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Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Zuordnung des Amtes für Brandschutz und Rettungsdienst sowie des Amtes für Soziales und Inklusion zum Dezernat der Bürgermeisterin zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Stadt Wermelskirchen ist in drei Dezernate gegliedert. Das Dezernat I wird durch die Bürgermeisterin, das Dezernat II durch den Ersten Beigeordneten und das Dezernat III durch den Technischen Beigeordneten geleitet. Die Fachämter waren den Dezernaten bisher wie folgt zugeordnet:
Dezernat I 10 - Haupt- und Personalamt 14 - Rechnungsprüfungsamt 20 - Kämmerei
Dezernat II 32 - Ordnungsamt 37 - Amt für Brandschutz und Rettungsdienst 50 - Amt für Soziales und Inklusion 51 - Amt für Jugend, Bildung und Sport
Dezernat III 61 - Amt für Stadtentwicklung 65 - Gebäudemanagement 66 - Tiefbauamt
Aufgrund der besonderen Herausforderungen, die mit der Bewältigung aktueller Krisensituationen verbunden sind (Corona, Flüchtlinge, Energieversorgung) wurde die Dienstverteilung innerhalb der Stadtverwaltung durch Verfügung der Bürgermeisterin vom 15.08.2022 mit sofortiger Wirkung wie folgt verändert: Das Amt für Brandschutz und Rettungsdienst sowie das Amt für Soziales und Inklusion wurden der Bürgermeisterin unmittelbar unterstellt, d.h. beide Fachämter wurden vom Geschäftsbereich des ersten Beigeordneten (Dezernat II) in den Geschäftsbereich der Bürgermeisterin (Dezernat I) verlagert. Gemäß § 62 Abs. 1 Satz 4 GO NRW kann sich die Bürgermeisterin bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Aufgaben selbst übernehmen.
Ziel der vorgenommenen Änderung ist es, die Kommunikations- und Entscheidungswege zu verkürzen, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung insbesondere in den für die Krisenbewältigung relevanten Aufgabenbereichen zu gewährleisten.
Die Organisationsmaßnahme wurde in einer gutachterlichen Stellungnahme von der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs vorab geprüft und für zulässig befunden.
Anlage/n:
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