundesmittel – zu und stellt die notwendigen Eigenanteile in den Haushaltsplan ein.
Sachverhalt:
Vorbemerkung Klimaschutz und Klimaanpassung sind zwei Seiten einer Medaille und sollten zusammen gedacht und umgesetzt werden. Klimaschutzmaßnahmen tragen dazu bei, die Erderwärmung und Umweltzerstörung abzumildern oder zu verhindern. Der Fokus von Klimaschutzmaßnahmen liegt auf der Reduktion von Treibhausgasemissionen. Klimaanpassungsmaßnahmen zielen darauf ab, mit den bereits eingetretenen oder noch erwarteten klimatischen Veränderungen umzugehen und deren negative Folgen zu bewältigen, Risiken zu mindern und Chancen zu nutzen. Bei der Klimaanpassung geht es darum, frühzeitig gezielte Maßnahmen zur Anpassung zu treffen, um Mensch, Umwelt und Infrastruktur vor Ort zu schützen. Investitionen in die Klimaanpassung reduzieren die durch den Klimawandel entstehenden Kosten erheblich. Durch Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen kann zukünftigen Schäden und damit verbundenen Kosten für Wiederaufbau und Reparatur sowie gesundheits- oder wetterbedingten Arbeitsausfällen und steigenden Gesundheitskosten präventiv entgegengewirkt werden. Nachfolgend geht es um den Aspekt der Klimaanpassung.
Handlungsbedarf in Wermelskirchen zur Klimaanpassung Die Stadt Wermelskirchen hat bislang kein städtisches Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmanagement, Personalressourcen stehen für diese Aufgaben nicht zur Verfügung. Die Ereignisse der letzten Jahre zeigen jedoch mit dem großflächigen Absterben der Fichten, Waldbrandgefahren, Starkregen, Stürmen, Hitze, Trockenheit und Dürre und den veränderten Fragestellungen beim Management der Trinkwassertalsperren, dass der Klimawandel auf der Ebene unseres Stadtgebietes "angekommen" ist. Diese Veränderungen erfordern lokales Handeln, um mit den bereits eingetretenen oder noch zu erwarteten klimatischen Veränderungen umzugehen. Deshalb strebt die Stadt Wermelskirchen als gesamtkommunale Aufgabe an, die Bewohnerinnen und Bewohner über die Folgen des Klimawandels zu informieren und zu beraten und - auf Basis solider lokaler Analysen - geeignete Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln und im Rahmen eines Anpassungsmanagements umzusetzen.
Kreiskonzept 2020 hat der Rheinisch-Bergische Kreis (RBK) ein "Klimaschutzteilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Rheinisch-Bergischen Kreis" für den Kreis und die kreisangehörigen Kommunen beauftragt. Das Konzept beinhaltet u.a. als Grundlage für die Umsetzung von Anpassungsstrategien im Bereich der Wasserwirtschaft Starkregengefahrenkarten https://rbk3.rbkdv.de/MapSolution/apps/app/client/appuesg. Für andere Bereiche (Landwirtschaft oder Gesundheitsschutz) liefert das Klimaschutzteilkonzept keine detaillierten Analysen. Somit kann es für Wermelskirchen nur als Orientierungs- und Handlungsrahmen dienen. Für eine selbstständige Weiterbearbeitung hätte Wermelskirchen jedoch weitere Grundlagen, wie kommunenscharfe Betroffenheitsanalysen und detaillierte Maßnahmenkataloge benötigt, die im Kreis-Klimaschutzteilkonzept nicht enthalten sind.
Fördermittel des Bundesumweltministeriums[1] (BMUV) Das BMUV hat ein Förderprogramm zur Klimaanpassung aufgelegt: "Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels". Der Förderschwerpunkt A "Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement" sieht Förderungen von Personalstellen im Klimaschutzmanagement mit einer Förderquote bis 80 % vor. Förderschwerpunkt A.1 Die Stadt Wermelskirchen möchte diese Möglichkeit nutzen und hat deshalb einen Förderantrag bei Förderschwerpunkt A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben) durch Anpassungsmanagerinnen/Anpassungsmanager (befristete Personalstelle) gestellt, denn dieses Programm richtet sich ausdrücklich an Kommunen mit wenig Erfahrung in diesem Bereich. Kommunale Akteure und Entscheidungsträgerinnen und -träger sollen in der Erarbeitung von Anpassungskonzepten durch Klimaanpassungsmanagerinnen/Klimaanpassungsmanager (Personalstelle) unterstützt werden, die in besonderem Maße Synergien zu den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigen (Gesundheit, Biodiversität, Klimaschutz etc.). Das Anpassungsmanagement A.1 umfasst - laut Förderaufruf - folgende Arbeitspakete:
Eckpunkte zum Förderprogramm / Förderfenster: 01. Dezember 2021 bis 28. Februar 2022. Maximale Laufzeit: 24 Monate Förderquote: 80 % Maximalzuwendung: 225.000 Euro Beauftragung externer möglich Dienstleister: Ressourcenplanung bei der Stadt für 24 Monate Laufzeit:
Die Mittel für den städtischen Eigenanteil werden für die Haushaltsplanung 2022 / 2023 nachgereicht.
Mit einem Bescheid der ZUG gGmbH[2] ist frühestens in fünf Monaten (August 2022) zu rechnen. Die ZUG hebt hervor, dass die eingegangenen Anträge in Abhängigkeit der verfügbaren Bundes-Haushaltsmittel sowie unter Berücksichtigung des erheblichen Bundesinteresses bearbeitet werden.
Fazit: Um die Menschen in Wermelskirchen bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen und voranzubringen, sieht die Verwaltung die Einrichtung eines kommunalen Klimaanpassungsmanagements mit eigenem Klimaanpassungskonzept als dringend erforderlich an. Dazu ist die Einrichtung einer befristeten Personalstelle für die Erstellung und Umsetzung des Anpassungskonzeptes bei der Stadt Wermelskirchen notwendig. Die Verwaltung hat aus diesem Grund von der Möglichkeit einer Beantragung von Bundesfördermitteln über das Förderprogramm „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ Gebrauch gemacht.
[1] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [2] Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, beauftragt vom BMUV zur Durchführung des Fördermittelmanagements
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