Vorlage - 0196/2022  

 
 
Betreff: Organisationsangelegenheit;
Änderung der Dienstverteilung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Weidner, Michael
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.09.2022 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
26.09.2022 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Zuordnung des Amtes für Brandschutz und Rettungsdienst sowie des Amtes für Soziales und Inklusion zum Dezernat der Bürgermeisterin zur Kenntnis.


 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen ist in drei Dezernate gegliedert. Das Dezernat I wird durch die Bürgermeisterin, das Dezernat II durch den Ersten Beigeordneten und das Dezernat III durch den Technischen Beigeordneten geleitet.  Die Fachämter waren den Dezernaten bisher wie folgt zugeordnet:

 

Dezernat I

10 - Haupt- und Personalamt

14 - Rechnungsprüfungsamt

20 - mmerei

 

Dezernat II

32 - Ordnungsamt

37 - Amt für Brandschutz und Rettungsdienst

50 - Amt für Soziales und Inklusion

51 - Amt für Jugend, Bildung und Sport

 

Dezernat III

61 - Amt für Stadtentwicklung

65 - Gebäudemanagement

66 - Tiefbauamt

 

Aufgrund der besonderen Herausforderungen, die mit der Bewältigung aktueller Krisensituationen verbunden sind (Corona, Flüchtlinge, Energieversorgung) wurde die Dienstverteilung innerhalb der Stadtverwaltung durch Verfügung der Bürgermeisterin vom 15.08.2022 mit sofortiger Wirkung wie folgt verändert:

Das Amt für Brandschutz und Rettungsdienst sowie das Amt für Soziales und Inklusion wurden der Bürgermeisterin unmittelbar unterstellt, d.h. beide Fachämter wurden vom Geschäftsbereich des ersten Beigeordneten (Dezernat II) in den Geschäftsbereich der Bürgermeisterin (Dezernat I) verlagert. Gemäß § 62 Abs. 1 Satz 4 GO NRW kann sich die Bürgermeisterin bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Aufgaben selbst übernehmen.

 

Ziel der vorgenommenen Änderung ist es, die Kommunikations- und Entscheidungswege zu verkürzen, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung insbesondere in den für die Krisenbewältigung relevanten Aufgabenbereichen zu gewährleisten.

 

Die Organisationsmaßnahme wurde in einer gutachterlichen Stellungnahme von der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs vorab geprüft und für zulässig befunden.

 


 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: