Die im Rechnungsjahr 2021 durchgeführten Vergabeprüfungen wurden im Bericht Nr. 04/2022 zusammengefasst dargestellt. Diese Prüfungen stellen eine Pflichtaufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung dar. Es wurden 191 Vergaben mit einem Auftragsvolumen von rd. 9 Mio. € geprüft. Die überarbeitete Dienstanweisung für das Vergabewesen der Stadt Wermelskirchen vom 01.11.2018 trifft Regelungen zum Ablauf der Vergabeverfahren und zur Einbindung der Zentralen Vergabestelle und legt Wertgrenzen für die einzelnen Vergabearten fest. In Ablaufdiagrammen sind die einzelnen Arbeitsschritte und die Zuständigkeiten zwischen Fachamt und Zentraler Vergabestelle festgelegt. In der Dienstanweisung wurden die Wertgrenzen für nationale Vergaben in Anlehnung an den Kommunalen Vergabeerlass ab 14.08.2020 angepasst/erhöht. In 2022 erfolgte eine weitere Erhöhung der Wertgrenzen in der Dienstanweisung. Die Erhöhung der Wertgrenzen wird von Seiten des Rechnungsprüfungsamtes kritisch gesehen. Der Kommunale Vergabeerlass lässt die Erhöhung zwar zu, fordert aber gleichzeitig ausdrücklich die Vorschriften des Korruptionsbekämpfungsgesetzes zu beachten. Zur Vermeidung von Manipulation sind entsprechende organisatorische Maßnahmen zu treffen. Diese Maßnahmen wurden festgelegt und teilweise umgesetzt. Es fehlt jedoch die Begründung und Dokumentation von Kompensationsmaßnahmen bei Abweichung vom Rotationsprinzip. Seit 2021 hat die Arbeitsgruppe Korruptionsprävention ihre Arbeit nicht wiederaufgenommen. Es war festzustellen, dass Vergaben, die aufgrund ihrer Wertgrenze höher als 50.000 € von der Zentralen Vergabestelle abgewickelt wurden, grundsätzlich rechtmäßig waren. Nach einer Organisationsuntersuchung im Jahr 2021 wurden der Sachgebietsleitung 10.1 neue Aufgaben zugewiesen, die dazu führten, dass sich der Stellenanteil für die ZVS verringerte. Von dem durchführenden Büro wurde ein engmaschiges Monitoring der zur Verfügung stehenden Stellenanteile für die Zentrale Vergabestelle und ggfls. Anpassung der personellen Ressourcen empfohlen. Die gpaNRW empfiehlt in ihrem Bericht, die Wertgrenze zur Einbindung der ZVS ins Vergabeverfahren von 50.000 € zu senken. Dieser Empfehlung schließt sich die Rechnungsprüfung an, wie teilweise die Beanstandungen aus dem Bericht widerspiegeln. Gegebenenfalls ist eine Anpassung der personellen Ressourcen der ZVS erforderlich. Die Rechnungsprüfung weist auf die Problematik von fehlenden Ausschreibungen wie Beschaffung von Fachliteratur, Unterhaltsreinigung, Mittagsverpflegung bei Kindertagesstätten, Postabholung und -versand sowie Beschaffung von Strom hin. Bei der Beschaffung von Strom wird auf die Ausführungen im Vergabebericht 2021 zum Thema Geschäftsbesorgungsvertrag Strom verwiesen. Seit Mitte 2021 erfolgen umfangreiche inhaltliche Abstimmungen mit Fachanwalt, Justiziar und Rechnungsprüfung hinsichtlich Vertrag und Vergaberecht. Alternativ zum Geschäftsbesorgungsvertrag wäre die Beschaffung von Strom über eine europaweite Ausschreibung möglich. Der bisherige Entwurf des Geschäftsbesorgungsvertrages (letzte Fassung vom Juli 2022) gliederte sich in drei Bereiche, nämlich Beschaffung von Strom direkt an der Börse, Durchleitung des Stroms vom Energieversorgungsunternehmen zum Endabnehmer und Rechnungsstellung zur verursachungsgerechten Aufteilung der Kosten je Lieferstelle. Entsprechend der Hinweise des Justiziars und der Rechnungsprüfung muss dieser Entwurf vom Fachamt noch überarbeitet werden. In der Sondersitzung des Rates am 30.08.22, die aufgrund der dramatischen Preisentwicklung auf dem Strommarkt einberufen wurde, hat der Rat die Verwaltung beauftragt, „einen Geschäftsbesorgervertrag abzuschließen, der die Verwaltung in die Lage versetzt, Energie zu tagesaktuellen Bedingungen zu verschaffen…“. Die inhaltliche vertragliche Ausgestaltung obliegt der Verwaltung. Die am 30.08.22 vorliegende Tischvorlage war von der Rechnungsprüfung aus zeitlichen Gründen nicht mehr prüfbar. Neben dem Vorteil, dass die Stadt kaufen kann, wenn die Preise fallen, birgt der Geschäftsbesorgungsvertrag den Nachteil, dass das Preisrisiko komplett bei der Stadt Wermelskirchen liegt, da der Geschäftsbesorger für Rechnung der Stadt kauft. Das Fachamt wurde am 01.09.22 aufgefordert, den finalen Geschäftsbesorgungsvertrag der Rechnungsprüfung und dem Justiziar vor Unterzeichnung zuzuleiten. Ein Geschäftsbesorgungsvertrag für Gas war bisher nicht bekannt und nicht Gegenstand der Prüfung. Eine Rückmeldung des Fachamtes bis zur Sitzung am 06.09.2022 erfolgte nicht. Frau Bürgermeisterin Lück teilt in der Sitzung mit, dass sie den Geschäfts-besorgungsvertrag Strom am 06.09.2022 unterzeichnet habe. Eine vorherige abschließende Prüfung erfolgte nicht. Am 08.09.2022 wurde die Vergabe „Beschaffung von Strom, Geschäftsbesorgung“ dem Justiziar und der Rechnungsprüfung zur Prüfung vorgelegt. Gegen die Vergabe bestanden Bedenken, die mit Schreiben des Justiziars vom 08.09.2022 und Schreiben der Rechnungsprüfung vom 09.09.2022 geäußert wurden. Hierzu erfolgt eine Darstellung im Vergabebericht 2022. Bei den im Bericht für 2021 dargestellten Vergabeprüfungen handelt es sich überwiegend um abgeschlossene Prüfungsvorgänge. Zu einigen Vorgängen muss die Verwaltung noch tätig werden. Sachverhalte von besonderer Bedeutung wurden in der nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert und können dem Bericht 04/2022 sowie der Niederschrift entnommen werden. |