Vorlage - 0183/2022  

 
 
Betreff: IEHK Hüpptal - Vorstellung und Beschluss der Entwurfsplanung als Grundlage für die Einreichung des Förderantrages
Status:öffentlich  
Verfasser:Leßke, Florian
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
05.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
26.09.2022 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2101_220808_Maßnahmenbeschreibung_Entwurf  
220810_WMK_Gesamtlageplan A1 1000  
220810_WMK_Gesamtlageplan Planschnitte A0 200  
220825_Abwaegungstabelle_Oeffentlichkeitsbeteiligung  

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Entwurfsplanung für die Qualifizierung und Neugestaltung des Hüpptals zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die notwendigen Genehmigungen einzuholen, damit die Umgestaltung bei Vorliegen eines entsprechenden Förderbescheides umgesetzt werden kann.


 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat in den vergangenen Monaten zusammen mit den Landschaftsarchitekten von urbanegestalt, Köln, und dem betreuenden Büro ASS, Düsseldorf, die Qualifizierung und Neugestaltung des Hüpptals vorangetrieben. Der Vorentwurf, der im Juni 2021 im Rahmen einer Auswahlentscheidung aus mehreren Vorschlägen ausgewählt worden ist, wurde detaillierter ausgearbeitet, sodass nun die Entwurfsplanung vorliegt.

 

Seither hat die Verwaltung mehrfach über den jeweils aktuellen Planungsstand berichtet, zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 09.05.2022. Dem voraus ging eine Bürgerinformationsveranstaltung im November 2021.

 

In der Sitzung wird urbanegestalt die Entwurfsplanung vorstellen. Als Anlage zu dieser Beschlussvorlage sind der Entwurf der Maßnahmenbeschreibung (Anlage 1) sowie die aktuellen Planunterlagen (Anlagen 2+3) beigefügt. Diese werden bis zur Antragstellung bei der Bezirksregierung Köln noch abschließend ausgearbeitet, da derzeit parallel zur politischen Beratung Detailanpassungen des Entwurfs erfolgen.

 

hrend des Planungsprozesses sind verschiedene Stellen innerhalb der Verwaltung, der Genehmigungsbehörden des Rheinisch-Bergischen Kreises, der an das Hüpptal angrenzenden Akteure (ev. Kirchengemeinde, Gymnasium) sowie diverse weitere Akteure und Stellen beteiligt worden. Ziel war es, eine belastbare und realisierungsfähige Planung zu erstellen, die Grundlage für den Antrag auf Städtebaufördermittel ist und nach ihrer Realisierung ein Highlight im öffentlichen Raum der Stadt Wermelskirchen schafft.

 

Die Planung hat sich außerdem mit den Anregungen aus der Bürgerschaft auseinandergesetzt, die im Rahmen und im Nachgang der Bürgerinformationsveranstaltung im November 2021 eingegangen sind. In Anlage 4 zu dieser Vorlage sind die vorgebrachten Anregungen und der jeweilige Umgang mit ihnen aufgelistet.

 

Voraussetzung für die Realisierung sind mehrere landschaftsrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungen. Da die Planung die Belange von Landschaft, Wasser, Flora/Fauna etc. behutsam berücksichtigt und eine enge Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden des Rheinisch-Bergischen Kreises erfolgt ist, geht die Verwaltung von der Genehmigungsfähigkeit der Maßnahmen aus. Die Zustimmung des Rates zu dieser Beschlussvorlage vorausgesetzt wird die Verwaltung direkt im Anschluss mit den notwendigen Schritten zur Herbeiführung der Genehmigungen beginnen. Möglicherweise werden im Zuge der Genehmigungsprozesse noch kleinere Anpassungen der Planungen notwendig werden; dies bleibt aber abzuwarten.

 

Der Antrag auf Städtebaufördermittel wird fristwahrend zum 30.09.2022 bei der Bezirksregierung Köln gestellt werden. Da parallel die politische Beratung zum Erwerb und der Entwicklung des „Innovationsquartiers Rhombus“ stattfindet, musste die Planung des Hüpptals mit Platzhaltern arbeiten, die sich im Bereich des bislang oberhalb des Eifgenstadions vorgesehenen neuen Hallenbades befinden. Dabei handelt es sich insbesondere um die genaue Abgrenzung des Projektgebietes, die Wegeführung und Anschlüsse der Wege, die Renaturierung des Bachlaufs, die Berücksichtigung der Hallenbadfreifläche etc.

 

Je nach Beschluss über den zukünftigen Standort des Hallenbades sind im Entwurf Hüpptal entsprechende Konkretisierungen oder Umplanungen vorzunehmen. Dies erfolgt im Herbst 2022, sodass der formelle Beschluss über die Beantragung von Städtebaufördermitteln zusammen mit der dann konkret vorliegenden und die Hallenbadsituation berücksichtigenden Planung Ende 2022 herbeigeführt werden kann. Die dem Förderantrag zugrundeliegenden Angaben werden dementsprechend ebenfalls korrigiert bzw. konkretisiert und der Bezirksregierung nachgereicht.

 

 


 


Anlage/n:

 

Anlage 1: Entwurf der Maßnahmenbeschreibung

Anlage 2: Gesamtlageplan

Anlage 3: Planschnitte

Anlage 4: Anregungen aus Bürgerinformationsveranstaltung


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 2101_220808_Maßnahmenbeschreibung_Entwurf (773 KB)      
Anlage 1 2 220810_WMK_Gesamtlageplan A1 1000 (1344 KB)      
Anlage 2 3 220810_WMK_Gesamtlageplan Planschnitte A0 200 (5463 KB)      
Anlage 4 4 220825_Abwaegungstabelle_Oeffentlichkeitsbeteiligung (519 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: