Vorlage - 0115/2022  

 
 
Betreff: Stellenplan 2022/2023 - 1. Änderung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Weidner, Michael
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.05.2022 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
23.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen in den Stellenplan 2022/2023 aufzunehmen.


 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen des Stellenplanes 2022/2023 vor:

 

Stelle 1

Organisationseinheit:

Aufgabenbereich:

Amt für Stadtentwicklung

Bauordnung

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt hat eine Priorisierung der in den nächsten zehn Jahren zu entwickelnden Bauflächen beschlossen und die ersten Bebauungsplanverfahren dazu laufen bereits. Aufgrund der Ausweisung von Neubauflächen ist in den nächsten Jahren dauerhaft ein erhöhtes Aufkommen an Bauanträgen zu erwarten.

Bereits seit einiger Zeit ist festzustellen, dass aufgrund der großen Nachfrage nach Bauflächen im Rahmen der Nachverdichtung vermehrt Randlagen und komplizierte Baulücken bebaut werden sollen. Diese werfen regelmäßig komplexe Fragestellungen auf, die im Rahmen der Bauberatung und der Bauantragsbearbeitung gemeinsam von Bauherren, Bauaufsicht und diversen Fachbehörden gelöst werden müssen, was einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand bedeutet.

Ziel der Bauaufsicht der Stadt Wermelskirchen ist es, die bereits praktizierten Dienstleitungen für Bürgerinnen und Bürger, wie persönliche Bauberatung und zeitnahe Überprüfung von Nachbarbeschwerden, aufrecht zu erhalten und selbstverständlich weiterhin die gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungszeiten einzuhalten. Um dies zu gewährleisten, ist die Einrichtung einer weiteren Ingenieursstelle (Architekt/in, Bauingenieur/in) im Sachgebiet Bauordnung des Amtes für Stadtentwicklung notwendig.

Neben der Abarbeitung der zunehmend anfallenden Arbeiten ermöglicht die zusätzliche Stelle, dass die Sachgebietsleitung sich verstärkt um Prozessoptimierung (innerhalb der Bauaufsicht und im Zusammenspiel mit weiteren internen und externen Behörden), die Digitalisierung der Prozesse (digitale Bauakte und effizienterer Einsatz der vorhandenen Fachsoftware) und die umfangreichere Bereitstellung von Informationen für Bauherren kümmern kann, was aufgrund des bereits seit Jahren konstant hohen Antragsaufkommens schon bislang nur sehr begrenzt möglich ist.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

+ 1,0

EG 11 TVöD

78.400 €

 

 

Stelle 2

Organisationseinheit:

Aufgabenbereich:

Dezernat I

Projektmanagement Schulentwicklung

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt hat am 28.03.2022 beschlossen, zum Schuljahr 2023/2024 eine mindestens 4-zügigen Gesamtschule mit Ganztagsbetrieb am jetzigen Standort der Sekundarschule neu zu gründen und zugleich die bestehende Sekundarschule aufzulösen.

Die Umsetzung dieses fachübergreifenden Projektes erfordert aus Sicht der Verwaltung eine zentrale Steuerung und Koordinierung der Aufgaben zwischen den beteiligten Ämtern der Dezernate II und III. Die Stelle soll organisatorisch im Dezernat I verortet werden.

Zur Kompensation soll die im Stellenplanentwurf 2022/2023 vorgesehene neue Stelle eines Forstwirtschaftsmeisters im Tiefbauamt (VZÄ: 1,0, Eingruppierung: EG 09a TVöD, BPK:65.500 €) entfallen.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

+ 1,0

EG 10 TVöD

74.400 €

 

 

 


 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: