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 Beschluss: 
 Der Rat der Stadt beschließt die Vertragsänderung zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Bürgermeisterin, die Vertragsänderung mit der EDEKA Rhein-Ruhr eG abzuschließen. 
 Sachverhalt: 
 Die Stadt ist im Januar dieses Jahres von der Vorhabenträgerin, der EDEKA Rhein-Ruhr eG, informiert worden, dass die Baukosten für den Neubau eines EDEKA-Marktes und den Bau eines Kreisverkehrs insgesamt soweit gestiegen sind, dass eine Realisierung des Vorhabens gefährdet ist. 
 Ziel der Stadt ist es, dass der Bau des EDEKA Marktes realisiert werden kann und damit die Nahversorgung in Dabringhausen langfristig gesichert wird. In der Sitzung des Ältestenrates am 24.01.2022 wurden die bestehenden Optionen für die Stadt vorgestellt: 
 1. Die Mehrkosten für den Bau des Kreisverkehrs sind in vollem Umfang von der Vorhabenträgerin zu übernehmen. Dann ist davon auszugehen, dass das Gesamtprojekt nicht verwirklicht wird. 2. Die Stadt übernimmt die Mehrkosten für den Bau des Kreisverkehrs. 3. Auf den Bau des Kreisverkehrs wird verzichtet. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, die Mehrkosten für die Änderung der Mobilstation und die Kosten für die Ertüchtigung des Knotenpunktarmes zu tragen. 
 Die Fraktionsvorsitzenden haben der Verwaltung mit großer Mehrheit zurückgemeldet, dass sie für die Variante 3 stimmen. 
 Die Variante 3 bedeutet, dass die EDEKA Rhein-Ruhr eG die Kosten für die Änderung der Mobilstation trägt und anstelle des Kreisverkehrs nun der Knotenpunktarm auf der K18 ertüchtigt wird. Somit ist sichergestellt, dass sowohl der Fußgänger- als auch Fahrzeugverkehr sicher auf das Gelände herauf- und wieder heruntergeführt werden kann. Die Gesamtkosten für diese beiden Maßnahmen werden von der Vorhabenträgerin bis zu den im Vertrag geregelten Summen übernommen. Diese „Kostendeckelung“ ist auch Bestandteil des ursprünglichen Durchführungsvertrages und entlastet die Vorhabenträgerin von der Übernahme weiterer Baukostensteigerungen. Die Realisierung des EDEKA-Marktes ist damit sichergestellt. Aufgrund der neu vereinbarten Maßnahmen (Versetzen Mobilstation und Ertüchtigung Knotenpunktarm) und dem Verzicht auf den kostenintensiven Kreisverkehr ist nach derzeitigem Stand nicht davon auszugehen, dass der vereinbarte Kostendeckel überschritten wird. Sollte dem dennoch so sein, sind diese Mehrkosten von der Stadt zu tragen. 
 Der Durchführungsvertrag vom 09.12.2020 bzw. 15.12.2020 muss entsprechend geändert und die neue Regelung in die §§ 2, 3 und 5 aufgenommen werden. 
 Zudem wurden die Fristen in § 4 des Durchführungsvertrages verlängert. Der Baubeginn des Vorhabens wurde von 12 auf 24 Monate nach Erteilung der Baugenehmigung und die Fertigstellung von 3 auf 4 Jahre verlängert. 
 
 
 
 
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