Vorlage - 0165/2022  

 
 
Betreff: Bericht der Rechnungsprüfung gem. § 6 Abs. 2 f) der Geschäftsordnung des Rates
Status:öffentlich  
Federführend:Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Alsdorf-Biehler, Marion
Beratungsfolge:
Rat der Stadt
26.09.2022 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die zusammengefassten Prüfungs­ergebnisse aus den abge­schlossenen Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses aus seinen Sitzungen vom 22.06.2022 und 06.09.2022 zur Kenntnis.

 

 

 


 


Sachverhalt:

 

Die Rechnungsprüfung legt dem Rat entsprechend der Regelung in § 6 Abs. 2 f) der Geschäftsordnung des Rates die zusammengefassten Prüfungs­ergebnisse aus den abgeschlossenen Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses aus seinen Sitzungen vom 22.06.2022 und 06.09.2022 vor.

 

Die Prüfungen erfolgen auf Basis der §§ 102 und 104 GO NRW i.V.m. § 4 der Rechnungs­prüfungs­ordnung der Stadt Wermels­kirchen.

 

 

Vorlage 0128/2022 Bericht Nr. 04/2021

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in der Sitzung am 24.11.2021 den Prüfungsfeststellungen zum Prüfungsbericht Nr. 04/2021 unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Verwaltung vom 02.11.2021 zu den allgemeinen Prüfungsfeststellungen angeschlossen. Hinsichtlich der Stellungnahme zu den Einzelfallfeststellungen B/3 bis B/39 war mit dem Fachamt eine spätere Frist vereinbart worden. Die Erledigung dieser Prüfungsfeststellungen sollte im Nachgang von der Rechnungsprüfung weiterverfolgt werden. Die Stellungnahme zu den Einzelfallfeststellungen B/3 bis B/39 ist am 07.01.2022 beim RPA eingegangen. Im Rechnungsprüfungsausschuss am 22.06.2022 wurde festgestellt, dass die vielen Prüfungsfeststellungen in den Einzelfällen berechtigt waren.

 Der Prüfungsvorgang ist damit erledigt.

 

 

Vorlage 0131/2022 Bericht Nr. 01/2022

Prüfung von Direktaufträgen 2021

Im Jahr 2021 lag die von der Rechnungsprüfung festgesetzte Wertgrenze für Prüfungen bei 20.000 € brutto. Damit unterlagen Direktaufträge (bis max. 15.000 € netto) sowie deren Abrechnung keiner Kontrolle durch die Rechnungsprüfung.

Im Sinne des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat sich die Rechnungsprüfungr eine nachträgliche systemische Prüfung dieses Bereiches entschlossen, deren Ergebnisse im Bericht 01/2022 dargestellt sind. Geprüft wurde, ob bei Aufträgen in einem bestimmten Zeitraum die bestehenden Regelungen zu Direktauftrag (Vier-Augen-Prinzip, Auftragszwang, Unternehmerwechsel etc.) eingehalten wurden.

Die Umsetzung der Anregungen der Rechnungsprüfung zur Darstellung der Vergabeart im Buchführungssystem wird von der Verwaltung angestrebt. Die Beanstandung der fehlenden Rahmenverträge ist zwischenzeitlich ausgeräumt worden.

Die Korruptionsgefährdungsanalyse und Meldung an die Kommunalaufsicht ist noch nicht

abgeschlossen. Entgegen des Hinweises der Rechnungsprüfung (H, S. 6 des Berichts) hat die Verwaltung die Wertgrenzen für Direktaufträge zum 01.04.2022 auf 25.000 € netto erhöht.

Trotz der fehlenden Stellungnahmen seitens einzelner Fachämter sieht die Rechnungsprüfung die Prüfung als abgeschlossen an.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich am 22.06.2022 den Prüfungs­fest­stellungen des Rechnungsprüfungsamtes zum Prüfungsbericht Nr. 01/2022 unter Berück­sichtigung der Stellungnahme des Amtes 65 vom 24.08.2022 angeschlossen.

