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Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die überarbeiteten Richtlinien des Amtes für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses entsprechend der beigefügten Anlage zu beschließen. Sachverhalt: Die derzeit geltenden Richtlinien des Amtes für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses wurden im Jahr 2005 beschlossen, woraus sich die dringende Notwendigkeit einzelner Änderungen und Ergänzungen ergibt.
Die Richtlinien sollen zum Teil ergänzt und geändert bzw. angepasst werden.
Neben redaktionellen, sowie visuellen Änderungen und genaueren Definitionen sollen nachfolgende wesentliche Bereiche (u.a. aufgrund der langen Zeitspanne, der gestiegenen Kosten und der Gleichbehandlung der Pflegeeltern und Hilfeempfängern in anderen Kommunen) angepasst werden:
Brille (5.9)/ Erstausstattung (5.1+5.2)/ Verein (5.5): Die erhöhten Beihilfen in den Bereichen Sehhilfe, Erstausstattungen (Möbel sowie Kleidung) und Vereinsbeiträge begründen sich vor allem mit den gestiegenen Kosten in diesen Bereichen.
Unfallversicherung (3.1)/ Alterssicherung (3.2): Die Versicherungen von Pflegefamilien werden vor allem dahingehend angepasst, dass sie genauer definiert werden. Bei der Alterssicherung fällt zudem die Staffelung weg. Der Wegfall der Staffelung hat den Vorteil der Verwaltungsvereinfachung und wird aufgrund des maximal zulässigen Höchstbetrages (der von der aktuell geltenden Richtlinie nicht abweicht) dennoch gedeckelt.
Schulbedarf (5.6.2)/ PC (5.6.6)/ Einschulung / Schulwechsel (5.6.5): Eine Deckelung von 90 € pro Jahr ist in manchen Schuljahren nicht mehr auskömmlich. Die Ausstattung mit dem erforderlichen Schulmaterial soll immer gewährleistet sein und daher sollen die Kosten mit den entsprechenden Nachweisen in Gänze erstattet werden. PC und/oder Laptop sind in den vergangenen Jahren und nicht zuletzt durch pandemiebedingte Schulschließungen zu einer Standardausrüstung für Schule/Beruf geworden. Bei nachgewiesener Notwendigkeit soll daher ein Anteil (3/4, max. 500 €) zur Anschaffung beitragen werden. Weiterhin soll es einen weiteren Zuschuss für die Einschulung und den Schulwechsel auf die weiterführende Schule geben. Beide Ereignisse sind mit hohen Ausgaben verbunden, die real berücksichtigt werden sollen.
Gruppenfahrten (5.5)/Individualreisen (5.5)/Schulfahrten (5.7.1): Die Urlaubsbeihilfe für Pflegefamilien soll künftig pauschal ausgezahlt werden. Eine Pauschalzahlung wird im näheren Umkreis bereits mehrfach angewendet und ermöglicht den Pflegefamilien somit auch unabhängig von Reisen, Tagesauflüge in Freizeitparks, Schwimmbäder oder vergleichbaren Aktivitäten, wenn ein Urlaub außerhalb des eigenen Haushaltes nicht möglich ist. Gruppenfahrten von Einrichtungen dauern nur noch in seltensten Fällen sieben Tage an. Häufig werden mittlerweile Städtetrips/Kurztrips mit den Kindern/Jugendlichen unternommen. Daher wurde die Mindestzeit zur Übernahme hier auf eine Übernachtung reduziert. Die Beihilfen für Schul-/Klassenfahrten werden künftig unabhängig von der Dauer in voller Höhe übernommen.
Hörgerät/Verhütung (5.9): Die Notwendigkeit eines Hörgerätes war bislang nicht gegeben. Aufgrund zurückliegender Erfahrungen wird die Beihilfe für diesen Bereich nun neu aufgenommen. Gleiches gilt für die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel, sofern dies nicht durch die Krankenkasse übernommen werden können.
Kindersitz/Kinderwagen (5.3): Kindersitz und Kinderwagen gehören zur Erstausstattung eines Kleinkindes und werden bislang über die Zuschüsse der Erstausstattung abgedeckt. Beides ist unabdingbar für die sichere Betreuung eines Kleinkindes und soll aufgrund der hohen Anschaffungskosten künftig separat berücksichtigt und bis zu einem gewissen Wert erstattet werden können.
Fahrtkosten (5.8): Die Übernahme der Fahrtkosten für Besuchskontakte, Hilfeplangespräche und Schulbesuche waren bisher nur eingeschränkt beschrieben. Die neuen Richtlinien sehen aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen und Bedarfe eine etwas umfangreichere Beteiligung an den Kosten vor allem in Hinblick auf die Anbahnungen zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern, sowie Sicherung des kontinuierlichen Schulbesuches z.B. bei Einrichtungswechsel sowie bei regelmäßig wiederkehrenden Fahrten zu medizinischen Institutionen und Therapieeinrichtungen vor.
Führerschein (5.12): Für manche Ausbildungen/ Berufe ist ein Führerschein zwingend erforderlich. Um die jungen Erwachsenen bei ihrer Berufswahl bestmöglich zu unterstützen, soll bei nachgewiesener Notwendigkeit eine Beteiligung an den Kosten erfolgen.
Inkrafttreten: Die Richtlinien sollen zum Jahreswechsel in Kraft treten, um den Aufwand für anteilige Ansprüche, die aufgrund der neuen Pauschalen entstehen zu vermeiden.
Die finanziellen Auswirkungen (jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 7.200 €) beziehen sich auf die planbaren Pauschalen. Der Bedarf an beispielsweise Brillen, Hörgeräte, Kindersitze o.Ä. kann nicht abgeschätzt werden, da Anträge hierfür nicht regelmäßig oder jährlich eingereicht werden. Anlage/n:
Aktuelle Richtlinien (seit 2005) Neue Richtlinien (ab 2023)
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