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Beschluss:
1. Der Rat der Stadt zieht an Stelle des Sportausschusses die Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktionen CDU, SPD, WNKUWG Freie Wähler und Bürgerforum zum Neubau des Hallenbads (Beschlussvorlage 0264/2021) an sich.
2. Der Rat der Stadt empfiehlt den Neubau des Hallenbades im Haushalt 2022/2023 gemäß des Antrags der Beschlussvorlage 0246/2021 einzuplanen.
Sachverhalt:
Zu 1.
a. In der Sitzung des Sportausschusses am 18.11.2022 wurde die o.g. Beschlussvorlage beraten. Der angezeigte Redebeitrag eines Ausschussmitgliedes wurde mit dem Hinweis darauf unterbunden, es habe bereits je eine Pro- und Contra-Wortmeldung zu dem Antrag gegeben. Anschließend wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
b. Das Ausschussmitglied rügte diese Vorgehensweise. Über diese Rüge ist noch nicht entschieden worden.
c. Wenn über die Rüge entschieden worden wäre, wäre ein Verfahrensfehler festgestellt worden. Denn je eine Pro- und Contra-Wortmeldung kennt die Geschäftsordnung nur bei bestimmten Geschäftsordnungsanträgen (s. §§ 26, 13 Abs. 2 Satz 1 Geschäftsordnung), nicht jedoch für Redebeiträge in der Sache. Somit wurde das Rederecht des Ausschussmitgliedes rechtswidrig beschnitten.
d. Der Beschluss des Sportausschusses ist folglich verfahrensfehlerhaft zustande gekommen und muss wiederholt werden. Da der Antrag der Beschlussvorlage 0264/2021 auf die Berücksichtigung des Vorhaben Neubau Hallenbad im Haushalt 2022/2023 abzielt, muss die Beratung vor der Entscheidung über den Haushalt 2022/2023 erfolgen.
e. Der Sportausschuss hat die Wiederholung der Beratung nicht vorgenommen, so dass nun der Rat den Verfahrensfehler heilen muss. Dazu ist eine Abweichung von der Zuständigkeitsordnung zu beschließen, zu der der Rat in Anlehnung an § 41 Gemeindeordnung NRW berechtigt ist.
Zu 2.
Es wird auf die anliegende Beschlussvorlage 0264/2021 verwiesen.
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