Vorlage 0132/2022 Bericht Nr. 02/2022

Berichte der Rechnungsprüfung im Rechnungsjahr 2021

Die Rechnungsprüfung legt dem Rechnungsprüfungsausschuss in der ersten Sitzung des

Jahres üblicherweise für das vorhergehende Rechnungsjahr die Berichte über

-          die laufende Prüfung der Vorgänge der Finanzbuchhaltung, dauernde Überwachung u. Prüfung der Zahlungsabwicklung, Prüfung von Buchungsbelegen

-          die Prüfung von Vergaben sowie

-          die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung

vor. Aufgrund der personellen Situation des Fachamtes (vgl. Vorlage Nr. 0250/2021, 0022/2022 und 0088/2022) verbunden mit krankheitsbedingten Ausfällen der verbleibenden Prüfer/Prüferinnen werden die Berichte zur Belegprüfung und zur Prüfung der Vergaben erst in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vorgelegt.

Die im Rechnungsjahr 2021 durchgeführte Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung wurde im Bericht 02/2022 zusammenfassend dargestellt.

Bei dieser Prüfung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe nach der Gemeindeordnung. Bei

der Prüfung wird unterschieden zwischen einer Programmsystemprüfung und einer Anwendungsprüfung. Die Zuständigkeiten für die Programmsystemprüfung können variieren, in jedem Fall ist die Anwendungsprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung vorzunehmen (vgl. Prüfbericht 05/2021, Vorlage Nr. 0109/2021).

Die Einführung des Rechnungsworkflows im Pilotprojekt begann im September 2020. Hier

prüft die Rechnungsprüfung begleitend. Zur Beschleunigung der Prozesse ist seitens der

mmerei vorgesehen, die Wertgrenzen zur Unterschriftsbefugnis anzuheben und die DA

Anordnungswesen anzupassen. Dies ist noch nicht erfolgt. Der Rechnungsworkflow wurde in 2021 nicht über das Pilotprojekt hinaus ausgeweitet.

Die IT-Prüfung der Module UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) und Wirtschaftliche Jugendhilfe der Software Logo Data ist durch einen externen Prüfer erfolgt (vgl. Bericht 05/2021 und 02/2022). Die Rechnungsprüfung erteilte für beide Verfahren die Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Das Verfahren UVG ist seit dem 01.04.2021 im Einsatz, das Verfahren Wirtschaftliche Jugendhilfe seit dem 01.08.2021.

Die Saldenprüfung der Bilanzkonten sowie der Debitoren- und Kreditorenposten ist bei der

Programmpfung INFOMA Finanzverfahren und Kasse nicht erfolgt und wird im Rahmen

der Jahresabschlussprüfung 2018 von dem mit der Jahresabschlussprüfung beauftragten

Wirtschaftsprüfer vorgenommen. Der Jahresabschluss 2018 ist noch nicht geprüft.

Mit den ausstehenden Anwendungsprüfungen für die Module INFOMA Veranlagungswesen und LuGM Mieten und Nebenkosten wurde in 2021 begonnen.

Es zeichnet sich ab, dass aufgrund mangelnder Personalkapazitäten im Rechnungsprüfungsamt die Prüfung INFOMA Veranlagungswesen in 2022 nicht weitergeführt werden kann. Auch die Prüfung Mieten und Nebenkosten schreitet aufgrund

der Auslastung der Verwaltungsprüferin nur langsam voran.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 22.06.2022 den Bericht 02/2022 zur Kenntnis genommen.

 


 

Vorlage 0154/2022 - Bericht Nr. 03/2022

  • Laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
  • Dauernde Überwachung und Prüfung der Zahlungsabwicklung
  • Prüfung von Buchungsbelegen

Rechnungsjahr 2021

Die im Rechnungsjahr 2021 durchgeführten Prüfungen wurden im Bericht Nr. 03/2022 zusammengefasst dargestellt. Diese Prüfungen stellen Pflichtaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung dar und dienen u.a. der Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses. Sie ermög­lichen eine zeitnahe Prüfung der Geschäftsvorfälle.

Im Rahmen der dauernden Überwachung und Prüfung der Zahlungsabwicklung kann der Stadt­kasse grundsätzlich eine gesetzmäßige Abwicklung der Kassengeschäfte bestätigt werden. Auch die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zeigt, dass die Abwick­lung in der Finanzbuchhaltung der Stadt Wermelskirchen im Wesentlichen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung, der Kommunalhaushalts­verordnung einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung steht.

Die Kommunalhaushaltsverordnung regelt lediglich Grundsätze zur Buchführung, Zahlungsabwicklung und Sicherheitsstandards bei der Erledigung der Finanzbuchhaltung. Daher sieht § 32 KomHVO vor, dass zur ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung vom Bürgermeister bzw. von der Bürgermeisterin örtliche Regelungen zu erlassen sind.

Dies erfolgte grundlegend am 21.02.2008 mit der Dienstanweisung (DA) gem. § 31 GemHVO (jetzt § 32 KomHVO).

In vielen Bereichen ist über diese Dienstanweisung hinaus eine Konkretisierung in separaten Dienstanweisungen bzw. Einzelverfügungen erforderlich. Da diese bislang nur zum Teil geändert bzw. neu erstellt wurden, bestanden im Jahr 2021 weiterhin Regelungslücken bzw. veraltete Vorschriften. Dort wurden, soweit rechtlich möglich, behelfsweise die alten Dienstanweisungen angewandt. Die Aktualisierungen weiterer Dienstanweisungen stehen noch aus.

Bei den im Bericht dargestellten Belegprüfungen handelt es sich überwiegend um abgeschlossene Prüfungsvorgänge. Zu einigen Vorgängen muss die Verwaltung noch tätig werden. Sachverhalte von besonderer Bedeutung wurden in der nichtöffentlichen Sitzung des Rech­­nungsprüfungsausschusses erläutert und können dem Bericht 03/2022 sowie der Nieder­schrift entnommen werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 06.09.2022 den Bericht 03/2022 zur Kenntnis genommen.

Die im Bericht dargestellten Prüfungsfeststellungen, zu denen die Verwaltung noch tätig werden muss, werden von der Rechnungsprüfung weiterverfolgt. Es  wird hierzu im nächsten Bericht über die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung, dauernden Über­wachung und Prüfung der Zahlungsabwicklung, Prüfung von Buchungsbelegen informiert.

 

Vorlage 0169/2022 Bericht Nr. 04/2022

Prüfung von Vergaben im Rechnungsjahr 2021

Die im Rechnungsjahr 2021 durchgeführten Vergabeprüfungen wurden im Bericht Nr. 04/2022 zusammengefasst dargestellt. Diese Prüfungen stellen eine Pflichtaufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung dar. Es wurden 191 Vergaben mit einem Auftrags­volumen von rd. 9 Mio. € geprüft.

Die überarbeitete Dienstanweisung für das Vergabewesen der Stadt Wermelskirchen vom 01.11.2018 trifft Regelungen zum Ablauf der Vergabeverfahren und zur Einbindung der Zentralen Vergabestelle und legt Wertgrenzen für die einzelnen Vergabearten fest. In Ablaufdiagrammen sind die einzelnen Arbeitsschritte und die Zuständigkeiten zwischen Fachamt und Zentraler Vergabestelle festgelegt. In der Dienstanweisung wurden die Wertgrenzen für nationale Vergaben in Anlehnung an den Kommunalen Vergabeerlass ab 14.08.2020 angepasst/erhöht. In 2022 erfolgte eine weitere Erhöhung der Wertgrenzen in der Dienstanweisung.

Die Erhöhung der Wertgrenzen wird von Seiten des Rechnungsprüfungsamtes kritisch gesehen. Der Kommunale Vergabeerlass lässt die Erhöhung zwar zu, fordert aber gleichzeitig ausdrücklich die Vorschriften des Korruptionsbekämpfungsgesetzes zu beachten. Zur Vermeidung von Manipulation sind entsprechende organisatorische Maßnahmen zu treffen. Diese Maßnahmen wurden festgelegt und teilweise umgesetzt. Es fehlt jedoch die Begründung und Dokumentation von Kompensationsmaßnahmen bei Abweichung vom Rotationsprinzip. Seit 2021 hat die Arbeitsgruppe Korruptionsprävention ihre Arbeit nicht wiederaufgenommen.

Es war festzustellen, dass Vergaben, die aufgrund ihrer Wertgrenze höher als 50.000 € von der Zentralen Vergabestelle abgewickelt wurden, grundsätzlich rechtmäßig waren.

Nach einer Organisationsuntersuchung im Jahr 2021 wurden der Sachgebietsleitung 10.1 neue Aufgaben zugewiesen, die dazu führten, dass sich der Stellenanteil für die ZVS verringerte. Von dem durchführenden Büro wurde ein engmaschiges Monitoring der zur Verfügung stehenden Stellenanteile für die Zentrale Vergabestelle und ggfls. Anpassung der personellen Ressourcen empfohlen. Die gpaNRW empfiehlt in ihrem Bericht, die Wertgrenze zur Einbindung der ZVS ins Vergabeverfahren von 50.000 € zu senken. Dieser Empfehlung schließt sich die Rechnungsprüfung an, wie teilweise die Beanstandungen aus dem Bericht widerspiegeln. Gegebenenfalls ist eine Anpassung der personellen Ressourcen der ZVS erforderlich.

Die Rechnungsprüfung weist auf die Problematik von fehlenden Ausschreibungen wie Beschaffung von Fachliteratur, Unterhaltsreinigung, Mittagsverpflegung bei Kindertagesstätten, Postabholung und -versand sowie Beschaffung von Strom hin.

Bei der Beschaffung von Strom wird auf die Ausführungen im Vergabebericht 2021 zum Thema Geschäftsbesorgungsvertrag Strom verwiesen. Seit Mitte 2021 erfolgen umfangreiche inhaltliche Abstimmungen mit Fachanwalt, Justiziar und Rechnungsprüfung hinsichtlich Vertrag und Vergaberecht. Alternativ zum Geschäftsbesorgungsvertrag wäre die Beschaffung von Strom über eine europaweite Ausschreibung möglich.

Der bisherige Entwurf des Geschäftsbesorgungsvertrages (letzte Fassung vom Juli 2022) gliederte sich in drei Bereiche, nämlich Beschaffung von Strom direkt an der Börse, Durchleitung des Stroms vom Energieversorgungsunternehmen zum Endabnehmer und    Rechnungsstellung zur verursachungsgerechten Aufteilung der Kosten je Lieferstelle. Entsprechend der Hinweise des Justiziars und der Rechnungsprüfung muss dieser Entwurf vom Fachamt noch überarbeitet werden.

In der Sondersitzung des Rates am 30.08.22, die aufgrund der dramatischen Preisentwicklung auf dem Strommarkt einberufen wurde, hat der Rat die Verwaltung beauftragt, „einen Geschäftsbesorgervertrag abzuschließen, der die Verwaltung in die Lage versetzt, Energie zu tagesaktuellen Bedingungen zu verschaffen…“.

Die inhaltliche vertragliche Ausgestaltung obliegt der Verwaltung.

Die am 30.08.22 vorliegende Tischvorlage war von der Rechnungsprüfung aus zeitlichen Gründen nicht mehr prüfbar.

Neben dem Vorteil, dass die Stadt kaufen kann, wenn die Preise fallen, birgt der Geschäftsbesorgungsvertrag den Nachteil, dass das Preisrisiko komplett bei der Stadt Wermelskirchen liegt, da der Geschäftsbesorger für Rechnung der Stadt kauft.

Das Fachamt wurde am 01.09.22 aufgefordert, den finalen Geschäftsbesorgungsvertrag der Rechnungsprüfung und dem Justiziar vor Unterzeichnung zuzuleiten.

Ein Geschäftsbesorgungsvertrag für Gas war bisher nicht bekannt und nicht Gegenstand der Prüfung.

Eine Rückmeldung des Fachamtes bis zur Sitzung am 06.09.2022 erfolgte nicht.

Frau Bürgermeisterin Lück teilt in der Sitzung mit, dass sie den Geschäfts-besorgungsvertrag Strom am 06.09.2022 unterzeichnet habe. Eine vorherige abschließende Prüfung erfolgte nicht.

Am 08.09.2022 wurde die Vergabe Beschaffung von Strom, Geschäftsbesorgung dem Justiziar und der Rechnungsprüfung zur Prüfung vorgelegt. Gegen die Vergabe bestanden Bedenken, die mit Schreiben des Justiziars vom 08.09.2022 und Schreiben der Rechnungsprüfung vom 09.09.2022 geäert wurden.

Hierzu erfolgt eine Darstellung im Vergabebericht 2022.

Bei den im Bericht r 2021 dargestellten Vergabeprüfungen handelt es sich überwiegend um abgeschlossene Prüfungsvorgänge. Zu einigen Vorgängen muss die Verwaltung noch tätig werden. Sachverhalte von besonderer Bedeutung wurden in der nichtöffentlichen Sitzung des Rech­­nungsprüfungsausschusses erutert und können dem Bericht 04/2022 sowie der Nieder­schrift entnommen werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 06.09.2022 den Bericht Nr. 04/2022 zur Kenntnis genommen. Die im Bericht dargestellten Prüfungsfeststellungen, zu denen die Verwaltung noch tätig werden muss, werden von der Rechnungsprüfung weiterverfolgt. Es wird hierzu im nächsten Bericht über die Vergaben informiert.

 

 

Vorlage 0170/2022  

Überörtliche Prüfung der Stadt Wermelskirchen im Jahr 2021 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Gemäß § 105 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) soll in

jeder Gemeinde alle fünf Jahre eine überörtliche Prüfung unter Einbeziehung sämtlicher

vorliegender Jahresabschlüsse und Lageberichte, Gesamtabschlüsse und Gesamtlage-berichte, Beteiligungsberichte sowie Jahresabschlüssen der Sondervermögen,

Treuhandvermögen, Unternehmen und Beteiligungen stattfinden.

Die überörtliche Prüfung wurde im Jahr 2021 durch die Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW) durchgeführt. Die Prüfung erstreckte sich auf die Bereiche

Finanzen (siehe Teilbericht 1)

Beteiligungen (siehe Teilbericht 2)

Hilfe zur Erziehung (siehe Teilbericht 3)

Bauaufsicht (siehe Teilbericht 4) und

Vergabewesen (siehe Teilbericht 5)

Die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse der Prüfung wurden von den Vertreterinnen der

gpaNRW im Rahmen einer Präsentation im Rechnungsprüfungsausschusses am 22.06.2022 dargestellt und erläutert.

Der vorliegende Abschlussbericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW sind dem Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 06.09.2022 von der Verwaltung zur Beratung vorgelegt worden.

Zu Teilbericht 4, Bauaufsicht, hier Rücknahmefiktion, wird von der Rechnungsprüfung darauf hingewiesen, dass laut Empfehlung der gpaNRW die Stadt Wermelskirchen schnellstmöglich von ihrer nicht rechtskonformen Verwaltungspraxis abkehren und die Bauanträge ordnungsgemäß und mit allen Konsequenzen nach § 71 BauO NRW behandeln solle.

In der Stellungnahme der Stadt wird die Kenntnisnahme bestätigt, aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit und der effizienten Antragsbearbeitung könne man der Empfehlung aber nur bedingt folgen.

Das Gesetz lässt hier jedoch keinen Handlungsspielraum der Verwaltung zu.

Zu 6, gpa-Kennzahlenset, stellte ein MdR fest, dass die Stadt Wermelskirchen in drei Punkten recht weit vom Median entfernt ist, und zwar beim Personal, dem Energieverbrauch (rund 25 % höher) sowie beim Sport-Flächenmanagement (unter dem Median).

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.09.2022 den gpa-Bericht und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis genommen und beraten.

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 105, Abs. 6 und 7 GO NRW die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme der Verwaltung zu den Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung. Um die von der gpa NRW gesetzte Frist einzuhalten, ist der Ratsbeschluss in der Sitzung des Rates am 26.09.2022 (s. Vorlage der Verwaltung Nr. 0170/2022) einzuholen.

 

 

 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: