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Beschluss:
Sachverhalt:
Gemäß § 105 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) soll in jeder Gemeinde alle fünf Jahre eine überörtliche Prüfung unter Einbeziehung sämtlicher vorliegender Jahresabschlüsse und Lageberichte, Gesamtabschlüsse und Gesamtlageberichte, Beteiligungsberichte sowie Jahresabschlüssen der Sondervermögen, Treuhandvermögen, Unternehmen und Beteiligungen stattfinden.
Die überörtliche Prüfung wurde im Jahr 2021 durch die Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW) durchgeführt. Die Prüfung erstreckte sich auf die Bereiche
Die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse der Prüfung wurden von den Vertretern der gpaNRW im Rahmen einer Präsentation im Rechnungsprüfungsausschusses am 22.06.2022 dargestellt und erläutert.
Der vorliegende Abschlussbericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW werden dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorgelegt.
Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen unterrichtet hat, beschließt dieser über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung.
Anlage/n:
Prüfbericht der gpaNRW Stellungnahme der Verwaltung
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