Vorlage - 0092/2022  

 
 
Betreff: "Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie" (Billigkeitsleistungen)
Status:öffentlich  
Verfasser:H. Scholl
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bau Vorberatung
11.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
23.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Bau sowie der Rat der Stadt nehmen den Bericht zum „Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“ (Billigkeitsleistungen) zur Kenntnis.

 

 


 


Sachverhalt:

 

Mit dem „Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“ (Billigkeitsleistungen) des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 30.11.2021, der im Ministerialblatt vom 15.12.2021 veröffentlicht wurde, gewährt das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden und Kreise sogenannte Kompensationsleistungen (Billigkeitsleistungen). Für die Stadt Wermelskirchen werden durch das Land Fördermittel in Höhe von 72.152,25 € bereitgestellt. Die Aufteilung der Mittel erfolgt nach Einwohnerzahl.

 

Bei den Kompensationsleistungen dürfen es sich nur um zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen handeln oder um Klimaschutzmaßnahmen, die während der Corona Pandemie nicht durchgeführt werden konnten. Die Antragstellung erfolgt in digitalisierter Form bei der Bezirksregierung Arnsberg und ist bis zum 30. Juni 2022 befristet. Voraussetzung für die Bewilligung der Kompensationsleistungen ist der Abschluss der geförderten Vorhaben bis zum 31.12.2022. Dies bedeutet für die Realisierung der Vorhaben auch aufgrund der momentanen Lieferkettenschwierigkeiten sowie der derzeitigen Marktsituation in vielen Bereichen ein enges Zeitfenster und damit teilweise eine Einschränkung in der Umsetzbarkeit.

 

Aufgrund dieser zeitlichen Restriktionen sowie der Marktsituation hat sich die Verwaltung auf Vorhaben konzentriert, die bis zum 31.12.2022 auch tatsächlich realisiert werden können. Zu berücksichtigen waren insbesondere Lieferzeiten sowie vergaberechtliche Anforderungen. Hierbei wurden im technischen Dezernat folgende Projekte ausgewählt:

 

Projekte

Kosten

Umrüstung von 83 Straßenleuchten auf LED-Technik

47.719,00 €

Erweiterung der Mobilstation Dabringhausen

9.433,25 €

Installation von Wallboxen beim städtischen Betriebshof für die zukünftige Umrüstung der städtischen Fahrzeuge auf

E-Mobilität

15.000,00 €

Gesamt

72.152,25 €

 

Aufgrund des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages mit der BEW Bergische Energie - und Wasser-GmbH (BEW) konnte nach erfolgter Abstimmung mit der BEW eine noch in diesem Jahr zu realisierende Umrüstung der Straßenleuchten vereinbart werden.

 

Der Antrag auf Gewährung der Kompensationsleistungen für kommunale Klimaschutzmaßnahmen wurde am 18.03.2022 von der Bezirksregierung Arnsberg gewährt.

 

Die Aufträge für die drei o.a. Maßnahmen wurden aufgrund des engen Zeitfensters zwischenzeitlich erteilt. Die Gesamtauftragssumme in Höhe von 72.152,25 € wird zu 100 % durch die Kompensationsleistungen gedeckt.


 


Anlage/n:

 

 

 

 

 

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

rdermittel

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: