Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt wie folgt zu beschließen:
Die Stadt Wermelskirchen erwirbt 1.000 Geschäftsanteile zu einem Beitrag in Höhe von EUR 1.000 an der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle erforderlichen Rechtshandlungen für den Erwerb des genannten Geschäftsanteils vorzunehmen.
Sachverhalt:
Die NRW.URBAN Service GmbH, deren alleiniger Gesellschafter das Land NRW ist, hat zum Zwecke der Kooperation mit Kommunen im Dezember 2016 die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NU KE) gegründet und bietet den Kommunen und kommunalen Gesellschaften in NRW an, Mitgesellschafter der NU KE zu werden, um damit direkt auf die Leistungen der „NRW.URBAN“ zugreifen zu können (siehe Anlage).
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den nordrhein-westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten im Zusammenhang mit der Baulandentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der Stadtentwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen sowie verwandten Geschäften.
Das Stammkapital beträgt aktuell EUR 300.000, wovon die NRW.URBAN Service GmbH mindestens 51 % und die Mehrheit der Stimmrechte halten muss. „NRW.URBAN“ besitzt das erforderliche „Know-How“ und die Ressourcen, um die Städte bei der Entwicklung von Gewerbe und Wohnbauflächen zu unterstützen und erforderliche Arbeitsschritte zu leisten.
Das Angebot reicht von Kalkulations-, Entwicklungs-, Herstellungs- und Vermarktungsleistungen bis hin zur Abwicklung von Vorfinanzierungserfordernissen. Damit können sich auch Synergien im Hinblick auf den städtischen Haushalt ergeben. Insbesondere sieht die Verwaltung mögliche Erleichterungen bei zukünftigen Bauleitplanverfahren, z.B. für die Wohnbaulandentwicklung oder zur Umsetzung von Maßnahmen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts (IEHK).
Die Vereinbarung über die konkrete Kooperation, die zu erbringenden Leistungen und die damit verbundenen Kosten werden im Rahmen eines Treuhandvertrages bzw. eines Dienstleistungsvertrages zwischen NU KE und der Stadt für jedes einzelne Projekt noch verhandelt und definiert. Notwendige Beschlüsse der politischen Gremien werden – sofern erforderlich – vorab eingeholt. Um aber im Sinne einer Kooperation eine direkte Beauftragung der erforderlichen Leistungen überhaupt zu ermöglichen, ist vor dem Hintergrund der gesellschafts- und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen eine Mitgliedschaft der Stadt Wermelskirchen in der NU KE erforderlich. Daher beabsichtigt die Stadt der Gesellschaft beizutreten und Gesellschaftsanteile in Höhe von 1.000 EURO zu erwerben.
Mittlerweile sind zahlreiche Kommunen aller Größen der Gesellschaft beigetreten.
Die Haushaltsmittel von 1.000 Euro werden aus dem allgemeinen Budget der Stadtplanung finanziert.
Anlage/n:
Gesellschaftervertrag
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